Du bist nebenberuflich selbstständig und erwartest Nachwuchs? Oder du spielst mit dem Gedanken, dich während der Elternzeit nebenberuflich selbstständig zu machen und endlich deinen Traum zu verwirklichen? Vielleicht bist du auch auf ein zweites Einkommen angewiesen oder du liebst deinen Job und möchtest ihn nicht aufgeben. Nach einer langen Pause kann es schwierig sein, ins Arbeitsleben zurückzukehren. Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit ist die ideale Antwort darauf. Hierbei gehst du nicht nur einer Tätigkeit nach, sondern baust intelligent Vermögen auf und schaffst etwas von Wert. Denn als Unternehmer hast du nicht nur gestalterisch, sondern auch steuerlich viele Privilegien.
Du kannst dich risikolos ausprobieren
Durch das Elterngeld stehen dir für einen bestimmten Zeitraum gesicherte Einnahmen zur Verfügung. Du musst noch keine Angst davor haben, ob deine Geschäftsidee auch langfristig deine Familie ernähren kann. Zudem profitierst du von der Flexibilität, dir deine Arbeitszeiten selbst einteilen zu können. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, da sich das neugeborene Kind gerade in der Elternzeit noch nicht an feste Arbeitszeiten halten wird. Die Kleinen haben ihren eigenen Rhythmus. Deswegen solltest du für deine nebenberufliche Selbstständigkeit nichts wählen, wo du zu fixen, wiederkehrenden Terminen vor Ort anwesend sein musst.
Auch wenn du die Elternzeit beendest, bietet dir die nebenberufliche Selbstständigkeit viele Vorteile. Ich bin selbst Vater und weiß, wie oft mein Kind krank ist oder sogar eine Zeit lang im Krankenhaus war. Da ich mein eigener Chef bin, kann ich mir frei nehmen und arbeiten, wie es die Zeit erlaubt. Es gibt keinen Druck von Kollegen, die genervt davon sind, weil man schon zum x-ten Mal ausfällt. Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist in Verbindung mit einer Teilzeittätigkeit aus meiner Sicht ein sehr interessantes Konzept, insbesondere in Verbindung mit einem Partner, der Hauptverdiener ist.
Hast du einen Anspruch auf Teilzeit?
Wie eben erwähnt, ist die spätere Teilzeitstelle in Kombination mit Familie und nebenberuflicher Selbstständigkeit optimal. Kann du einfach so auf Teilzeit wechseln? Die Antwort ist ja und nein. Voraussetzung ist unter anderem, dass deine Firma mehr als 15 Angestellte hat und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Gesetzgeber hat darauf geachtet, dass durch die Absenkung der Arbeitszeit auf Teilzeit keine Diskriminierung entstehen darf. Du darfst durch diese Handlung nicht schlechter gestellt werden. Deswegen eignet sie sich auch hervorragend für Fach- und Führungskräfte.
Auch das Gehalt darf wegen einer Umstellung auf Teilzeit nicht überproportional vermindert werden. Eigentlich wurde das Gesetz geschaffen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und beispielsweise der Pflege von Angehörigen zu erleichtern. Aber auch für Gründer hat das Gesetz einen wichtigen Dienst geleistet. Durch die Halbtagsstelle bleibt der Geldfluss erhalten und du kannst dich ausprobieren. Gerade für ambitionierte Menschen ist es eine hervorragende Möglichkeit, um sich als Unternehmer auszuprobieren.
Du solltest darüber hinaus im Hinterkopf behalten, dass für dich kein Recht darauf besteht, von Teilzeit wieder auf Vollzeit zu wechseln. Bei anschließender Arbeitslosigkeit gibt es gesonderte Regeln, die hier jedoch nicht Thema sind. So kann das Arbeitsamt beispielsweise verlangen, dass du wieder eine Vollzeit-Stelle annimmst.
Wie viele Wochenstunden darfst du während der Elternzeit arbeiten?
Laut § 1 Abs. 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) darfst du pro Woche bis zu 30 Stunden arbeiten. Diese Arbeitszeit gilt nicht nur für deine nebenberufliche Selbstständigkeit in der Elternzeit, sondern auch für eine etwaige abhängige Beschäftigung. Allerdings bist du aus Sicht der Krankenversicherung bei 30 Stunden faktisch nicht mehr nebenberuflich, sondern voll selbstständig. Die Grenze, an der sich gesetzliche Krankenversicherungen orientieren, liegt bei 20 Stunden pro Woche. Diese wird bei Aufnahme der Selbstständigkeit durch einen Fragebogen abgefragt.
Hier musst du zusätzliche Angaben zum Umfang der Tätigkeit machen, da die gesamte Tätigkeit maßgeblich für die Statusprüfung ist. Erfahre hier mehr zum Thema nebenberufliche Selbstständigkeit – Worauf musst du achten. Arbeitest du mehr als 30 Stunden, wird das Elterngeld für diesen Monat gestrichen. Als Bezugsmonat gilt hierbei der Tag der Geburt. Wenn du dein Baby beispielsweise am 17. Februar bekommen hast, gilt als Grundlage der Zeitraum bis zum 17. März und so weiter.
Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit:
Maximaler Hinzuverdienst
Wenn du dich in Elternzeit befindest, musst du keine bestimmte Einkommensgrenze beachten. Allerdings gibt es auch keinen Freibetrag, weshalb du dein gesamtes Einkommen ab dem ersten Euro auf das Elterngeld anrechnen lassen musst. Lediglich ein Sockelbetrag von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei. Seit 2015 ist das Elterngeld Plus neu geregelt. Für berufstätige Eltern können sich hier gegenüber dem Basisgeld Vorteile ergeben. Du solltest in jedem Fall beide Varianten durchrechnen. Ein Vorteil dabei ist, dass dein Verdienst nicht einfach vom Elterngeldbetrag abgezogen wird, sondern sich stattdessen die Bezugsgröße verringert. Somit fällt der tatsächliche Abzug geringer aus. Stark vereinfacht wendet das Amt folgende Formel an:
Verringertes Elterngeld = (Durchschnittliches Netto vor dem Kind – Einkünfte während der Elternzeit) x 65 (67) Prozent
Übrigens gelten bei der Berechnung nicht die einzelnen Monate, sondern der gesamte Bezugszeitraum im Durchschnitt. Somit gleichen sich Monate mit höherem Einkommen mit etwaigen Verlusten aus. Du solltest diesen Wert unbedingt im Blick haben, damit du nicht von unerwarteten Nachzahlungen überrascht wirst.
Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit: Das Zuflussprinzip
Du hast Aufträge vor der Elternzeit abgeschlossen, die Rechnung wird aber erst während der Elternzeit bezahlt? Dieses Szenario solltest du unbedingt vermeiden. Auf das Elterngeld wird nämlich jedes Einkommen angerechnet, das dir in diesem Zeitraum zufließt. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um Einnahmen handelt, für die du überhaupt nicht arbeiten musstest, beispielsweise Mieteinnahmen.
Diesen Sachverhalt solltest du während der Elternzeit im Blick haben. So kann es durchaus sinnvoll sein, Rechnungen erst gegen Ende der Elternzeit zu schreiben. Dadurch kannst du umgehen, dass du zu viele Einnahmen während der Elternzeit hast und sich somit das Elterngeld kürzt. Wenn du ein Gewerbe hast und bilanzierungspflichtig bist, gilt das Zuflussprinzip nicht für dich. In diesem Fall muss gegengerechnet werden, wie viel du im Bezugszeitraum gearbeitet und berechnet hast.
Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit: Beschränkungen
Auch wenn dir grundsätzlich niemand vorschreiben darfst, welcher nebenberuflichen Tätigkeit du nachgehst, musst du dennoch Wettbewerbsverbote beachten. Wenn du weiterhin bei deinem bisherigen Arbeitgeber angestellt bist, darfst du keine Tätigkeit ausüben, die in Konkurrenz dazu steht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn du im Bereich Grafikdesign arbeitest und während der Elternzeit nebenberuflich Geld mit Gestaltungsarbeiten verdienst.
Du willst dich aus der Elternzeit heraus
nebenberuflich selbstständig machen?
In diesem Fall treffen die gleichen Meldepflichten auf dich zu, als wenn du dich aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbstständig machst. Wenn du Gewerbetreibender bist, musst du dein Gewerbe anmelden. Sind vorerst geringe Einnahmen zu erwarten, solltest du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Fällt deine angestrebte Tätigkeit unter den Bereich der Freiberufler, genügt eine formlose Mitteilung an das Finanzamt. Im Anschluss wird dir der steuerliche Erfassungsbogen zugeschickt, den du ausgefüllt zurücksenden musst.
Hier erfährst du mehr zu dem Thema Gewerbe anmelden.
Hier erfährst du mehr über die Anmeldung und über den Sachverhalt Arbeitgeber informieren.
Obwohl das Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber momentan ruht, solltest du ihn über die Aufnahme deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit informieren. Auch der Krankenkasse musst du Bescheid sagen und deine zukünftigen Einnahmen schätzen. Diese Angaben entscheiden darüber, ob du bei einem geringfügigen Einkommen sogar familienversichert bleiben kannst oder ob es sich bei deiner Tätigkeit um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Solltest du Mitarbeiter benötigen, musst du diese und auch deinen Betrieb bei der Unfallversicherung anmelden.
Szenario 1: Du bist hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit
In diesem Fall liegen Mischeinkünfte vor, zum einen die Einnahmen aus deinem Gewerbe und zum anderen die aus dem Angestelltenverhältnis. Betrachtet werden nicht die 12 Monate vor der Geburt des Kindes, sondern der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Dieser ist aus der letzten Einkommenssteuererklärung der Eltern ersichtlich. Was zählt zu deinem Erwerbseinkommen? Sowohl dein Verdienst aus der Angestelltentätigkeit als auch der Gewinn aus dem Nebengewerbe.
a) Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit: Du führst deine Selbstständigkeit fort
Wie du bereits weißt, darfst du maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, damit du den Elterngeldbezug nicht verlierst. Der Gewinn aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Dazu wird dein Netto-Erwerbseinkommen vor und nach der Geburt betrachtet und darauf eine Differenz ermittelt. 67 Prozent dieser Differenz entsprechen deinem Elterngeld. Das sind mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro.
b) Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit: Du gibst sie währenddessen auf
Da du in diesem Szenario keine Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit erwirtschaftest, wird dir der entgangene Gewinn über die Berechnung zum Netto-Erwerbseinkommen zu 67 Prozent als Elterngeld ersetzt.
Szenario 2: Du beziehst ALG und bist nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit
Du solltest dich in diesem Fall unbedingt von der Elterngeldstelle beraten lassen, und zwar bevor du die selbstständige Tätigkeit aufgenommen hast. Auf einem Merkblatt der IHK Schleswig-Holstein ist folgendes vermerkt:
“Sofern nicht nur der Mindestbetrag bezogen wird, ist für den Elterngeldbezugszeitraum eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die mindestens den Anforderungen einer steuerlichen Aufstellung des § 4 Abs. 3 EStG entsprechen muss, zu fertigen. Bitte beachten Sie, dass die wöchentliche Arbeitszeit aus der selbstständigen Tätigkeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt nicht übersteigen darf. Bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie sich in jedem Fall von Ihrer Elterngeldstelle beraten lassen.”
Zum Teil kann das Arbeitslosengeld 1 angerechnet werden. In jedem Fall erhältst du jedoch das Arbeitslosengeld plus den Mindestbetrag von 300 Euro. Wenn du in deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit Gewinne erzielst, können diese die Höhe des Arbeitslosengeldes mindern.
Szenario 3: Du bist Hausfrau und nebenberuflich selbstständig
Du warst das letzte Jahr vor der Geburt des Kindes zuhause und bist keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen? Dann erhältst du lediglich den Mindestbetrag von 300 Euro als Elterngeld. Wenn du Hausfrau warst und zusätzlich nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit bist, hast du Anspruch auf 67 Prozent des entgangenen Gewinns. Wenn du weniger als 1000 Euro netto verdient hast, steigert sich dieser Prozentsatz nochmals.
Szenario 4: Du meldest dein Nebengewerbe während der Elternzeit an
Hier macht es Sinn, zum Ende des Elterngeldbezuges zu starten. Der Gewinn wird über das Netto-Erwerbseinkommen vor und nach der Geburt auf das Elterngeld angerechnet. Auch hier gelten die 67 Prozent der ermittelten Differenz.
Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit: Krankenversicherung
Solange du Elterngeld beziehst, musst du keine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung leisten. Dies gilt jedoch nur, wenn du für deine nebenberufliche Selbstständigkeit weniger als 20 Stunden pro Woche investierst. Sobald du die grundsätzlich beim Bezug des Elterngeldes möglichen 30 Stunden pro Woche arbeitest, bist du für die Krankenkasse hauptberuflich selbstständig und musst Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Du bist freiwillig versichert? Dann musst du zwar weiterhin Beiträge zahlen, aber wahrscheinlich nur den Mindestbetrag. Am besten lässt du dich von deiner Krankenkasse zum Thema “Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit” beraten.
Fazit
Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit zu sein, kann eine Chance sein, wirtschaftlich unabhängig zu bleiben und deine Arbeitszeiten flexibel an die Bedürfnisse deines Kindes anzupassen. Da du dir deine Zeit frei einteilen kannst, sind auch unerwartete Kitaschließungen oder Krankheitstage besser zu kompensieren. Zudem gehst du im Idealfall genau der Tätigkeit nach, die dich erfüllt und dir Spaß macht. Wenn du daraus deinen Lebensunterhalt bestreiten und deine Familie ernähren kannst, umso besser. Alles in allem ist das Elterngeld gut, aber auch sehr komplex gestaltet. Ich bin weiterhin für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Stellen wir uns eine Welt vor, in der die Existenz gesichert ist: Welche Chancen könnten wir wahrnehmen?
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo und vielen Dank für deinen Beitrag.
Ich kommentiere hier zum ersten Mal und muss gleich sagen, dass mir dieser Beitrag mehr als gut gefällt. Er liest sich nicht nur gut, sondern auch die unterschiedlichen Möglichkeiten finde ich hervorragend. Du gibst hier wirklich viele Informationen und ich denke auch, dass man es in der Elternzeit ruhig versuchen kann. Ich kenne viele, die Network Marketing gemacht haben und es jetzt immer noch machen. Es gibt aber viele verschiedene Möglichkeiten.
Beste Grüße
Oliver von Firmenpartnerschaft
Danke! Sehr hilfreich!
Freundliche Grüße
Leah