Ein Patent anmelden macht immer dann Sinn, wenn deinem Geschäftsmodell eine innovative Erfindung oder ein Verfahren zugrunde liegt, dass es in dieser Form noch nie gegeben hat. In diesem Blogartikel erfährst du mehr darüber, was ein Patent genau bedeutet und wie es sich von anderen Schutzrechten abgrenzt.
Patent anmelden: Was ist darunter zu verstehen?
Beim Patent anmelden geht es nicht darum, lediglich einen konkreten Namen, ein Endprodukt oder eine Form zu schützen, sondern du kannst damit auch Ideen, Abläufe und Prozesse schützen. Ein Beispiel für ein Patent ist die Tastensperre beim iPhone, die sich durch das Wischen über den kleinen Schieberegler aufhebt. Zwar ist diese Funktion mittlerweile überholt und das Gericht hat das Patent zurückgenommen, aber dennoch gelang es Apple im ersten Schritt, diese zum damaligen Zeitpunkt innovative Funktion vor Konkurrenten wie Samsung zu schützen.
Patent anmelden: Voraussetzungen
Das deutsche Patentgesetz gibt im § 1 eine klare Anweisung: Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Doch was bedeutet es eigentlich, eine neue Idee zu haben? Egal, ob es sich um eine Arbeits- oder Herstellungsart oder eine Erfindung handelt: Bisher gibt es sie noch nicht oder zumindest ist nichts darüber bekannt. Genau deswegen darfst du sie auch niemandem mitteilen, außer deinem Patentanwalt. Stell dir vor, du erzählst euphorisch deinen Freunden von der Geschäftsidee und auf irgendwelchen Wegen dringt sie an die Öffentlichkeit. Da das Prädikat „neu“ nun nicht mehr erfüllt ist, kannst du kein Patent beantragen.
Darüber hinaus muss deine Idee „erfinderisch“ sein. Die Abgrenzung zwischen Erfindung und Weiterentwicklung ist oftmals ein schmaler Grad. Wenn du ein bereits bestehendes Produkt lediglich in logischer Art und Weise weiterentwickelt hast, kann von diesem Merkmal nicht gesprochen werden. Bessere Chancen auf die Gewährung eines Patents hast du, wenn die Lösung, die du neu entwickelt hast, noch nicht einmal für einen Fachmann naheliegend ist.
Die wenigsten Probleme bereitet das dritte Kriterium, das für das Patent anmelden erforderlich ist. Fast alle Entwicklungen können gewerblich genutzt werden. Nachdem du dein Patent eingereicht hast, prüft das Patentamt, ob die im § 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Leider ist dieser Vorgang ziemlich zeitintensiv und es können schon mal bis zu drei Jahre ins Land gehen, ehe du ein Feedback hast. Du kannst dir aber sicher sein, dass deine Idee allumfassenden Schutz genießt, wenn das Patent genehmigt wurde.
Patent anmelden als Angestellter
Du bist bei einem Arbeitgeber beschäftigt und hattest eine bahnbrechende Idee? Leider gilt eine solche Erfindung als Arbeitnehmererfindung. Was bedeutet das konkret? Es besteht ein Konflikt zwischen deinem Recht auf geistiges Eigentum und dem Recht des Arbeitgebers, dem dein Arbeitsergebnis zusteht. Kurzerhand wurde das sogenannte Arbeitnehmererfindungsgesetz eingeführt. Wenn du während deiner Angestellten-Tätigkeit etwas erfindest, wird diese dem Arbeitgeber zugeordnet.
Als Diensterfindung zählt alles, was du während der Arbeit gemacht hast, was aus der auszuführenden Tätigkeit des Arbeitsverhältnis hervorgeht oder was auf den Erfahrungen oder den Arbeiten des Unternehmens beruht, bei dem du beschäftigt bist. In allen anderen Fällen handelt es sich um eine freie Erfindung. Als Ausgleich und Entschädigung erhältst du eine angemessene Vergütung. Das Gesetz besagt zudem, dass eine Erfindung gemeldet werden muss.
Kosten für das Patent anmelden
Es gibt leider keine pauschale Aussage, wie hoch die Kosten für das Patent anmelden ausfallen. Die Kosten variieren je nachdem, welchen Schutzbereich du haben möchtest, wie komplex die Erfindung ist und wie lange sie geschützt werden soll. Du kannst deine Idee national, EU-weit oder international schützen lassen. Bezüglich des Umfangs kommt es darauf an, wie viele Seiten nötig sind, um deine Erfindung zu beschreiben. Pharmazeutische Wirkstoffe sind oftmals komplex und füllen viele hundert Seiten, während die Funktionsweise von technischen Erfindungen auf wenigen Seiten beschrieben werden kann.
Wenn das Patentamt viele Rückfragen hat und mehrere Prüfungsschleifen notwendig sind, steigen die Kosten weiter an. Angenommen, du machst die Patentbeschreibung selbst, meldest online ein Patent an und das Patentamt hat keine Fragen an dich. Für den Schutzraum Deutschland würdest du momentan 390 Euro, für Europa 4.500 Euro und für die ganze Welt 5.000 Euro Gebühren bezahlen. Anders sieht es aus, wenn du einen Anwalt beauftragst. Insbesondere bei komplexen Patenten mit internationalem Schutz können sich die Kosten schnell auf über 100.000 Euro summieren.
Patent anmelden: Lass andere für dich arbeiten
Du musst für die Anmeldung eines Patents auch dann Geld bezahlen, wenn es deine Erfindung bereits gibt. Aus diesem Grund lohnt es sich, wenn du dich gründlich mit der Recherche befasst. Möchtest du diese Verantwortung nicht auf dich nehmen, kannst du sie gegen Gebühr an das DPMA abgeben. Bei einer wertvollen Erfindung lohnt es sich, einen Anwalt für die Beratung zu beauftragen. Das bloße Beantragen eines Patentes bringt dir zwar keine Einnahmen, verschafft dir aber eine wertvolle Monopolstellung.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du verkaufst deine Erfindung und generierst somit Einnahmen, oder du vergibst Lizenzen. Diese ermöglichen es Geschäftspartnern, dein Patent gegen die Zahlung einer Gebühr zu vertreiben. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn du eine Software oder ein Arbeitsverfahren entwickelt hast, von dem andere Unternehmen profitieren können. Häufig lohnen sich die entstehenden Kosten für ein kleines Startup nicht. Doch was kannst du tun, wenn du das Gefühl hast, dass deine Idee schützenswert ist, du aber nicht genügend Budget zur Verfügung hast?
Alternative zum Patent anmelden: Das kleine Patent
Das kleine Patent genießt eine ganz ähnliche Schutzwirkung wie das normale Patent. Der Vorteil ist, dass zumindest eines der drei Kriterien nicht ganz so eng gesehen wird, nämlich der Faktor „Neuheit“. Beim kleinen Patent ist es in Ordnung, wenn du dein Produkt beispielsweise bereits auf einer Messe vorgestellt hast. Von Nachteil ist, dass der Schutz auf drei Jahre befristet ist. Du kannst ihn anschließend auf zehn Jahre verlängern.
Das kleine Patent wird als Gebrauchsmuster eingetragen und keiner wirklichen Prüfung unterzogen, wie es beim Patent der Fall ist. Die Vorteile sind die günstigeren Kosten und die schnellere Erteilung. Auch hier können jedoch 12 Monate vergehen, bis du ein Feedback bekommst. Du kannst auch eine Marke eintragen lassen, um dich zu schützen. Mehr dazu erfährst du hier.
Fazit
Bevor du ein Patent anmeldest, solltest du dir ganz sicher sein, dass noch kein ähnliches Produkt oder Verfahren existiert. Gerade für Start-ups lohnt es sich, bei Bedarf das kleine Patent in Betracht zu ziehen, da es günstiger ist und weniger als drei Jahre benötigt, bis es genehmigt wird. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass sich das Geschäftsmodell in den Anfangsjahren oftmals verändert. Mehr zum Thema Geschäftsmodell erfährst du hier. Melde also nur dann ein Patent an, wenn deine Idee wirklich innovativ und neu ist.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Hallo,
das ist ein sehr informativer Beitrag.
Freundliche Grüße