Du erfährst im Blogartikel „UG gründen – leicht gemacht“ alles, was für die Gründung und den Betrieb wichtig ist. Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um eine Vorstufe zur GmbH. Ein Viertel der Gewinne wird solange zurückgestellt, bis das Stammkapital einer GmbH von insgesamt 25.000 € erreicht ist. Die UG wandelt sich dann in eine GmbH um. Deswegen ist auf die UG grundsätzlich das GmbH-Gesetz anzuwenden.
UG gründen – Definition
Im § 5a GmbH Gesetz befindet sich die Definition zur UG.
(1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen.
UG gründen – Zielgruppe
Zielgruppe der UG sind vor allem Gründer, die als Unternehmensform eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bevorzugen, bei der jedoch kein Mindestkapital von 25.000 € erforderlich ist, wie dies bei der GmbH Voraussetzung ist. Die UG kann praktisch mit 1 € gegründet werden. Allerdings ist die Firma bei so wenig Kapitalausstattung bei der ersten Rechnung insolvent. Bis zur Einführung der UG war die beschränkte Haftung nur denjenigen möglich, die eine GmbH oder AG mit 25.000 € bzw. 50.000 € Stammkapital gründen konnten. Mit der UG hat der Gesetzgeber ein Gegenstück zur Limited geschaffen.
Bis zum Jahr 2003 herrschte Sitztheorie. Nur bei in Deutschland eingetragenen Gesellschaften herrschte beschränkte Haftung. Gleichzeitig durften in Deutschland nur deutsche Gesellschaften eingetragen werden. Am 13.03.2003 entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 370/98), das auch andere europäische Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland anerkannt werden müssen. Damit begann ein Ansturm auf die englische Limited (kurz Ltd). Diese Gesellschaft konnte mit einem Pfund gegründet werden und wurde im Register in England eingetragen. Hier liegen zahlreiche steuerliche Vorteile, die auch Großkonzerne wie Amazon, Google und Starbucks nutzen. In jedem Land herrscht eine andere Besteuerung. So kann durch die Gründung einer Gesellschaft in Irland wie im Fall Google eine erhebliche Steuerbelastung vermieden werden. Diese Strategie ist vor allem für große Gesellschaften attraktiv, da die Gründungskosten und Formalitäten in einem anderen Land meistens zu kostenintensiv wären.
UG gründen – Einführung in die Gesellschaften
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Unternehmensformen und Rechtskonstruktionen. Dazu zählen die juristischen Personen, die Personen(handels)gesellschaften und die natürlichen Personen. Bei den natürlichen Personen wird die unternehmerische Tätigkeit auf die Person abgestellt. Bei den juristischen Personen handelt es sich um eine neu geschaffene Rechtsperson, die durch eine Eintragung ins Handelsregister rechtsfähig wird.
Juristische Personen
Juristische Personen sind die Kapitalgesellschaften. Bei diesen Gesellschaften haftet lediglich die juristische Person mit ihrem Vermögen, dem Kapital, nicht aber die Eigner – sofern diese die Einlage auf das Stammkapital geleistet haben. Das ist ein großer Vorteil, denn im Falle einer Insolvenz wird das Vermögen der Eigner nicht herangezogen.
Personengesellschaften
Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher Personen zu einer Gesellschaft. Bei der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) schließen sich mehrere Personen, mindestens aber zwei, mit einem gemeinsamen Zweck zu einer Gesellschaft zusammen. Bei der GbR haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Grundsätzlich ist die Gründung formfrei möglich. Dennoch ist ein Gesellschaftervertrag sinnvoll, da beim Ableben von Gesellschaftern oder ihrem Ausscheiden die Gesellschaft aufgelöst werden muss. Alle Entscheidungen müssen einstimmig beschlossen werden.
Zu den Personengesellschaften zählt auch die OHG (Offene Handelsgesellschaft). Als Handelskaufmann ist es zwingend notwendig, eine OHG zu gründen, da es nicht möglich ist, eine GbR zu gründen. Eine Spedition ist beispielsweise ein Handelsgewerbe (eine OHG), wobei ein Restaurant klassisch als GbR gegründet werden kann. Weitere Gesellschaften sind die KG (Kommanditgesellschaft), die Partnergesellschaft und die Stille Gesellschaft. Kommen wir nun zum Thema „UG gründen.“ Die komplette Übersicht zu den Rechtsformen findest du hier.
UG gründen – Gründungsablauf
Die UG kann alleine oder mit beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Vorgehen ist identisch mit dem einer GmbH. Als erstes muss ein Gesellschaftervertrag erstellt werden. Dieser kann individuell von einem Anwalt erstellt werden oder mit Hilfe eines Musterprotokolls. Beim Musterprotokoll gibt es allerdings einige Einschränkungen. Es dürfen maximal drei Gesellschafter sein und es darf nur ein Geschäftsführer bestellt werden. Eine Abweichung hiervon ist beim Musterprotokoll nicht möglich. Der Vorteil beim Musterprotokoll sind geringe Notar-Gebühren und der Wegfall der Anwaltskosten. Es handelt sich somit um eine beschleunigte und günstigere Gründung.
Soll ein individueller Vertrag erstellt werden, entstehen Anwaltshonorare. Der Notar wird die Kosten von der Höhe der Stammeinlage abhängig machen. Grob über den Daumen gepeilt kann man für die Gründung einer UG mit Kosten im mittleren dreistelligen Bereich rechnen. Nachdem der Vertrag beurkundet wurde, wartet der Notar auf die Bestätigung, dass das Stammkapital eingezahlt wurde. Üblicherweise wird dies durch die Überweisung auf das UG-Konto veranlasst. Danach wird die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen und ist damit rechtsfähig. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Wird der Geschäftsführer oder Gesellschafter vor Eintragung tätig, besteht rein juristisch eine GbR. Verträge und Geschäfte sollten erst nach der Eintragung ins Handelsregister getätigt werden. Zudem darf das Stammkapital bis zur Eintragung nur für die Gründungskosten wie Notar und Amtsgericht verwendet werden.
UG gründen – Steuer und Jahresabschluss
Eine UG hat genau wie die GmbH die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu befolgen. Das heißt insbesondere, dass eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden muss (doppelte Buchführung). Der Vorteil von Einzelunternehmern und der GbR liegt in der vereinfachten Buchführung. Bei diesen Rechtsformen kann eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden. Die Bilanz muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Für kleine Kapitalgesellschaften hat das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz Vorteile geschaffen. Sie brauchen keinen Anhang und Lagebericht erstellen und müssen lediglich eine verkürzte Bilanz anfertigen, die nicht veröffentlicht, sondern nur im Bundesanzeiger hinterlegt wird.
Die Größenordnungen Kleinstkapitalgesellschaft
• 350.000 € Bilanzsumme
• 700.000 € Umsatzerlöse
• Im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer
Tipp: Unbedingt den Steuerberater darauf hinweisen, dass das Unternehmen als Kleinstkapitalgesellschaft behandelt werden soll. Ansonsten rechnen diese in den meisten Fällen ganz normal ab und erstellen Lagebericht und Anhang!
UG gründen – Gewerbesteuer
eder Gewerbetreibende, sprich alle, die nicht Land- und Forstwirt oder freiberuflich tätig sind, müssen Gewerbesteuer zahlen.
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die jede Gemeinde selbst festlegen kann. Hier konkurrieren verschiedene Gemeinden mit unterschiedlichen Steuersätzen. Wie die Gewerbesteuer berechnet wird, kannst du hier anschaulich nachvollziehen.
UG gründen – Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer ist eine Bundessteuer und deswegen für alle Kapitalgesellschaften in sämtlichen Bundesländern gleich. Trotzdem teilen sich die Bundesländer mit dem Bund die Einnahmen (Gemeinschaftssteuer). Aktuell beträgt die Körperschaftssteuer 15 % auf den Gewerbeertrag. Der übrige Gewinn, der ausgeschüttet wird, muss allerdings nicht mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet werden, sondern nur mit der Abgeltungssteuer, die 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt. Der persönliche Steuersatz kommt nur zum Tragen, wenn er unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt.
Ein vereinfachtes Beispiel Beispiel
Umsatz eines Unternehmen – 100.000 €
Kosten eines Unternehmens – 40.000 €
Gewerbeertrag – 60.000 €
Körperschaftssteuer i.H.v. 15% – 60.000 € * 0,15 = 9.000 €
Ausschüttung des Gewinn zu 50% – 30.000 €
Gesellschafter zahlt Abgeltungssteuer – 30.000 € * 0,25= 7.500 €
Solidaritätszuschlag wird immer auf die Steuer berechnet – 7.500 * 0,05= 375 €
Kirchensteuer wird immer auf die zu zahlende Abgeltungssteuer berechnet – 7500*0,08= 600 €
*Kirchensteuersatz von 8% unterstellt
UG gründen – Geschäftsführer-Gehalt
Das Geschäftsführer-Gehalt in der GmbH ist als Betriebsausgabe anzusetzen und mindert den Gewinn. Bei Personengesellschaften ist dies nicht möglich. Vorsicht ist geboten, wenn der geschäftsführende Gesellschafter ein zu hohes Gehalt bezieht oder ein zinsloses Darlehen bekommt. Hier spricht man im „Steuerdeutsch“ von einer verdeckten Gewinnausschüttung. Wenn eine Betriebsprüfung diesen Sachverhalt aufdeckt, droht unter Umständen eine hohe Nachzahlung.
Weitere Punkte die bei einer Kapitalgesellschaft beachtet werden müssen
Eine Gesellschafterversammlung muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Im Gesellschaftervertrag wird dazu eine genaue Angabe gemacht, wann und wie dazu eingeladen werden muss. Auf dieser Versammlung werden wichtige gesellschaftliche Punkte entschieden wie die Wahl oder Abberufung von Geschäftsführern, Verwendung des Gewinns, Rücklagen und Gehälter. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Durchgriffshaftung bei der Ausnahmsweise auf das private Vermögen der Gesellschafter zugegriffen werden kann. Dieser Fall liegt beispielsweise vor wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht klar von den Gesellschafter getrennt ist. Dieser Fall kann eintreten wenn die Buchhaltung nicht korrekt geführt wurde.
UG gründen – Freie Berufe und Kapitalgesellschaften
Bei Freiberuflern ist die UG nicht sehr beliebt. Das hat nur einen Grund: Die Gewerbesteuer, die sich Freiberufler üblicherweise sparen können, ist mit dem Mantel der Kapitalgesellschaft nicht möglich. Die Gewerbesteuerpflicht besteht unabhängig von der freiberuflichen Ausübung aus der Gesellschaftsform heraus.
UG gründen – nebenberufliche Selbstständigkeit
Es ist legitim, eine UG nebenberuflich zu gründen. Hierbei muss der Gründer grundsätzlich zwei Punkte beachten.
Geschäftsführender Gesellschafter
Wenn der Gründer selber auch Geschäftsführer der Gesellschaft ist, hat dieser einen Anstellungsvertrag. Im Anstellungsvertrag sollte ein Gehalt gewählt werden, welches wirtschaftlich die Höhe des Einkommens beim Hauptberuf nicht übersteigt. Die addierte Höchstarbeitszeit von Haupt und Nebenerwerb von 48 Stunden und 60 Stunden in Ausnahmefällen gilt für den Geschäftsführer nicht. Da der geschäftsführende Gesellschafter nicht als Arbeitnehmer gesehen wird gelten die Gesetze für Arbeitnehmer hier nicht.
Nur Gesellschafter
Ist man als Gründer lediglich Gesellschafter, kann man sich zurücklehnen, da Kapitaleinkünfte wie Gewinne aus einer UG, GmbH und AG nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen und mit dem natürlichen Arbeitseinkommen nichts zu tun haben. Auch bei hohen Gewinnen, die das Arbeitseinkommen aus dem Hauptberuf übersteigen, wird man nicht selbstständig. Vergleichbar ist dies mit dem Kauf von Aktien.
Hieraus entsteht eine Bevorzugung von Kapitaleinkünften, die grundsätzlich sozialabgabenfrei sind.
UG gründen Insolvenzverschleppung
Als Geschäftsführer muss man auf einige Dinge achten, um nicht in „Teufels Küche“ zu kommen.
Insolvenzverschleppung beginnt in dem Moment, in dem die Gesellschaft insolvent ist, aber kein Antrag gestellt wurde und die Gesellschaft stattdessen weiter ihren Betrieb beibehält. Für den Insolvenzantrag ist der Geschäftsführer verantwortlich. Wenn eine Insolvenzverschleppung vorliegt, wird ein Strafverfahren eröffnet. Die Strafe umfasst meistens 90 Tagessätze. Wird eine höhere Strafe auferlegt, gilt man als vorbestraft. Zudem ist man für eine bestimmte Zeit als Geschäftsführer gesperrt. Der Insolvenzantrag muss sofort gestellt werden. Eine Frist von drei Wochen ist das absolute Maximum und nur zulässig, wenn bereits Sanierungsverhandlungen stattgefunden haben.
UG gründen – Beteiligung
Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft. Dieser Umstand ist für externe Investoren sehr wichtig, denn über die finanzielle Beteiligung hinaus wollen diese meistens keine Haftung übernehmen. Bei den Personengesellschaften und den Einzelunternehmen ist es außerhalb der Kommanditgesellschaft nicht möglich, Eigenkapital ohne Haftung zur Verfügung zu stellen. Bei der UG können beliebig viele Investoren am Unternehmen beteiligt werden und haben bei der Gesellschafterversammlung Mitspracherecht in Höhe ihrer Kapitalanteile. Durch spätere Kapitalerhöhungen kann weiteres Kapital ins Unternehmen fließen. Die Übertragbarkeit von Anteilen und die Veräußerung finden über eine Beurkundung bei einem Notar statt.
UG gründen – Geschäftsführer bestellen
Bei der UG kann man anders als bei der GbR oder dem Einzelunternehmen auch einen fremden Geschäftsführer bestellen. Dieser wird durch das Geschäftsführergehalt entlohnt. Handelt es sich um einen geschäftsführenden Gesellschafter mit mehr als 25 % Stimmrecht, ist das Gehalt sogar sozialabgabenfrei. Grund hierfür ist, dass das Anstellungsverhältnis eher einer Selbstständigkeit zuzuordnen ist und keinem Anstellungsverhältnis.
UG gründen – Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile
- Beschränkte Haftung
- Fremdgeschäftsführung Möglich
- Übertrabarkeit von Anteilen
- Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe
- Investorenfreundlich
- Mit Musterprotokoll einfache und „günstig“ Gründung
Nachteile
- HGB-Vorschriften sind anzuwenden
- Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung (doppelte Buchführung)
- Gründungskosten
- komplizierte Entnahmeregelung
- kein Gewerbesteuerfreibetrag
- Veröffentlichung der Geschäftszahlen
UG gründen – Was ist noch zu tun
Nachdem du beim Notar warst und die Handelsregisteranmeldung bestätigt wurde müssen noch weitere Schritten unternommen werden. In dem Blogartikel Gewerbe anmelden erfährst du, wie du ein Gewerbe anmeldest, und im Blogartikel Freiberufler werden erhältst du alles zum Thema freie Berufe in der Kombination mit einer Kapitalgesellschaft. Das Finanzamt schickt dir einen steuerlichen Erfassungsbogen, in dem du deine Tätigkeit registrierst und eine Eröffnungsbilanz einreichst. Hier erfährst du was ein steuerlicher Erfassungsbogen ist. Für Gründer sehr relevant im steuerlichen Erfassungsbogen ist die Kleinunternehmer-Regelung. Bei dieser Regelung muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Mit einer UG bist du automatisch gewerbetreibender und automatisch Pflichtmitglied in der Handels- oder Handwerkskammer. Hier Beträge der Grundbetrag für Kapitalgesellschaften pro Jahr 135€ und die Umlage 0,22% vom jährlichen Gewerbeertrag. Eine Freistellung von dem IHK Beitrag wie bei Einzelunternehmen oder Kleingewerbetreibenden gibt es nicht.
Weiterhin solltest du dich darum kümmern, welche Versicherung du benötigst und wie du deine Buchhaltung gestaltest.
UG gründen – Beliebtheit
Laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn 2016 sind 3,7 % aller Gründungen in Deutschland eine UG. Damit liegt die UG an vierter Stelle der am häufigsten gewählten Rechtsformen in Deutschland.
Fazit
Eine UG ist die perfekte Unternehmensform für Gründer, die sich noch nicht lange kennen und dem Risiko der persönlichen Haftung aus dem Weg gehen wollen. Für die Buchhaltung, die Gründung und den Jahresabschluss muss zwar ein bisschen Geld beiseitegelegt werden, aber die Vorteile überwiegen in diesem Fall.
12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo,
Eine Frage ist bei mir aufgekommen.
Wenn ich 1000,- Stammkapital in meine UG einzahle, gehen davon dann auch automatisch die Gründungskosten von ca 300,- ab? Dann wäre ich ja bei 700,- Stammkapital. Oder muss ich die 300,- nochmal zusätzlich aus meiner eigenen Tasche bezahlen?
Danke im Voraus!
Hallo Roman,
erstmal vielen Dank für dein Kommentar zum Thema UG gründen.
Es gibt zwei unterschiedliche Begrifflichkeit die sich stark ähneln. Das Stammkapital und das Eigenkapital.
Das Stammkapital (auch gezeichnetes Kapital) ist immer das was in der Satzung vereinbart wurde und ändert sich nur mit Kapitalerhöhung. Das Eigenkapital setzt sich aus dem Stammkapital,Gewinnen,Verlusten und der Kapitalrücklage zusammen. Wird ein Verlust erwirtschaftet sinkt das Eigenkapital. Ist es komplett aufgebraucht hat man folgendes – einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Wenn also ein Gründer 1000€ Stammkapital einlegt und nur eine Rechnung das Jahr für die Gründungskosten i.H.v. 300€ zahlt und keine Umsätze erwirtschaftet ist das Eigenkapital zum 31.12. des Jahres nur noch 700€. Stammkapital – 300€ Aufwand. Sehr vereinfacht dargestellt.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Erik
Okay danke für die Antwort.
Also ist es sinnvoll und empfehlenswert ein Eigenkapital mit einzubringen, wenn man neu gründet? Angenommen, 1000,- Stammkapital und nochmal 1000,- Eigenkapital. Muss das dann auf verschiedenen Konten gelagert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Roman
Hallo Roman,
im Prinzip kannein Gründer auch ein Stammkapital von 2.000€ einbringen. Es ist aber auch Möglich über ein Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschaft. Dieses kann dann eigebracht werden wenn die Gesellschaft Liquidität benötigt und kann getilgt werden wenn genug Liquidität vorhanden ist. Eine übliche Verzinsung sind 2 Prozent über dem Basiszinsatz. Das Eigenkapital muss nicht auf verschiedenen Bankkonten gelagert werden. Die Buchhaltung hat die Aufgabe das auf den richtigen buchhalterischen Konten zu Buchen. Hierzu sollt man sich mit seinem Buchhalter abstimmen.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Erik
Ok. Vielen Dank!
Wenn ich das Stammkapital aufstocke, muss ich immer sobald sich das Stammkapital ändert zum Notar?
Und im Normalfall ist es so, dass ich ja 25% vom Umsatz oder 25% vom Gewinn, zurücklegen muss? Müssen die 25% vom Umsatz oder Gewinn dann immer zum Ende des Jahres in das Stammkapital eingezahlt werden? Oder wie sind da die Zeiträume?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Roman,
in der Tat muss man bei Aufstockung des Stammkapital’s wieder zum Notar. Das kostet natürlich 🙂
1/4 der Gewinnen müssen solange zurück gestellt werden ( jährlich ) bis das Stammkapital erreicht ist. Das was viele nicht Wissen die Haftung erstreckt sich nicht auf das Stammkapital der UG sondern auf die 25.000€ die normalerweise bei der GmbH eingelegt werden.
Beste Grüße
Erik
Okay. Das mit der Haftung höre ich das erste Mal. Ich kenne das so, dass die UG nur mit dem aktuellen Stammkapital haftet, was auch den Nachteil erklärt, dass Geschäftspartner skeptisch sind bei einer UG, da die UG ja über ‘wenig’ haftbares Kapital verfügen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Roman,
hatte die Aussage von meinem Steuerberater vor 3 Tagen bekommen und hab gestern nochmals nachgefragt. Deswegen hat es bisschen gedauert, tut mir Leid. Normalerweise beantworte ich Kommentare sofort. Er hat es relativiert und gesagt das er lediglich ein Verfahren hatte bei dem der Insolvenzverwalter diesen Grund angegeben habe. Die Gesellschaft war von Anfang an unterkapitalisiert gewesen und deswegen bestehe eine Nachschussverpflichtung. Allerdings hat das Gericht der Argumentation nicht stattgeben.
Mit einer UG wirst du auf jeden Fall keine langen Zahlungsziele bekommen. Erfahrungsgemäß ist die Zahlungsmethode Vorkasse. Aber auch bei meiner GmbH habe ich das oft erlebt da 25.000€ Stammkapital auch nicht viel ist. Der große Vorteil bei der UG ist das die Gründungskosten lediglich 1/3 der GmbH betragen sofern das Musterprotokoll verwendet wird.
Was hast du denn grob vor?
Sorry nichtmal für die Irritationen.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Erik
Hallo Erik,
danke für deine tolle Seite, hat mir bereits vielen nützlichen Input gegeben.
Angenommen, man möchte sich alleine selbstständig im Online-Vertrieb von Waren über eCommerce-Kanäle machen.
Welche Geschäftsform wäre denn da am geeignetsten? Gerade wenn man private Haftung ablehnt.
Danke dir & Viele Grüße
Hallo Sebastian,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema UG gründen.
Aus meiner Sicht gibt es zur UG keine alternative. Es sei denn man will nicht in Deutschland gründen.
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Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
danke für den Artikel. Ich habe eine Frage die mich interessiert. Wenn ich mich nebenberuflich selbständig machen will (Beratungsagentur). Ich habe zu beginn kein Ladenlokal (langfristig ist dies aber ein klares Ziel). Macht dann eine UG überhaupt Sinn – im Blick auf Buchführung und co. Sollte ich dann nicht lieber als Einzelunternehmen starten und dann später (wenn es klappt und das “Geld” stimmt”) zu einer GmbH umfirmieren?
Ist vielleicht eine blöde Frage, ich weiß ;).
Besten Dank und viele Grüße aus Köln
Hallo Denis,
das ist immer sehr schwer zu sagen. Wenn dann doch ein Haftungsfalls oder einer deiner Kunden eine Abmahnung bekommt hast du bei großen Schäden keine Begrenzung der Haftung auf das Firmenvermögen sondern unbeschränkte Haftung auf das private Vermögen. Das lässt sich nicht pauschal sagen ob die UG geeignet ist oder eher ein Einzelunternehmen. Das sollte mit einem Anwalt detailliert besprochen werden welche Risiken sich aus der Geschäftstätigkeit wirklich ergeben und welche man ggf. auch versichern kann.
Die UG ist natürlich kostenintensiver.
Es handelt sich weder um rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Beste Grüße,
Erik