Du hast dich selbstständig gemacht und möchtest jetzt voll durchstarten? Es liegt nahe, dass du Angst hast, dass dir jemand die Geschäftsidee klaut. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, eine Marke eintragen zu lassen. So erstrebenswert es wäre, ein Geschäftsmodell zu haben, das sich nicht kopieren lässt, so ist dies nicht immer der Fall. Die wenigsten von uns besitzen exklusives Wissen, außergewöhnliche Fähigkeiten oder bieten Produkte an, die niemand anderes hat oder herstellen kann.
Zum Glück gibt es eine Lösung für das Dilemma. Eventuell ist es sinnvoll, deine Idee rechtlich schützen zu lassen und dich mit dem Thema Patent anmelden zu beschäftigen. Darüber hinaus kannst du eine Marke eintragen lassen oder ein Geschmacksmuster anmelden. In diesem Blogartikel erfährst du mehr darüber, wie du eine Marke eintragen lassen kannst.
Markenrecht: Wann solltest du eine Marke eintragen?
Am Anfang ist es nicht so bedeutend, deine Marke zu schützen. Doch was ist, wenn deine Selbstständigkeit immer größer und erfolgreicher wird und die Vermögenswerte wachsen? Wie kannst du dich davor schützen, dass Mitbewerber deinen Namen oder dein Logo verwenden? Wenn du eine Marke eintragen lässt, ist sie rechtlich geschützt. Das bedeutet, dass du rechtliche Schritte unternehmen kannst, wenn jemand anderes sie unerlaubt verwendet.
Im Idealfall kreierst du eine Marke, die von den Menschen exakt deinem Produkt oder deiner Dienstleistung zugeordnet werden kann. Bestimmt fallen dir sofort bekannte Marken wie Nike, Apple oder Red Bull ein. Eine Marke ist einwandfrei erkennbar – sei es aufgrund ihres Namens, eines besonderen Logos, einem speziellen Schriftzug oder einer besonderen Schrift.
Manchmal wachsen Marken so stark, dass Markennamen zum allgemeinen Begriff eines Produktes werden. Beispiele hierfür sind Labello für Lippenpflegestifte, Tempo für Papiertaschentücher, Zewa für Küchentücher oder Kärcher für Hochdruckreiniger. Das letzte Beispiel wurde sogar so weit in die deutsche Sprache integriert, dass es umgangssprachliche Verben wie „etwas abkärchern“ gibt.
Was kannst du schützen lassen?
Gemäß § 1 des Markengesetzes kannst du Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen schützen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
In der Praxis wird meistens eine Wort- oder Bildmarke eingetragen. Du musst dir rechtzeitig darüber Gedanken machen, in welchem Rahmen du deine Marke schützen lassen willst. Ist dein Business überwiegend in Deutschland, in der EU oder vertreibst du deine Ware sogar international? Wenn du beispielsweise ein Online-Unternehmen hast, reicht eine nationale Eintragung oftmals nicht aus. Weiterführende Infos zum Thema Marke eintragen erfährst du in diesem Blogartikel.
Macht es Sinn, eine Bildmarke zu schützen?
Nicht immer macht es Sinn, eine Bildmarke einzutragen. Es ist am Anfang ganz normal, dass sich das Design deines Start-ups weiterentwickelt. Leider sind Veränderungen deines Logos nicht geschützt, und du müsstest die Bildmarke erneut eintragen. Dies ist nicht nur mit gewissen Formalien verbunden, sondern auch ein kostspieliges Unterfangen. Trage eine Bildmarke nur dann ein, wenn du dir ganz sicher bist, dass du dieses Logo von jetzt an verwenden möchtest oder dir die Kosten egal sind.
Nun geht es an die Recherche. In welchen Ländern möchtest du deine Marke schützen lassen? Gibt es dort bereits ähnliche Marken? Auskunft darüber bekommst du im Markenregister, das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geführt wird. Hier erfährst du mehr darüber, ob deine Wunschmarke noch verfügbar ist. Bei der Recherche ist Vorsicht geboten, da das DPMA selbst lediglich prüft, ob die Marke bereits eingetragen ist.
Beginne mit deiner Recherche
Es kann durchaus sein, dass die Marke bereits existiert, aber kein Markenschutz beantragt wurde. Was passiert, wenn du deine Marke dennoch eintragen lässt? Die Marke, die bereits existiert, kann dir die Nutzung aufgrund der Verwechslungsgefahr untersagen. Maßstab ist dabei, welche Marke länger existiert.
Mit Hilfe der Datenbank des DPMA kannst du bereits eingetragene Marken recherchieren und herausfinden, welche Schutzweite bereits existierende Marken haben. Auch Google ist ein guter Test, ob es etwas schon gibt, egal ob angemeldet oder nicht. Wenn dort keine Suchtreffer auftauchen und die Domain noch frei ist, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es etwas Gleiches bereits gibt.
Wenn deine Recherche ergibt, dass noch niemand auf die gleiche Idee gekommen ist, kann es losgehen. Beachte aber, dass auch diese Recherche keinen hundertprozentigen Schutz bietet, da die Marken mit einer Zeitverzögerung von einigen Wochen eingetragen werden. Wenn du dir ganz sicher sein möchtest, dass dein Markenname noch frei ist, kannst du einen Fachanwalt für Markenrecht beauftragen.
Passe den Markenschutz deinen Bedürfnissen an
Nun geht es endlich mit dem tatsächlichen Markenschutz weiter. Zu diesem Zweck beschreibst du den Markenschutz bestmöglich und passt ihn individuell deinen Bedürfnissen an. Schließlich möchtest du, dass dein geistiges Eigentum so gut wie möglich geschützt ist. Nutze die Nizzaer Klassifikation, die von über 140 Ländern verwendet wird, um dein Produkt oder deine Idee korrekt einzuordnen.
Die Nizzaer Klassifikation ist ein Abkommen über die Klasseneinteilung und wird von der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, genutzt. Dir stehen 45 definierte Klassen für Waren und Dienstleistungen zur Verfügung, in denen genau definiert ist, in welchen Bereichen der Dienstleistungen oder Waren du mit deinem Namen, deinem Logo, deinem Zeichen etc. eingetragen und geschützt wirst.
Marke anmelden: Kosten
Deine Aufgabe ist nun, die drei Klassen zu identifizieren, die am besten zu deiner Marke passen. Bei der ersten Anmeldung musst du circa 300 Euro bezahlen, online ist es minimal günstiger. Möchtest du weitere Klassen eintragen, schlagen diese mit jeweils 100 Euro zu Buche. Wenn du deine Marke in allen 45 Klassen eintragen möchtest, bezahlst du 4.490 Euro. Bestimmt fragst du dich jetzt, wie lange der Schutz gilt. Deine Marke ist nun für zehn Jahre geschützt. Eine Verlängerung für die ersten drei Klassen kostet 750 Euro.
Marke anmelden: Was du über den Namen wissen musst
Übrigens sollte dein Markenname einigermaßen originell sein, da Begriffe des Alltags meistens abgelehnt werden. Apple gelang dies nur, weil die Produkte des Unternehmens technischer Natur sind. Ein Obstversand könnte sich nicht Apple nennen, da der Name dann in keinem anderen Obstversand mehr vorkommen dürfte, obwohl er bezeichnend für diese Produktgruppe ist. Mit einem ausgedachten Namen bist du auf der sicheren Seite.
Nun beantragst du beim Markenamt formell den Schutz und die Einrichtung deiner Marke. Sobald geklärt ist, dass deine Marke kein bestehendes Markenrecht verletzt, wird deine Registrierung abgeschlossen und du bekommst deine Markenurkunde. Wenn in drei Monaten niemand widersprochen hat, darfst du hinter deinem Markennamen das Zeichen für eine eingetragene Handelsmarke verwenden. Bevor du eine Marke eintragen lässt, musst du prüfen, ob die zugehörige Domain noch frei ist.
Was ist, wenn die Domain bereits belegt ist?
Was passiert, wenn du deine Marke erfolgreich eingetragen hast, die Domain aber bereits belegt ist? Um Stress und Ärger zu vermeiden, solltest du im Vorfeld ausreichend recherchieren und eine freie Domain wählen. Es ist nicht ratsam, eine bereits besetzte Domain auszuwählen und diese dann einzuklagen. Grundsätzlich sticht die eingetragene Marke die angemeldete Domain. Allerdings geht es in diesem Fall nur um eine Unterlassung des Betreibens dieser Domain als Unternehmen und nicht um die Herausgabe der Domain.
Gerade Domain-Grabber, also Händler, die möglichst viele Domains blockiert haben, um sie irgendwann zu verkaufen, müssen diese nicht zwingend herausgeben, nur weil du eine Marke angemeldet hast. Im Jahr 2009 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass kein Herausgabeanspruch für eine Domain entstehen kann, die bereits vor Eintragung einer Marke existierte, selbst wenn auf der Domain keine Inhalte vorhanden sind. So gut der Name deiner Firma oder Marke auch sein sollte, erspare dir den Stress und überlege weiter. Gewiss findest du einen anderen passenden Namen.
Marke anmelden: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Von einem Unternehmen wiederum wird erwartet, die entsprechende Domain freizugeben, wenn sie von einer Stadt oder Gemeinde beansprucht wird. Im Zweifelsfall gilt folgendes: War zuerst die angemeldete Domain vorhanden oder die Marke, die eingetragen wurde? Wenn du mit der Markeneintragung früher dran warst als der Mensch, der sich die Domain gesichert hast, kannst du gemäß dem Markengesetz einen Löschungsantrag stellen. Dies setzt aber voraus, dass die entsprechende Website geschäftlich genutzt wird und mit deinem Angebot verwechselt werden könnte. Schwieriger wird es bei einer privat betriebenen Domain.
Fazit
Prüfe zunächst, in welche Kategorie dein Produkt oder deine Dienstleistung fällt. Danach solltest du entscheiden, ob deine Idee einfach zu kopieren ist. Wenn ja, lohnt es sich wahrscheinlich, eine Marke anzumelden. Vor der Anmeldung musst du ausgiebig zu bereits eingetragenen Marken und Domains recherchieren. Ziehe bei Zweifeln in jedem Fall einen Fachanwalt für Markenrecht hinzu, um dich abzusichern.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Danke für den schönen Überblick!