Eine Rechtsform sorgt für den Rahmen, in dem der Gründer agiert. Sie bestimmt, wie das Unternehmen aufgebaut ist und auf welcher Rechtsgrundlage es beruht. Die Auswahl hat starke finanzielle, steuerliche und persönliche Folgen.
Grundsätzlich hast du die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen, einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft. Bei einem Einzelunternehmen haftet eine Person. Bei einer Personengesellschaft haften alle Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen. Im Volksmund wird diese Unternehmensform deshalb auch „Haus-und-Hof-Gesellschaft” genannt. Im Falle einer Insolvenz fließt das Privatvermögen mit in die Insolvenzmasse ein. Das bedeutet für den Gründer ein erhebliches Risiko. Ein Startup aufzubauen heißt, sich in einem Umfeld größter Unsicherheit zu befinden. Bei einer Kapitalgesellschaft ist das Risiko des Verlustes auf das eingezahlte Kapital beschränkt. Banken verlangen deswegen für Kredite zusätzliche Sicherheiten.
Unternehmensformen: Übersicht der Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen braucht keinen Gesellschaftsvertrag. Es besteht nur aus dir. Du kannst von einer auf die andere Sekunde loslegen, ein Gewerbe anmelden und die Geschäftstätigkeit dem Finanzamt binnen 14 Tagen melden. Bei einem Einzelunternehmen trägst du das volle Risiko und hast die volle Kontrolle. Es gibt keine Konflikte mit Partnern und du benötigst kein Mindestkapital. Ich selbst hatte mehrere Jahre ein Einzelunternehmen. Aus heutiger Sicht war ich damals ziemlich verrückt. Ohne private Haftung lässt es sich besser schlafen. Vor allem in extrem angespannten Situationen fällt es dir ohne private Haftung leichter, einen kühlen Kopf bewahren. Außerdem kannst du besser schlafen.
Unternehmensformen: Übersicht der Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften gehören die offene Handelsgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Partnergesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Bei den Personengesellschaften haftet jeder persönlich und gesamtschuldnerisch für den anderen, getreu dem Motto der Musketiere: Einer für alle und alle für einen. Bei diesen Gesellschaftsformen ist eine hohe Vertrauensbasis notwendig. Du musst dem Partner nicht nur bei der Gründung, sondern über den gesamten Zeitraum der Geschäftstätigkeit vertrauen können. Wenn ein Mitgründer Fehlentscheidungen trifft, haftet nicht nur er mit seinem persönlichen Vermögen, sondern auch du mit deinem. Bei Teams, die sich noch nicht lange kennen, macht deswegen eine Kapitalgesellschaft mehr Sinn.
Offene Handelsgesellschaft
Diese Gesellschaftsform ist geeignet für Handelsgeschäfte mit mehreren Gesellschaftern, darunter fallen zum Beispiel Makler und
Spediteure. Diese Gesellschaftsform ist Kaufleuten vorbehalten. Nichtkaufleute gründen eine GbR.
Die OHG hat durch die Haftung mehrerer Personen mit dem gesamten Privatvermögen ein hohes Ansehen. Man benötigt kein Mindestkapital, es ist jedoch ein Eintrag ins Handelsregister notwendig.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Diese Gesellschaftsform ist für jede Person zugänglich, außer für Kaufleute. Diese können keine GbR gründen, sondern eine OHG. Die Vorteile sind wenige Formalitäten und großzügige Vertragsgestaltung. Es ist zwar kein schriftlicher Vertrag notwendig, dieser ist aber äußerst sinnvoll.
Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem privaten Vermögen.
Es wird kein Mindestkapital benötigt und es erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister.
Partnergesellschaft
Nur für freie Berufe wie Steuerberater oder Rechtsanwalt wählbar. Bei fehlerhaftem Handeln haften die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen. Trotz Zusammenschluss handelt jeder Partner eigenverantwortlich. Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
Kommanditgesellschaft
Volle Kontrolle behalten und trotzdem Startkapital bekommen – das ist mit der Kommanditgesellschaft möglich, da der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet. Dafür hat er keine Geschäftsführungsbefugnis und kann die Gesellschaft nicht nach außen vertreten. Der voll haftende Gesellschafter heißt Komplementär und vertritt die Gesellschaft nach außen. Ein Eintrag ins Handelsregister ist notwendig.
Unternehmensformen: Übersicht der Kapitalgesellschaften
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (UG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Der Verlust ist auf die Einlage begrenzt. Bei der UG kann bereits mit einem Euro gegründet werden. Der Gesetzgeber hat das Pendant zur englischen Limited geschaffen, die mit einem Pfund gegründet werden kann. Bis zum Jahr 2003 war dies nicht möglich. Es herrschte die Sitztheorie: Nur in Deutschland eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurden anerkannt. Am 13.03.2003 fiel diese mit dem Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 370/98). Nun konnten auch in Europa eingetragene Gesellschaften in Deutschland tätig werden. Ein Ansturm auf die Limited begann, der erst mit Einführung der UG gestoppt werden konnte. Heute ist es möglich, jede in Europa anerkannte Gesellschaftsform zu wählen und tätig zu werden. Hier liegen viele steuerliche Chancen, die Großkonzerne wie Amazon, Starbucks und Google ausnutzen. In diesem Artikel gehe ich jedoch nur auf deutsche Gesellschaften ein.
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung*
Für Unternehmer, die ihre Haftung auf das Kapital der Gesellschaft beschränken wollen. Auch geeignet für Investoren, die Fremde mit der Geschäftsführung betrauen wollen. Unter Umständen können sich durch diese Gesellschaftsform auch steuerliche Vorteile ergeben. Die Formalitäten können jedoch schnell ins Geld gehen. Für die Buchführung, den Notar und den Jahresabschluss kommen leicht 5.000 € an Kosten zusammen. Das einzuzahlende Stammkapital beträgt 25.000 €. Bei Gründung müssen 12.500 € eingezahlt sein. Bei Krediten haften Gesellschafter in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten.
UG – Unternehmergesellschaft Haftungsbeschränkt*
Für Unternehmer, die ihre Haftung auf das Kapital der Gesellschaft beschränken wollen. Durch Musterprotokolle sind die Gründungskosten gering. Ein Musterprotokoll ist ein vorgefertigter Gesellschaftervertrag. Die UG kann mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Es müssen ein Viertel aller Gewinne jedes Jahres zurückgestellt werden, bis 25.000 € Stammkapital erreicht werden. Dann wandelt sich die UG in eine GmbH um. Deswegen wird sie im Volksmund auch Mini-GmbH genannt. Bei Krediten haften die Gesellschafter in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten.
GmbH & Co. KG – Kombination aus GmbH und KG
Diese Gesellschaftsform ist eine Kombination aus einer Kapitalgesellschaft als Haftungsnehmer und einer Personengesellschaft. Du genießt die Vorteile beider Welten. Auf der einen Seite ist der voll haftende Komplementär eine Kapitalgesellschaft. Auf der anderen Seite hast du die Vorteile der Personengesellschaft durch die KG. Die Entscheidungsbefugnisse liegen bei der Geschäftsführung der GmbH. Du gründest also zwei Gesellschaften. Als erstes eine GmbH und dann eine GmbH & Co. KG. Es werden doppelte Gründungskosten, Buchhaltung und Jahresabschlüsse fällig. Dies wird schnell eine teure Angelegenheit.
Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht beibehalten werden. Sinnvolle Fragen, die sich der Gründer vor der Wahl der Rechtsform stellen sollten, lauten:
Welche Risiken gehe ich ein?
Mit wem gründe ich?
Wie viel Kapital habe ich?
Die Rechtsform ist ein komplexes Thema und sollte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater besprochen werden.
Lade dir hier die Unternehmensform-Übersicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herunter. Alternativ kann ich dir die Übersicht von Start2Grow empfehlen.
Viel Erfolg,
Erik
*existenzgründer.de / Broschüre vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo, ich bin zufällig auf deinen YouTubeKanal gestoßen, weil ich mich mit einem Partner nebenberuflich selbständig machen will. Die Frage, die sich mir stellt ist folgende: Mein zukünftiger Geschäftspartner und ich wollen gemeinsam eine ,,Firma,, gründen in der wir Selbstverteidigungs-Seminare/Kurse geben. Welche Rechtsform wäre denkbar um ein gemeinsames Unternehmen zu gründen, dass nur nebenberuflich betrieben wird? Es würde mich sehr freuen, wenn Du mir weiterhelfen könntest, da dieses Gewirr von Rechtsform, Steuern etc… Sehr undurchsichtig ist für einen Leihen
Hallo Robert,
vielen Dank für deine Anfrage zu Unternehmensform Übersicht. Leider darf ich keine steuerliche und rechtlich Beratung durchführen. Das dürfen in Deutschland von Berufswegen nur Steuerberater und Rechtsanwälte. Deswegen muss ich mich allgemein halten.
Diese Schritte würde ich einem Gründer empfehlen –
Bei Gründung durch mehrere Personen fällt das Einzelunternehmen als Rechtsform weg. Diese braucht der Gründer dann nicht weiter beachten.
1. Welches Risiko gehe ich ein?
Wenn ein Gründer erhebliche Risiken eingeht, beispielsweise Haftung gegenüber dritten zum Beispiel durch Verletzung des Lebens, wie im Bereich Kampfsport, kann es sinnvoll sein die Haftung auf eine Gesellschaft auszulagern. Hier kommen dann die Kapitalgesellschaften in Frage wie UG, GmbH oder AG. Die UG ist schnell und günstig gegründet.GBR, OHG und KG sind Personengesellschaften. Hier haften jeder für den anderen und für seine Entscheidungen mit dem privaten Vermögen. Bei der GbR gibt es Besonderheiten was den Vertrag betrifft. Hier findest du Info’s zur GbR.
2. Nebenberufliche Selbstständigkeit
Für nebenberufliche Selbstständigkeit kann es sinnvoll sein eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Denn aus Kapitalgesellschaften bezieht man Kapitaleinkünfte, diese sind nicht Sozialversicherungspflichtig andere als Lohn. Vergleichsweise kann man sich das vorstellen wie Dividenden aus Aktien, darauf fällt auch keine Sozialversicherung an.In der wirtschaftlichen Betrachtung der Krankenversicherung fallen diese Einkünfte raus. Wenn der Gründer beispielsweise 20.000€ Lohn hat und 30.000€ Dividenden bleibt er trotzdem nebenberuflich selbstständig. Allerdings muss bei einer Kapitalgesellschaft ein Geschäftsführer bestellt werden. Alles zur UG findest du hier.
3. Kosten
Die Kosten sind bei den Kapitalgesellschaften höher als bei den Personengesellschaften. Als Richtwert sollte für Buchhaltung und Jahresabschluss bei einem Umsatz bis 25.000€ etwa 1.500€ pro Jahr eingeplant werden.
Ich selbst würde bei Teamgründung im eine UG wählen. Beurkundet mit dem Musterprotokoll.
Wenn ich noch was tun kann lass es mich wissen.
Ich hoffe der Blogartikel Unternehmensform Übersicht hat dir weiter geholfen.
Beste Grüße
erik
Hallo Erik,
ich verfolge deinen Blog nun schon seit längerem und hoffe du kannst mir mit folgendem Anliegen weiterhelfen:
Vor etwa einem Jahr ist mit einem Kommilitonen eine Idee für eine App entstanden, die wir bis heute voranbringen.
Da wir bisher unsere App noch nicht als richtiges Unternehmen gegründet haben, wird nun der nächste Schritt der Gesellschaftervertrag sein. Da wir noch kein Kapital haben, bezahlen wir die Entwickler mit Firmenanteilen. Nur tut sich bei uns die Frage auf, wie viel wir als App-Startup-Gründer unseren Entwicklern zugestehen sollten, sodass es für beide Seiten fair ist. Die beiden Entwickler haben bereits gesagt, dass sie in keinerlei finanzielle Vorleistungen treten und keinerlei Risiko haben wollen, falls es mit der App nicht klappt.
Also habe ich dahingehend jetzt zwei Fragen:
Wenige Anteile abgeben, weil wir als Gründer das gesamte finanzielle Risiko tragen? Wenn ja, wie wenig?
Gar keine Anteile und eine andere Lösung suchen, um das Risiko der Entwickler darauf zu beschränken, dass sie quasi umsonst gearbeitet haben?
Ich freue mich auf deine Antwort.
Gruß, Patrick
Hallo Patrick,
erstmal vielen Dank für deine Anfrage zum Artikel – Unternehmensform Übersicht.
Wichtig ist wenn Gründer kein Risiko eingehen wollen oder Personen beteiligt werden eine Kapitalgesellschaft zu wählen. Hier kann auf die UG oder GmbH zurück gegriffen werden. Das Problem bei der GbR ist beispielsweise wenn ein Gründer nur 1 Prozent der Firmenanteile bekommt haftet dieser für 100 Prozent der Schulden. In diesem Artikel habe ich alles zur UG Gründung geschrieben.
Mitarbeiterbeteiligungen sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Das liegt zum Teil an den erfolgreichen Exit’s die Unternehmen hingelegt haben. Bei Facebook sind auf schlag mehrere hunderte Menschen Millionäre geworden. Kommen wir nun zum wichtigsten Punkt bei Beteiligungen. Man sollte auf jeden Fall ein Vesting vereinbaren. Die treue der Mitarbeiter wird belohnt und mit Zugehörigkeit wird der Anteil erst verdient. Damit verhindert man das die beteiligten Mitarbeiter sich nach der Monaten aus dem Staub machen und keine neuen Anteile für andere Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich sollte ein Gründer sich Gedanken machen wieviel Prozent er an Mitarbeiter und Investoren abgeben will. Hierbei geht es meistens um die Periode bis zum ersten Prototypen ( MVP). Danach werden die Anteile verwässert allerdings sind die Unternehmensbewertungen auch meist höher. Viele Unternehmen geben etwa 10 Prozent an Mitarbeiter aus aber das ist immer eine Einzelfallentscheidung und kann nicht pauschal gesagt werden.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Erik