Ein Nebengewerbe anmelden ist für alle diejenigen wichtig die sich nebenberuflich selbstständig machen. Mit 19 Jahren machte ich mich selbstständig. Die Schule hat mir zwar unter anderem beigebracht, wie ich einen Aufsatz schreibe, aber die wirtschaftliche Bildung blieb auf der Strecke. Mein Weg in die Freiheit startete beim Gewerbeamt. Ich sollte auswählen, ob ich ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe anmelde. Zwar kannte ich damals den Unterschied zwischen Haupt und Nebengewerbe nicht, aber ich wählte zum Glück intuitiv richtig das Nebengewerbe aus. In diesem Artikel wird es nicht nur um die Anmeldung eines Nebengewerbes gehen. Du erfährst auch, warum es sinnvoll ist, vorerst ein Nebengewerbe anzumelden und erst im zweiten Schritt zum Vollzeit-Unternehmer zu werden.
„Warren Buffett – You’ve Only Got to Get Rich Once“
Nebengewerbe anmelden – der Start
Ich vergleiche den Start eines Unternehmens gerne mit dem Besuch im Fitnesscenter. Alles fängt mit einem Wunsch an, sei es, fitter zu werden, abzunehmen oder Muskelmasse aufzubauen. Sobald das Verlangen groß genug ist, schließt du mit einem Fitnesscenter deiner Wahl einen Vertrag ab. Was passiert, nachdem du dich beim Studio angemeldet hast? Wirst du am nächsten Tag die Bodybuilder-Weltmeisterschaft oder die Olympischen Spiele im Kraftdreikampf gewinnen? Wohl eher nicht. Genauso ist es, wenn du ein Unternehmen aufbaust. Es ist ein langer Weg, um dein Ziel zu erreichen.
Es gibt Menschen, die alle möglichen Arten von Substanzen nehmen, um ihr Fitness-Ziel zu erreichen. Diese Art von Doping gibt es auch beim Aufbau eines Unternehmens, nämlich dann, wenn jede Menge Geld hinein gepumpt wird, um kurzfristig Geld zu verdienen. Dabei braucht ein Unternehmen Zeit, um zu gedeihen. Genau wie beim Sport macht es auch bei einem Unternehmen Sinn, zuerst die Ist-Situation zu beleuchten.
Viele von uns haben weder die Erfahrung, noch das Wissen oder das Geld, um ein Unternehmen schnell und effizient aufzubauen. Deswegen sollest du ein Nebengewerbe anmelden und dein Können und deine Fähigkeiten erstmal testen. Wenn dir dieser Proof of Concept als Unternehmer gelungen ist, du die ersten Schwierigkeiten gemeistert hast und die ersten Umsätze fließen, solltest du spätestens ab diesem Moment in Teilzeit gehen. Der letzte Schritt ist, alle Sicherheiten hinter dir zu lassen und Vollzeit-Unternehmer zu werden.
In Deutschland besteht genauso wie in der EU Gewerbefreiheit. Jeder darf ein Gewerbe ausüben, es sei denn, ein Gesetz verbietet es. Es gibt freie und reglementierte Gewerbe. Beim reglementierten Gewerbe müssen meistens eine Befähigung, geordnete Vermögensverhältnisse, steuerliche Unbedenklichkeit und ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Das trifft zum Bespiel auf Finanzdienstleister und Versicherungsvertreter zu, unabhängig davon, ob du ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmeldest.
Um ein Nebengewerbe anzumelden, musst du erstmal wissen, wann du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Haupt- oder Nebengewerbe.
Kriterien für die Gewerbeanmeldung
Gewinnerzielungsabsicht
Du musst die Absicht haben, mit deinem Gewerbe einen Totalgewinn zu erzielen. Ansonsten nennt es das Finanzamt Liebhaberei. In dem Moment, wo du ein Gewerbe anmeldest, kannst du auch Verluste geltend machen. Diese sind bei den Rechtsformen Einzelunternehmer und GbR mit deinen anderen Einkünften zu verrechnen. So kann ein Verlust deine Einkommensteuer mindern. Die Absicht, Steuern zu sparen, ist keine Gewinnerzielungsabsicht. Das Finanzamt kann dir deswegen sogar den gewerblichen Status aberkennen. Oftmals passiert dies rückwirkend durch eine Betriebsprüfung. Allerdings weiß das Finanzamt, dass Anfangsverluste normal sind. Dennoch solltest du ein Auge darauf haben. Hier erfährst du mehr zum Themen Steuern beim Nebengewerbe.
Dauer
Deine Tätigkeit sollte auf Dauer ausgerichtet sein. Für einmalige Tätigkeiten muss kein Gewerbe angemeldet werden.
Kein Verstoß gegen die guten Sitten oder Verbote
Die Tätigkeit darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Eigenprostitution war lange so ein Fall.
Diese Ansicht teilte auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil BFH, Beschluss vom 15.3.2012, III R 30/10. Mittlerweile müssen Prostituierte ein Gewerbe anmelden, was die Kommunen freut, denen die Gewerbesteuer komplett zusteht. Vorher mussten die Einnahmen in der Einkommensteuererklärung unter sonstigen Einkünften versteuert werden. Gegen die guten Sitten verstößt beispielsweise auch aggressives Betteln. Übrigens sind in Deutschland Einkünfte aus Bettelei oder Spenden zu versteuern, außer bei gemeinnützigen Organisationen. An dieser Stelle möchte ich einen oft angenommenen Irrglauben korrigieren. Natürlich musst du deine Einnahmen auch versteuern, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast. Meistens erfolgt dies unter sonstigen Einkünften. Es gibt nur wenige Einkünfte, die in Deutschland nicht der Steuer unterliegen. Hierzu gehört die Einnahme aus einem Lotteriegewinn.
Was es heißt, selbstständig tätig zu sein
Selbständig tätig sein heißt, auf eigenes Risiko und im eigenen Namen tätig zu sein. Nehmen wir an, du bestellst in der Arbeit Schnittchen für eine Veranstaltung. Versehentlich hast du in der Mail eine Null zu viel gemacht und somit statt 99 Schnittchen 990 bestellt. Dennoch trägt den Schaden dein Arbeitgeber, es sei denn, du hast grob fahrlässig und vorsätzlich gehandelt. Wenn du selbstständig bist und eine falsche Bestellung ausgelöst hast, bleibst du auf dem Schaden sitzen. Das bedeutet auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
Nicht freiberuflich tätig
Freiberufliche haben in der Regel Dienstleistungen höherer Art für den Arbeitgeber und die Gesellschaft zum Inhalt. Beispielsweise übernimmt ein Arzt oder Rechtsanwalt aus Sicht des Staates privilegierte Aufgaben. Diese Personengruppen sind keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und dürfen auch nicht als solche auftreten. Dies zeigt sich insbesondere bei der Zulässigkeit von Werbung und Namensgebung. Hier gibt es bei Freiberuflern starke Einschränkungen. Wenn du freiberuflich tätig bist, meldest du deine Tätigkeit einfach dem Finanzamt. Auch Freiberufler können nebenberuflich selbstständig sein. Das Anmelden eines Nebengewerbes entfällt. Alles zum Thema „Freie Berufe“ findest du hier.
Kosten
Jedes Gewerbeamt kann die Gebühr für die Anmeldung eines Gewerbes selbst bestimmen. Bei über hundert Gewerbeämtern variieren die Kosten ungefähr zwischen 20 und 80 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein Haupt- oder Nebengewerbe anmeldest.
Die Anmeldung
Die Anmeldung kann in einigen Bezirken online erfolgen. Sollte das auf deine Region nicht zutreffen, kannst du bei Google einfach den Begriff Gewerbeamt und deine Stadt eingeben. Dann nimmst du deinen Ausweis mit und gehst zum Amt. Ich empfehle dir, davor online die Öffnungszeiten zu kontrollieren, da viele Ämter nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sind. Als Einzelunternehmer musst du auf der Anmeldung keine Gesellschaftsform angeben. Hast du eine Kapitalgesellschaft, musst du den Gesellschaftervertrag und den Handelsregisterauszug mitnehmen. Neben den persönlichen Daten wird auch gefragt, welcher Tätigkeit du nachgehst. Hier kannst die Tätigkeit so grob wie möglich beschrieben. Übst du mehrere Tätigkeiten aus und erwartetest hohe Gewinne, macht es unter Umständen Sinn, mehrere Gewerbeanmeldungen durchzuführen – für jede Tätigkeit eine. Der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € Gewinn gilt nämlich pro Gewerbe. Allerdings wird die Gewerbesteuer zum Teil auf die Einkommenssteuer angerechnet. Dort wählst du auch aus, ob du ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchtest.
Was ist der Unterschied zwischen einem Haupt- und Nebengewerbe?
Wenn du weniger als 18 Stunden pro Woche für dein Gewerbe einsetzt und zusätzlich einer anderen Tätigkeit oder Erwerb nachgehst, meldest du ein Nebengewerbe an. Wenn es mehr sind, meldest du ein Hauptgewerbe an. Die Abfrage beim Gewerbeamt hat eher einen statistischen Charakter, denn es hat kaum Konsequenzen, ob du ein Nebengewerbe anmeldest oder ein Hauptgewerbe. Beide müssen die gleichen gesetzlichen Regelungen einhalten. Wo können sich dennoch Konsequenzen ergeben? Das ist abhängig von deiner Haupttätigkeit. Wenn du ein Nebengewerbe anmeldest, bist du nebenberuflich selbstständig. Verschiedene Berufsgruppen müssen verschiedene Sachen beachten. Hier ein kurzer Überblick. Mehr zur nebenberuflichen Selbstständigkeit erfährst du hier.
Beamte
Als Beamter brauchst du die Genehmigung des Dienstherren. Die Tätigkeit darf nicht im Konflikt mit den behördlichen Interessen stehen oder dessen Ansehen abträglich sein. Der Verdienst ist auf 40 Prozent des letzten Endgrundgehalts beschränkt. Die Nebentätigkeit darf 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit nicht übersteigen. Du darfst also 8 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese 8 Stunden gelten auch für Beamte in Teilzeit.
Angestellte
Die berechtigten Interessen deines Arbeitgebers dürfen nicht verletzt werden. Erste Grundvoraussetzung ist, dass dein Arbeitgeber Kenntnis über die nebenberufliche Selbstständigkeit erlangt. Hier gibt es eine Informations-, aber keine Genehmigungspflicht. Denn jeder kann seine Tätigkeit in Deutschland frei wählen. Der Arbeitgeber hat nur ein Anrecht auf deine Arbeitskraft in einer bestimmten Zeit. Außerdem sind folgende berechtigte Interessen zu schützen:
Konkurrenzschutz: Du darfst mit deinem Nebengewerbe nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber treten.
Arbeitskraft: Du solltest durch deine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht ausgelaugt und müde sein, sondern deine Arbeitskraft voll einsetzen. Anders als für Beamte gibt es keine Grenzen, wie viel Zeit du darin investierst. Das Arbeitszeitgesetz gilt nämlich nur für Arbeitnehmer und nicht für Selbstständige.
Ansehen: Die Nebentätigkeit darf dem Ansehen deines Arbeitgebers nicht abträglich sein. Das gilt besonders für Arbeitnehmer in Führungspositionen.
Bildet das Nebengewerbe irgendwann den zeitlichen und wirtschaftlichen Arbeitsmittelpunkt, musst du dich in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern. Hier können schnell Kosten von mehr als 250 € im Monat entstehen. Geprüft wird dies anhand des Einkommenssteuerbescheids des Wirtschaftsjahrs. Bei der Gründung wird ein Fragebogen von der Krankenversicherung verschickt, bei dem du den Zeiteinsatz und die Einnahmen deines Nebengewerbes schätzen musst.
Bei deiner Nebentätigkeit können sich Besonderheiten ergeben, beispielsweise für Teilzeit, Krankheit und Urlaub. Hier erfährst du alles zu den Sonderfällen.
Studenten
Die Hinzuverdienstgrenze zum Kindergeld wurde 2012 aufgehoben. Das bedeutet, das Kindergeld ist durch dein Nebengewerbe nicht in Gefahr. Allerdings solltest du bei der Familienversicherung aufpassen, da dort der Hinzuverdienst auf 415 € pro Monat beschränkt ist. Verdienst du darüber hinaus, musst du dich in der studentischen Versicherung für circa 80 € im Monat versichern. Bildet das Nebengewerbe den Arbeitsmittelpunkt, gelten die Vorschriften analog wie bei den Angestellten.
Schüler
Als Schüler musst du zwei Dinge zu beachten: Da du keine studentische Versicherung hast, fällst du bei einem Verdienst von 415 € im Monat sofort aus der Familienversicherung und musst dich selbst versichern. Minderjährige, die ein Gewerbe anmelden wollen, müssen die Bestätigung des Vormundschaftsgerichts bekommen. Siehe dazu auch den Artikel „Gewerbe anmelden einfach erklärt“.
Ausbildung
Für Auszubildende gelten die gleichen Vorschriften wie für Angestellte. Auch hier müssen minderjährige Auszubildende für die Aufnahme eines Nebengewerbes die Bestätigung des Vormundschaftsgerichtes haben. Des Weiteren hat der Arbeitgeber einen Erziehungsauftrag. Immer dann, wenn die Ausbildungsziele in Gefahr sind, können Nebentätigkeiten untersagt werden. Für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, gelten beim Verdienst Höchstgrenzen.
Arbeitslose I
Arbeitslose dürfen maximal 15 Stunden in der Woche arbeiten und 165 Euro dazu verdienen. Bis 450 € wird der Verdienst angerechnet, danach besteht keine Arbeitslosigkeit mehr.
Nebengewerbe anmelden – Rechtsform
Gesellschaftsformen sind für die Gewerbeanmeldung nicht relevant. Ob du eine GmbH, GbR oder KG betreibst, spielt für die Anmeldung vom Haupt- oder Nebengewerbe keine Rolle. Alle Gesellschaftsformen sind dazu verpflichtet, unter Voraussetzung der genannten Kriterien ein Gewerbe anzumelden, sofern sie am Wirtschaftsverkehr teilnehmen wollen.
Sozialabgaben Scheinselbstständigkeit
Ich kenne viele Menschen, die für eine Gehaltserhöhung alles machen und mehrere Jahre auf eine Beförderung hin arbeiten. Wenn dann endlich der Boni bekommt, ist die Enttäuschung oft groß, weil davon meistens wenig übrig bleibt. In Deutschland werden Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung mit Sozialabgaben belastet. Diese haben es in sich. Die Rentenversicherung liegt bei 18,3 Prozent, die Krankenversicherung bei 15,6 Prozent, die Arbeitslosenversicherung bei 3,3 Prozent und dann gibt es noch die Pflegeversicherung. Die Abgabenlast beträgt somit knapp 40 Prozent. Da bleibt von einem Boni nicht viel übrig. Hier kommt der große Vorteil, wenn du ein Nebengewerbe anmeldest: Die Einnahmen aus deinem Nebengewerbe sind sozialabgabenfrei. Aus finanzieller Sicht ist dies ein großer Anreiz, denn nur dein Arbeitsmittelpunkt wird mit Sozialabgaben belastet.
Ausnahme Scheinselbstständigkeit
Es gibt jedoch eine Ausnahme. Scheinselbstständigkeit heißt, dass die Arbeit eines Selbstständiger eher der eines Angestellten ähnelt. Denn ein Unternehmer konnte in der Vergangenheit viele Sozialabgaben sparen, indem er Mitarbeiter, die vorher sozialversicherungspflichtig waren, selbstständig für sich arbeiten ließ. Mit der Scheinselbstständigkeit ist dies nicht mehr möglich. Folgende Kriterien sprechen für eine Scheinselbstständigkeit:
- Du hast nur einen Auftraggeber, bzw. erzielst du 5/6 der Einnahmen über einen Auftraggeber
- Du hast kein Büro
- Du bist weisungsgebunden
- Du verfügst nicht über freie Zeiteinteilung
Falls du scheinselbstständig bist, kannst du dich bei der gesetzlichen Rentenversicherung als Erstgründer für 3 Jahre befreien lassen. Hier findest du das Formular.
Steuern beim Nebengewerbe
Da wir in Deutschland sind, musst du selbstverständlich mit deinem Gewerbe Steuern zahlen.
Im nachfolgenden Wirtschaftsjahr musst du deine Gewinne erklären. Als Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter kannst du eine einfache Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Die Gewinne aus deinem Gewerbe unterliegen dann der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Es gibt jedoch beim Einzelunternehmen und der GbR einen Freibetrag von 24.500 €. Wenn du die Kleinunternehmerregelung wählst, musst du keine Umsatzsteuer abführen, sofern du im Gründungsjahr 17.500 € Umsatz nicht übersteigst.
Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer
Auf der Gewerbeanmeldung musst du angeben, ob du Pflichtmitglied in der Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer bist. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du auf jeden Fall Mitglied in einer dieser Kammern. Als Handwerker musst du einen Meisterbrief vorlegen und dich in die Handwerksrolle eintragen lassen, um ein Gewerbe anzumelden. Im Bereich Handel und Industrie gibt es eine Reglementierung. Der Beitrag für die Kammer startet bei 35 Euro Grundbetrag im Jahr. Als Gründer kannst du dich für 2 Jahre voll und für weitere 2 Jahre teilweise befreien lassen.
Was passiert, nachdem du dein Nebengewerbe angemeldet hast
Nachdem du dein Nebengewerbe angemeldet hast, wird dir der steuerliche Erfassungsbogen zugeschickt. Außerdem meldet sich die Berufsgenossenschaft bei dir und fragt, ob du freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung bist.
Fazit
Es ist richtig, dass du dich selbstständig machst und den ersten Schritt gehst, um deinen Lebenstraum zu verwirklichen. Dennoch empfehle ich dir, dich darauf vorzubereiten. Ansonsten kann dir eine steuerliche Nachzahlung oder fristlose Kündigung drohen. Ich würde auch nicht jemanden zum Schwimmen lernen auf offener See einfach ins Wasser schmeißen. Erstmal wird im Nichtschwimmerbereich geübt und dann kann es los gehen. Viele Dinge haben klein angefangen. Ich hoffe, dass ich dich bei deiner Reise und deinem Vorhaben bestmöglich unterstützen kann.
61 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo liebes Team von Einfach Startup,
mich würde sehr gerne interessieren wie viel eine Gewerbeanmeldung kostet.
welche Kosten kommen auf mich zu und wie hoch sind sie?
Viele Grüße,
Kay Cee
Hallo Kay Cee,
die Gebühren betragen 20 Euro.
Beste Grüße
Erik
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In München kostet es 47€.
Hi Erik,
ich wollte kurz fragen warum du in der Einleitung erwähnst das deine Wahl des Nebengewerbes aus deiner Sicht eine falsche Entscheidung war, wobei der Artikel zeigt das der Trend und die Empfehlung zunächst ein Nebengewerbes ist.
Hallo Mirko,
das habe ich nicht klar ausgedrückt und habe den Blogartikel dahingehend angepasst. Ein Nebengewerbe habe ich damals gewählt weil ich keine Ahnung hatte was ein Nebengewerbe und ein Hauptgewerbe ist. Ich dachte zum Start macht man erstmal ein Nebengewerbe. Es war falsch da ich keine andere Tätigkeit hatte und somit Hauptgewerbetreibender war. Aber vor 10 Jahren waren die Infos dazu noch sehr dünn.
Viel Erfolg
Erik
Hallo Mirko,
nur aus formalen Gründen 🙂 Ich stehe da voll hinter.
Ich habe den Fehler mit dem Nebengewerbe letzte Woche auch gemacht. Bei der Anmeldung hatte ich gesagt, dass ich ein Hauptgewerbe anmelden will. Die Bearbeitering sage mir aber, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt. Ich bin ohne Arbeit und nicht arbeitslos gemeldet. Das Gewerbe habe ich für meine Tätigkeit im Strukturvertrieb bei LR angemeldet. Ich will dort aber nicht über den Produktverkauf, sondern über die Provision Gewinne erzielen. Was hat mein “Fehler” für Konsequenzen? Ist in meinem Fall überhaupt eine Gewerbeanmeldung nötig? VG”
Hallo Benjamin,
gerne beantworte ich dir deine Frage zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Wenn jemand keine Arbeit hat, aber nicht arbeitssuchend gemeldet ist, liegt kein Haupterwerb vor. Ist diese Person privat krankenversichert, muss nichts beachtet werden. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung jedoch schon, weil diese den Arbeitsmittelpunkt bestimmen möchte, aus dem das Lebenseinkommen bestritten wird. Ist es die einzige Einkommensquelle, will die Krankenversicherung Krankenversicherungsbeiträge erheben. Das wären 15,5 % auf das zu versteuernde Einkommen.
Bei Personen, die ein Nebengewerbe anmelden, sind die Einnahmen krankenversicherungsfrei. Die Grenzen für ein Nebengewerbe liegen bei 20 Stunden Zeiteinsatz. Wirtschaftlich darf es den Haupterwerb nicht überschreiten.
Eine Tätigkeit im Bereich Network Marketing zählt nach § 18 EStG nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Deswegen ist für diese Tätigkeit zeitnah ein Gewerbe anzumelden. Ob die Einnahmen aus Provisionen oder Beratungsgesprächen erzielt werden, spielt für die Gewerbeanmeldung keine Rolle.
Mehr zum Thema Nebengewerbe anmelden findest du auf unserem Blog.
Ein weiterer Tipp:
Falls ein Gründer nur für einen Auftraggeber tätig ist, ist dieser scheinselbstständig. Das gilt auch als Selbstständiger. Der Auftraggeber ist derjenige, der die Provisionen überweist. Scheinselbständige müssen gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Das sind aktuell 18,3 % auf das zu versteuernde Einkommen.
Für erstmalige Gründer gibt es eine Befreiung. Einfach bei Google folgendes eingeben und das PDF V0050 herunterladen:
„Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbstständige mit einem Auftraggeber“
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, ich konnte dir helfen!
Erik
Hallo Erik,
vielen Dank für die Antwort!
Da ich als Gewerbetreibender ja nicht mehr pflichtversichert in der GKV bin werde ich mich privat versichern. Bisher bin ich in der Familienversicherung meiner Frau. Falls es mit dem Gewerbe nicht klappen sollte und arbeitslos werde kann ich ja wieder in die Familienversicherung zurück, oder?
Ich würde auch erstmal die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn ich da gleich im ersten Jahr über die 17500€ komme muss ich dann erst im Folgejahr Umsatzsteuer abführen oder auch schon im selben Jahr, wenn sich der höhere Umsatz schon abzeichnet?
VG
Hallo Benjamin,
wenn jemand erst seit kurzem (nagle mich bitte nicht darauf fest, aber ich meine, es sind zwei Jahre) in der privaten Krankenversicherung versichert ist, kann er zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nach einer Selbstständigkeit besteht jedoch nur Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 und nicht auf Arbeitslosengeld 1.
Ist es nicht möglich, zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, muss mit dem Sozialamt besprochen werden, in welchem Umfang der Beitrag für die private Krankenversicherung übernommen wird.
In meinem Blogartikel Kleingewerbe – Steuern bin ich auf die Kleinunternehmerregelung eingegangen. Wenn ein Gründer im Vorjahr einen Umsatz von 17.500 Euro überschritten hat, ist er Regelunternehmer. Das hat nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile.
Beispielsweise kann sich der Gründer dann die Umsatzsteuer zurückholen, die er bezahlt, wenn er Computer und andere Güter für sein Unternehmen anschafft. Wichtig ist, dass der Gründer eine akkurate Buchhaltung hat. Dafür habe ich einen Blogartikel geschrieben und ein Video gedreht, das du auf unseren YouTube-Kanal findest:
Buchhaltung für Anfänger
Beste Grüße und viel Erfolg!
Ich möchte mich erstmal vorstellen.
Mein Name ist Manuel, ich bin 20 Jahre alt und derzeit im 2. Ausbildungsjahr als KFZ-Mechatroniker.
Ich bin derzeit am Überlegen neben meiner Ausbildung ein Nebengewerbe zu eröffnen. Da ich in naher Zukunft mein Abitur nachholen und Studieren möchte hab ich mir überlegt mich in die Selbstständigkeit zu wagen.
Jetzt würde ich dich als Experten fragen was du davon hältst ein Nebengewerbe in der Ausbildung zu eröffnen.
Da Beispielsweise Wirtschaftlich das Nebengewerbe nicht den Haupterwerb übersteigen darf. (Das wären bei mir 550,-€ netto)
Gibt es in diesem Fall eine Sonderregelung und muss ich als Azubi auf bestimmte Sachen achten?
Jetzt zu meiner Tätigkeit, ich habe in der Vergangenheit für viele Freunde und Bekannte Schuhe “organisiert”, mir wurde gesagt welcher Schuh und ich habe meist in Ebay oder Sneakerforen den Schuh zu einem meist günstigeren Preis als wie im Laden gefunden.
Ich bekam ein bisschen Trinkgeld und meine Freunde waren überglücklich.
Daraus entwickelte sich dann, das ich günstig Schuhe gekauft und wieder an Freunde verkauft habe. Das hat mir sehr viel Spaß gemacht, da ich selber ein totaler Schuhefreak bin. Wenn ich ein Nebengewerbe eröffnen würde, würde ich dieses Konzept gern so beibehalten. (Einzig die Zielgruppe ausweiten)
Jetzt würde mich deine Meinung zu diesem “Konzept” bzw. Art von Unternehmen interessieren.
Wäre es für mich Lohnenswert ein Nebengewerbe zu eröffnen für diese Art von Tätigkeit & müsste ich irgendetwas beachten?
Wie du wahrscheinlich gemerkt hast ist mein Know-How noch nicht all zu groß bzw. noch nicht vorhanden. Habe mich noch nicht all zu lang in diese Materie eingelesen aber bleib natürlich fleißig am Ball.
Hallo Manuel,
für Auszubildende gelten besondere Regelungen für eine nebenberufliche Tätigkeit:
1) Grundsätzlich ist die nebenberufliche Selbstständigkeit bei einer Ausbildung genehmigungspflichtig. Warum? Der Arbeitgeber haftete dafür das der betriebliche Ausbildungsplan durchgeführt wird und die Ausbildungsziele erreicht werden. Wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit dies gefährdet kann Sie untersagt werden. Konkrete Beispiele wären: häufige Müdigkeit, schlechtere Ergebnisse in der Schule, fehlende pflege des Berichtsheftes.
2) Bei der höhe der Einnahmen handelt es sich nicht um eine starre Grenze. Es werden auch Punkte wie die Beschäftigung von Arbeitnehmern berücksichtigt. Letztendlich ist es eine Gesamtschau der Tätigkeit. Die Krankenversicherung wird das individuell prüfen. Ein Richtwert ist 70% der Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Wert liegt bei circa 2100€. (unterschied Ost / West). Die Bezugsgröße spiegelt den Durchschnittsverdienst aller versicherten wieder. Verdienst du in der Selbstständigkeit also mehr als der Durchschnitt aller versicherten die Angestellt sind, ist es ein Indiz für eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Die Krankenversicherung wird berücksichtigen das du in der Ausbildung bist. Ähnlich wie bei Studenten liegt der Fokus erst später auf den Einnahmen. Deswegen wirst du wahrscheinlich nur vorübergehend 550€ Netto monatlich verdienen. Eine Garantie dafür kann dir aber keiner geben. Empfehlenswert ist eine Statusfeststellung bei der Krankenversicherung durchzuführen.
3) Wenn die Krankenversicherung nachteilig entscheidet hat man als Gründer noch andere Möglichkeiten. Auf der einen Seite kann man sich in jungen Jahren günstig privat versichern. Auf der anderen Seite kann die gesetzliche Krankenversicherung bequem gewechselt werden. Diese Entscheidet dann über den Status womöglich anders.
4) Bedenke das die Regelung mit dem verdienst auf den Gewinn entfallen und nicht auf den Umsatz. Den Umsatz kannst du so lange um kosten vermindern bis du unter dem Ausbildungsgehalt bist.
5) Es gibt keine grenze mehr beim Hinzuverdienst für das Kindergeld.
6) Fals du Berufsausbildungshilfe bekommst, empfehle ich dir ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Das kann bei starken Hinzuverdienst entfallen.
Es handelt sich nicht um eine steuerliche oder Sozialversicherungsrechtliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen. ( gesetzliche Vorschrift, das muss da so stehen 🙂 )
Zu deiner Tätigkeit und Geschäftsidee:
Erstmal Glückwunsch denn du hast zwei wunderbare Vorraussetzungen schon geschaffen die wichtig sind:
1) du hast den ersten Schritt gemacht
2) es macht dir Spaß
Für die weitere Entwicklung deiner Geschäftsidee empfehle ich dir diesen Blogartikel von mir
https://b3he0f.myraidbox.de/gute-geschaeftsideen/
Sollten danach noch Fragen bleiben schreib mir gerne über das Kommentarfeld.
Beste Grüße und viel Erfolg
Erik
Wie sieht es den als Schüler aus? Die Schule ist kein Arbeitsgeber, also Hauptgewerbe oder?
Hallo Martin,
erstmal Glückwunsch das du darüber nachdenkst dich nebenberuflich selbstständig zu machen und ein Nebengewerbe anzumelden. Ein sehr wichtiger Schritt im Leben und dabei drück ich dir erstmal die Daumen.
Das zentrale Thema bei der nebenberuflichen Selbständigkeit ist das Thema Krankenversicherung. Als Schüler ist man kostenfrei bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichert. Die Verdienstgrenze für die Familienversicherung beträgt 405€ monatlich. Wird dieser Wert überschritten muss der Gründer sich selbst versichern.
Bei den 405€ handelt es sich nicht um Umsatz sondern um Gewinn. Es bedeutet das noch betriebliche Ausgaben vom Umsatz abgezogen werden dürfen. Es wird hier das Gesamteinkommen betrachtet. Sollte der Schüler noch einen Nebenjob als Angestellter haben zählen diese Einkünfte ebenfalls mit rein.
Muss der Schüler sich selbst versichern erwarten ihn Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von rund 300€ monatlich. Ein private Krankenversicherung ist ggf. eine alternative allerdings wollen private Kranversicherung meist keine Gründer versichern da sie ein hohes Risiko eines Zahlungsausfall bergen. Die private Krankenversicherung muss trotzte leisten obwohl sie keine Beiträge bekommt.
Als Schüler sollte erstmal ein Nebengewerbe angemeldet werden. Wichtig ist die Umsätze so zu gestalten das sie entweder enorm hoch sind und sich der Beitrag zur Krankenversicherung refinanziert oder die Gewinne unter die Grenze gezogen werden oder ggf. einen Auftrag ins nächste Jahr verlegt werden.
Es handelt sich hierbei nicht um eine steuerliche oder Sozialversicherungsrechtliche Beratung und kann diese auch nicht erstehen. Das muss ich schreiben 🙂
Wenn noch Fragen sind schreib gerne auf das Kommentar 🙂
Beste Grüße
Erik
Hallo Erik,
klasse Erklärung für diese Themen.
Mich würde interessieren, wie es für Affiliate Marketing gemacht werden kann.
Ich betreibe es gerade und möchte damit ein Business aufbauen, neben meinem aktuellen Job. Ich beabsichtige aber, damit irgendwann mein Haupteinkommen zu übersteigen und nur noch davon zu leben.
Wie kann ich es am besten angehen?
Stehe noch ganz am Anfang der Gewerbeanmeldung und der Formalitäten und was alles dazu gehört (Steuern, etc).
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
PS: Mein Plan ist es, eine Anleitungsseite ähnlich zu eurer zu erschaffen, nur kompakter und spezieller bezogen auf die Affiliate-Geschäftsmöglichkeiten innerhalb meines Businesses. Vllt kann man sich auch privat austauschen oder gegenseitig helfen.
Danke im Voraus.
Hallo Karsten,
vielen Dank für dein Lob. Wenn der Gründer noch ein Hauptjob hat macht es sinn ein Nebenerwerbe anzumelden.
Dabei spielt es keine Rolle woraus die Einkünfte erzielt werden, es sei denn sie fallen unter § 18 EStG. Im §18 EStG sind Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte usw.. Das betreiben eines Affiliate Geschäftsmodell ist keine freiberufliche sondern eine unternehmerische Tätigkeit.
Als erstes macht sich der Gründer Gedanken um eine Rechtsform. dazu kannst du diesen Blogartikel lesen.
1) Nebengewerbe anmelden
2) Befreiung bei der IHK nach §3 Absatz 3 Stellen ( Formlos=
3) Steuernummer beantragen – Hier besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmer Regelung zu wählen. Wer es bei Buchhaltung einfach haben will sollte diese Regelung wählen. Mehr dazu in diesen Blogartikeln: Kleingewerbe Steuern, Buchhaltung für Anfänger
5) Am Ende des Jahres eine Einnahmenüberschuss Rechnung machen sofern keine Kapitalgesellschaft wie UG GmbH gegründet wurde oder der Umsatz über 600.000€ liegt und der Gewinn über 60.000€. Dann sagte der §141 AO (Abgabeordnung) das eine Binanz und Gewinn und Verlustrechnung erstellt werden muss. Das kostet dann um die 1.500€.
Bitte beachte das ich keine rechtliche Beratung durchführen kann und diese Antwort diese nicht ersetzt.
Leg los und melde dein Nebengewerbe an 🙂
Viel Erfolg
Erik
Hallo Erik,
ich spiele auch mit dem Gedanken mich Selbstständig zu machen – mein Fall ist aber etwas speziell.
Ich gehe derzeit keiner bezahlten Tätigkeit nach (also kein Einkommen), bin Student (und könnte das auch bleiben). Krankenversichert bin ich privat und die über die Beamtenbeihilfe meiner Frau. Die Beihilfe greift bis zur Steuerfreigrenze – ein Euro mehr und ich muss die Krankenversicherung komplett alleine bezahlen.
Wegen des Studentenstatus – Haupt- oder Nebengewerbe?
Danke Gruß Stephan
Hallo Stephan,
ich muss mich allgemein halten da ich in steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Dingen nicht beraten darf. Dieses Kommentar kann diese Beratung auch nicht ersetzten.
Will sich jemand selbstständig machen, ist student und der Ehegatte bekommt Beihilfe kann dieser bis zu einer Grenze hinzuverdienen. Diese grenze bestimmt jedes Bundesland selbst. Die Freigrenze in Rheinland Pfalz beträgt 8.354€ in Bayern beispielsweise 18.000€ stand 2014. Verdient ein Ehepartner darüber muss verliert er den Beihilfeanspruch. Falls sich jemand nebenberuflich selbstständig macht und die Grenze überschreitet bleibt noch die Möglichkeit in die studentische Krankenversicherung zu wechseln. Diese gilt allerdings nur bis zum 14. Fachsemester und bis Vollendung des 30. Lebensjahres. Auch ist es nicht Möglich in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln nur in den privaten Studententarif. Hier sollte zeitnah ein Angebot von der privaten Krankenversicherung erstellt werden inklusive Optionstarif. Optionstarif bedeutet ohne erneute Gesundheitsprüfung ist ein Wechsel in einen höheren Krankenversicherungsschutz möglich.
Falls ich noch was tun kann lass es mich wissen!
Beste Grüße
Erik
Die Verdienstgrenze ist mir zu 100 % klar. Das war nur als Nebeninformation gedacht, warum es sich für mich erst mal lohnt diese nicht zu überschreiten. Ich bin über 30 – die studentische Krankenversicherung greift bei mir nicht mehr und in der gesetzlichen würde das Einkommen meiner Frau mit-berücksichtigt. Privat/Beihilfe ist da unterm Strich günstiger.
Aber mir ging es darum:
Wegen des Studentenstatus – Haupt- oder Nebengewerbe?
Hallo Stephan,
wenn ein Gründer den “Studentenstatus” behalten will muss er zwingend nebenberuflich selbstständig sein und demzufolge ein Nebenerwerbe anmelden.
Beste Grüße
Erik
Hallo!
Super Blog und gute Beiträge!
Meine Frage:
Ich bin im Moment nicht mehr Schüler (dieses Jahr Abitur) und habe nun ein Gewerbe angemeldet. Ich möchte die nächsten Monate ein Praktikum machen, das wirtschaftlich allerdings die Einnahmen aus dem Gewerbe nicht übersteigen wird. Wie ist das dann mit der Krankenkasse? Im Moment bin ich noch mitversichert bei meiner Familie.
Ist das auch für das Kindergeld relevant?
Danke im Voraus!
Hallo Josua,
die Hinzuverdienstgrenze für die Familienversicherung beträgt 415,- Euro monatlich. Es handelt sich hierbei nicht um Umsatz sondern das zu versteuernde Einkommen. Nehmen wir an ein Gründer hat 200€ Lohn aus einer Angestellten Tätigkeit und 200€ Gewinn aus seinem Gewerbe. Hierbei würde die Grenze von 415€ nicht überschritten werden. Wenn die Tätigkeit zeitlich nicht den Arbeitsmittelpunkt darstellt kann ein klassisches Nebengewerbe ausgeübt werden.Der Gründer kann familienversichert bleiben.
Für das Kindergeld gibt es seit 2012 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wichtig ist jedoch das der Gründer immer noch zum berechtigten Personenkreis gehört. Beispielsweise hauptsächlich Student oder Schüler ist.
Diese Antwort kann keine Sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Beratung ersetzen und ist als solche auch nicht zu verstehen.
Beste Grüße
Erik
Hallo
Ich habe derzeit eine kfm Angestellten Beschäftigung Midi Job mit 665 Euro monatlich . Darüber bin ich Renten – und krankenversichert . Möchte gern ein nebengewerbe anmelden . Wie hoch dürfen die Einnahmen monatlich sein , damit ich weiterhin gesetzlich krankenversichert über meinen Job bin ? Und muss ich Rentenversicherung zahlen für das nebengewerbe ? Ich arbeite z zt 18 Stunde. Wöchentlich . Gibt es auch zeitliche Beschränkungen ? Danke im Voraus
Hallo Petra,
erstmal vielen Dank für dein Kommentar zum Blogartikel Nebengewerbe anmelden. Grundsätzlich sind Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit Sozialabgabenfrei.
Es gibt nur eine Ausnahme – Die Scheinselbstständigkeit.
Es bedeutet das die Selbstständigkeit mehr ein “ausgelagertes Angestelltenverhältnis” ist. Folgende Merkmale der Tätigkeit können zur Scheinselbstständigkeit führen:
– Nur für einen Auftraggeber tätig,
– mehr als 5/6 der Einnahmen von einem Auftraggeber
– Weisungsgebunden
– keine freie Zeiteinteilung
– kein eigenes Büro
Es ist Möglich eine kostenlose Statusfeststellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung durchzuführen. Falls man Scheinselbstständig ist kann mann sich als Gründer trotzdem für 3 Jahre vom Beitrag befreien lassen. Einfach Formular V0050 bei google eingeben.
Bei der Krankenversicherung schaut sich die Krankenkasse die gesamte Tätigkeit an. Es geht darum den Arbeitsmittelpunkt zu bestimmen. Wenn mehr als 20 Stunden Zeit in die Selbstständigkeit fließen ist es zeitlich der Arbeitsmittelpunkt. Sind die Einnahmen auch konstant höher als im Angestelltenverhältnis dann auch. Hier spricht man aber von wesentlich höheren Einnahmen.
Mein Tipp ist an den Gründer eine Statusfeststellung bei der eigenen Krankenversicherung durchzuführen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtlich oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was tun kann lass es mich wissen.
Erik
Hallo,
Ich bin zur Zeit auf 450€ Basis angestellt und daher freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun würde ich mein Hobby die Fotografie gerne zum Beruf machen und als Nebengewerbe anmelden, ist das in meinen Fall möglich?
Schon einmal danke für eure Mühen!
Hallo,
erstmal vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Bist du Hausfrau, Studentin, arbeitslos gemeldet oder ähnliches. Wie ist dein aktueller Status?
Grundsätzlich darf Dein Nebenerwerb den Haupterwerb nicht übersteigen. Eine geringfügige Beschäftigung ist kein Haupterwerb. Hier bräuchte ich auf jeden Fall mehr Infos.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Hallo Herr Renk,
Ich arbeite seit längerer Zeit daran mich selbständig zu machen im Ein und Verkauf.
Meine Frage an Sie, ich arbeite auf provisions Basis im Handelsgewerbe für einen Freund der wie ich aus ihren Beiträgen entnehmen konnte dann mein einzigster Auftraggeber wäre von der Theorie her.
Alle abgeschlossenen Aufträge von mir, bekommt er als Rechnung mit Aufschlag meiner Provision.
Bin ich dann trotzdem scheinselbständig?
Und eine weiter Frage.
Bei einem Einzelgewerbe, kann ich mein Unternehmen auch als Hauptgewerbe nutzen und trotzdem die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen, sehe ich das richtig ?
Ich bedanke mich im voraus.
Hallo Lars,
erstmal vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Wenn ein Gründer nur einen Auftraggeber hat und 5/6 der Einnahmen von diesem bezieht spricht viel für eine Scheinselbstständigkeit. Es gibt aber noch anderen Faktoren wie Weisungsgebundheit gegenüber dem Auftraggeber. Ich empfehle jedem Gründer bei Zweifel den Status feststellen zu lassen bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hier ist die Telefonnummer: 030 5 444 56 02.
Die Kleinunternehmerreglung hat nichts mit einem Haupt oder Nebengewerbe zu tun. Es ist eine Vorschrift aus dem Umsatzsteuerrecht kommt die für alle Unternehmen gilt die Umsätze erzielen.
Hier zwei hilfreiche Blogartikel
Steuerarten auseinander halten
Kleinunternehmer Reglung
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße,
Erik
Ich bin in einer Firma als Angestellter tätig.Habe jetzt ein Angebot bekommen für einen Windparkbetreiber die Außenanlagen von mehreren Windrädern zu pflegen.
Würde im Monat 650€ bekommen.Hätte also nur einen Auftraggeber,macht es für mich einen Sinn eine Nebenberufstätigkeit anzumelden und geht das wegen der
Scheinselbstständigkeit überhaupt?Kannst du mir helfen? Was könnte ich sonst machen?
Guten Tag Erik,
ich würde mich gerne nebenberuflich mit Handyreparaturen selbstständig machen. Ich denke, dass ich hierfür ein Nebengewerbe anmelden muss.
Kannst du mir sagen, wie es genau mit den steuerlichen Abgaben aussehen wird?
Also welche Steuern ich genau zahlen muss und wie dies abgerechnet wird?
Eine Frage habe ich noch, die Steuern werden nur auf geleistete Arbeit erhoben, oder? D.h. wenn ich einen Monat mal keine Arbeit habe, dann muss ich für den Leerlauf auch keine Abgaben tätigen?
Vielen Dank.
Hallo Markus,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden. Da das Thema Steuern sehr umfangreich ist und du aus meiner Sicht erstmal ein paar basics brauchst, würde ich dir diesen Artikel empfehlen:
Selbstständig Steuern
steuerlicher Erfassungsbogen
Kleingewerbe Steuern
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
Erst einmal: toll, dass du dir die Zeit nimmst, so kompetent, wie möglich alle Fragen zu beantworten. Das hilft schon enorm.
Ich hätte jedoch auch eine kleine Frage und hoffe, du beantwortest sie mir.
Seit kurzem habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Einmal möchte ich hier und da eine Promotiontätigkeit wahrnehmen und dann möchte ich mich als Freelancer im Bereich Grafikdesign anbieten (später dann noch andere Arbeiten) Habe da auch schon potentielle Auftraggeber. Die Auftraggeber setzten jedoch bestimmte Programme voraus und in manchen Bereichen (z.B einigen speziellen Programmen) fehlt mir noch etwas Know-how. Jetzt meine Frage: kann man irgendwoher eine Art Zuschuss oder eine finanzielle Unterstützung bekommen, für den Kauf dieser Programme oder für eine Schulung in dem Bereich, oder muss ich das alles erst einmal aus eigener Tasche bezahlen? Kennst du dich da aus? (Da ich nicht arbeitslos war bevor ich mein Gewerbe angemeldet habe, bekomme ich vom Arbeitsamt nichts.)
Achso, und bin ich mit der Tätigkeiten selbstständig oder scheinselbständig?
Vielen Dank für deine Hilfe!
LG
Hallo,
ich mache es doch gerne 🙂 Als Unternehmer muss man in erster Linie selbst in seinen Betrieb investieren, das kann einem keiner abnehmen. Bei Fördermittel muss man auch unterscheiden ob es sich um günstige Kredite oder tatsächliche verloren Zuschüsse handelt. Letzteres ist eher selten der Fall. Für die Aufnahme von Förderprodukten müssen in der Regel komplizierte Anträge gestellt werden und es ist nicht das man eine Genehmigung bekommt.
Die Frage ist ob man da über einen Ratenkredit schneller ist. Wenn man mit einem Bein noch Angestellt ist, ist das unter Umständen der Fall. Reine Existenzgründer werden meist nicht oder nur mit schwierigkeiten finanziert (Ratenkredit).
Ich habe die Erfahrung gemacht das bei kleinen Projekten der administrative Aufwand sich für beide Seiten nicht lohnt.
Zum Thema Scheinselbstständigkeit habe ich hier einen Artikel verfasst – Artikel.
Beste Grüße,
Erik
Hallo lieber Erik,
Mein Fall ist etwas verzwickter. Jetzt bin ich auf deinen Blog gestossen und hoffe du kannst mir weiter helfen. Zu meinem Hintergrund: Ich war die letzten Jahre im Ausland angestellt, hatte aber meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Ich hab mich in Deutschland nie arbeitslos gemeldet und somit auch keine Leistungen bezogen. Jetzt hab ich zum 1.1.2018 ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) als Blogger, für Events und Auftragsfotografie (Hauptgewerbe) angemeldet, da mit dem Gewerbe eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Hauptgewerbe hatte ich gewählt, weil ich zur Gewerbeanmeldung keine andere Tätigkeit ausübte. Mein Gewerbe befindet sich also derzeit im Aufbau. Jetzt habe ich eventuell die Möglichkeit in der USA für 18 Monate ein “Professional Training” mit einem J1 Visum im selben Bereich zu absolvieren. Gibt es da einen Konflikt mit meinem Hauptgewerbe oder kann ich das Training bedenkenlos annehmen? Wie ist es in diesem Fall mit der Besteuerung? Danke schonmal für deine Mühe!
Liebe Grüße
Hallo Patricia,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Es gibt viele Dinge zu brachten wenn man im Ausland Einkommen bezieht. Es existiert das soggenante Quellenstaatsprinzip und das Wohnsitzstaatsprinzip. Für die USA und Deutschland gilt beides. Wenn ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe (mehr als 6 Monate) bin ich in deutschland Steuerpflichtig und muss hier das Welteinkommen versteuern. Da in den USA auch das Quellenstaatsprinzip gilt für es möglicherweise zu einer Doppelbesteuerung. Deswegen wurde mit der USA ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt (120 tage Regel beachten).
Hat ein Arbeitnehmer sein gewöhnlichen Aufenthalt in den USA kann er unter Umständen von günstigeren Steuersätzen profitieren. Wird das Einkommen nicht mehr in Deutschland erzielt sondern ausschließlich in den USA unterlegt es der dortigen Steuerpflicht (Abmeldung Wohnsitz in Deutschland prüfen).
Geprüft sollte dann werden ob ein Gewerbe weiterhin in Deutschland ausgeübt werden kann. Hier eignet sich unter Umständen auch eine Kapitalgesellschaft die weiterhin ihren Sitz in Deutschland haben kann wie eine UG – hier erfährt man mehr zu den Rechtsformen. So kann man die Einnahmen auch klar trennen. Einkünfte aus den USA weiterhin als Person versteuern und die anderen Einkünfte erzielt die Kapitalgesellschaft. Die Absprache mit einem Fachanwalt und Steuerberater wird dringend empfohlen und ist gut angelegtes Geld.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Besten Gründergrüße aus Leipzig,
Erik
Hey.. hab da auch mal eine Frage.
Arbeite als Reisebusfahrer und Verkaufe Speisen und Getränke im Bus.
Ist das nebengewerbe oder was ist das genau?
Führungszeugnis brauche ich das oder nicht?
Hallo Erik, vielen Dank für die ganzen Informationen, die du hier zusammengetragen hast. Ich bin dennoch leicht verunsichert. Ich bin Grafikerin, also Freiberuflerin, so auch dem Finanzamt gemeldet, beziehe den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit und befinde mich in Anwartschaft auf eine Aufnahme bei der KSK. Nun möchte ich aber mit jemandem zusammen noch nebenher ein Business aufziehen, bei dem es sich um T-Shirt-Design und Verkauf handelt. Hierbei mache ich jedoch auch lediglich die Gestaltung, die Partnerin das Marketing.
Was könntest du mir denn empfehlen? Kann man als hauptberuflicher Freiberufler ein Nebengewerbe aufziehen und welche Rechtform des Zusammenschlusses wäre in diesem Fall sinnvoll?
Vielen Dank und beste Grüße, Andrea
Hallo Andrea,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Man kann zwei Tätigkeiten Parallel laufen lassen. Wichtig ist das man sie von einander klar abgrenzt. Am besten eigenständiges Konto und eigenständige Buchhaltung. Wenn es nicht klar abgegrenzt ist “infiziert” das Gewerbesteuerpflichtige Gewerbe die freiberufliche Tätigkeit. Ich bin immer ein Fan von der UG. Allerdings muss man wissen das dort die laufenden Kosten für Administration wesentlich höher sind.
UG gründen
Lese gerne dazu mein Buch das Feierabendstartup: Risikolos gründen neben dem Job. Da habe ich das nochmal ausführlicher beschrieben.
Das sollte man immer individuell prüfen.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
der Artikel ist klasse. Endlich mal verständliche Infos zu dem Thema.
Hätte da aber noch eine Frage. Ich bin Hauptberuflich angestellt, habe die Erlaubnis nebenbei zu arbeiten (habe ich auch mal gemacht, bedient).
Ich fotografiere nebenbei und möchte meine Fotos über eine Seite verkaufen.
Es sieht so aus, dass ich meine Fotos als sog. Designerin in die Bildergalerie hochlade, für jeden Verkauf bekomme ich eine Provision. Das ganze ist eher als Spaß zu betrachten, nicht mit “Gewinnabsicht”. (natürlich freue ich mich wenn anderen meine Fotos gefallen und sie kaufen…)
Reicht es diese Einnahmen (ich rechne mit max. 200 € im Jahr) in der Einkommensteuer anzugeben?
Muss ich mich irgendwo melden? Ein Nebengewerbe anmelden?
Vielen lieben Dank
Steffi
Hallo Steffi,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Liegt der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich aller Kosten, unter 410 Euro jährlich, geht das Finanzamt regelmäßig von Liebhaberei aus. Allerdings kommt es auch immer auf den Einzelfall an. Was hat man geplant und wie komplex ist die Tätigkeit. Es macht auf jeden Fall sinn seine Ausgabe (Belege) aufzubewahren. Wenn das Finanzamt doch eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt kann man auch seine Kosten geltend machen.
Ein Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit meldet man dann an wenn es sich nicht mehr um Liebhaberei handelt.
Es handelt sich weder um eine steuerliche oder rechtliche Beratung und kann diese auch diese nicht ersetzen.
Die besten Gründergrüße aus Leipzig,
Erik
Hallo Erik
Danke für die tolle Seite 🙂
Meine Frage ist ….
Bin Hausfrau möchte jetzt aber gerne bischen Geld verdienen und Dekorstionsartikel (Kerzenständer,künstliche Blumen, ect….) für kleinere Feiern ,,verleihen,,
Gewerbe…… welches ?
Bekomme ich das Geld für die Anschaffungen wieder zurück…?
Vielen Dank im
Hamide
Hallo Hamide,
in diesem Blogartikel habe ich das beschrieben. Ich hoffe es hilft dir weiter. Ansonsten kannst du gerne auch nochmal darunter kommentieren 🙂
Liebhaberei oder doch Gewerbe
Beste Grüße und vielen Dank für die Blumen,
Erik
Hallo Erik,
vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Artikel. Ich habe aber noch eine Frage zu einer speziellen Konstellation hinsichtlich versicherungspflicht, Nebengewerbe und Familienversicherung in der Krankenversicherung.
Meine Frau (Hausfrau) möchte sich mit einem Nebengewerbe (Terminierungen für Versicherungsmakler) selbsständig machen. Sie ist mit mir Familienversichert in der Krankenversicherung und möchte es auch weiterhin bleiben. Ich hab emich bei der Krankenversicherung erkundigt und die Auskunft bekommen, dass das möglich ist, wenn meine Frau mit Ihrer selbsständigen Tätigkeit im Monat nicht mehr als 435 Euro bzw. im Jahr nicht mehr als 5220 Euro verdient. So weit, so gut, aber wie sieht es in diesem speziellen Szenario mit der Scheinselbstständigkeit aus? Besteht hier überhaupt das Problem, da meine Frau über die Familienversicherung in die Kranken- und Pflegeversicherung passiv einzahlt? Oder würde das in dieser Konstellation nur funktionieren, wenn meine zusätzlich freiwillig in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen würde? Oder würde man dem Tatbestand der Scheinselbsständigkeit grundsätzlich entkommen, wenn man die 40% Sozialabgaben von den Verdiensten freiwillig in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen würde?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Markus
Hallo Markus,
vielen Dank für dein Kommentar.
Ich habe dazu einen passenden Artikel geschrieben. Denn es gibt einen großen Unterschied zwischen Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht.
Scheinselbstständigkeit
Bitte lese dir den Artikel durch und komm gerne auf mich zu wenn dann noch Fragen bestehen.
Es handelt sich weder um rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Beste Grüße,
Erik
Hallo und Moin Moin,
ich hab eine frage, wie sieht es aus wenn ich in einem anderen Bundesland meinen Hauptwohnsitz habe z.b. in Bayern und in Schleswig Holstein meinen Nebengewerbe-Büro habe. (Nur Ware durch handeln möchte unter meinem Namen, sowie produzieren lasse für mich)
Wo muss ich Gewerbe anmelden, wo das neue Büro ist oder am Hauptwohnsitz?
Danke für eure Antwort.
Hallo Sebastian,
vielen Dank für dien Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden. Das Gewerbe wird dort angemeldet wo der Betrieb operativ tätig ist. Es kann auch Zweigstellen geben. Diese sind dann anzumelden. Mein Tipp wäre einfach beim Gewerbeamt anrufen und das für deinen konkreten Fall abklären.
Es handelt sich weder um steuerliche, noch um rechtliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Die besten Gründergrüße aus Leipzig,
Erik
Hallo,
ich bin Freiberuflerin und ich möchte nebenbei Handel im Internet betreiben. Muss ich in diesem Fall ein Gewerbe anmelden und bekomme ich eine neue Steuernummer? Könnt bitte das mir aufklären?
Hallo Zum,
der Handel egal ob digital oder analog ist ein typisches Gewerbe. Du musst für diesen Teil deiner Tätigkeit ein Gewerbe anmelden und das Gewerbeamt informiert das Finanzamt.
Ob das zuständige Finanzamt dir eine neue Steuernummer gibt, hängt vom Bundesland und Kreis ab. Finanzämter arbeiten in diesem Bereich aktuell noch nicht mit einem bundesweit einheitlichen System. Ich empfehle dir einfach Rücksprache mit deinem aktuell zuständigen Bearbeiter zu halten. Dieser gibt dir sicher gern Auskunft.
Schöne Grüße,
Till
Hallo Erik,
ich möchte mich selbstständig machen als Mietwagenunternehmen….
P-Schein vorhanden
Fachkundeprüfung wird im Dezember absolviert
Anschließend Fahrzeugbestellung im Dezember dauert ca. 2 Monate Liefertermin (Februar)
Antrag beim Ordnungsamt für die Konzession kann ich anschließend stellen (bearbeitung 6 Wochen) Gewerbliches Auto muss ich beim Antrag dann schon nachweisen können.
Anschließend geht es dann um die Aufträge die wiederum 1-2 Monate dauert bis ich welche ausführen werde. Wir reden dann von April oder Mai wo die ersten Umsätze gemacht werden.
Wann soll ich die Gewerbe anmelden und dann als Hauptgewerbe anmelden oder als Nebengewerbe ?
Ich brauche die Gewerbe damit ich ein Auto gewerblich bestellen und Versichern kann, dann erst kann ich die Mietwagen die Genehmigung beantragen.
Plane Elternezeit Plus von 17.01.19 bis 17.05.19 darf ich mich in diesen Zeitraum Selbstständig machen ? Wie sieht es mit Umsätze aus, oder spielt hier nur der Gewinn eine Rolle ?
Gruß
Oliver
Hallo Oliver,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden. Wenn ich das richtig verstanden habe willst du dich nebenberuflich selbstständigen machen mit einem Mitwagenunternehmen oder willst du deinen Job kündigen und dann hauptberuflich selbstständig sein?
Beste Grüße,
Erik
Hallo ich bin Dustin und arbeite hauptberuflich in einer Firma als Angestellter. Ich möchte dazu mein Hobby zum nebenberuf machen, habe dazu auch ein Nebengewerbe angemeldet was zum 1.1.19 Startet. Mein Hauptjob bringt wird mehr einbringen als mein nebengewerbe.
Ich betreibe ein Online Handel mit digitalen Gütern. Ich weiß das ich unter 17000 € kommen werde im Folgejahr. Wie sieht das jetzt aus mit versteuern usw? Fallen überhaupt steuern an ? Wenn ja welche ?
Dann noch eine Frage zur Unfall Versicherung. Habe jetzt Post bekommen von einer Versicherung die will das ich mich Unfall versichere bei denen. Muss ich das machen bzw brauche ich überhaupt eine ? Weil schlussendlich ich ja hauptberufler bin und so ja versichert bin.
Ich habe auch eine private Unfallversicherung aber nur für mich selbst und nicht nicht noch für mein nebengewerbe.
Hallo Dustin,
durch dein Nebengewerbe musst du in der nächsten Steuererklärung eine Gewinnermittlung mit einreichen, welche sich auf deine persönliche Einkommensteuer auswirkt. Solltest du einen Verlust erzielen, bekommst du eine Lohnsteuererstattung. Erzielst du Gewinne, werden diese mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Da es sich um ein Gewerbe handelt, musst du auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Der Freibetrag für Einzelunternehmen beträgt allerdings 24.500 EUR, wodurch du letztendlich keine Gewerbesteuer zahlen musst.
Umsatzsteuer musst du monatlich berechnen und abführen, wenn du über 17.500 EUR Umsatz (Einnahmen) erzielst oder zur Umsatzsteuer optiert bist. Das Schlüsselwort in diesem Fall heißt “Kleinunternehmerregelung” und wird in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (bekommst du vom Finanzamt zugeschickt) abgefragt.
Für alles Weitere muss ich dich an deinen steuerlichen Berater verweisen, da ich in diesem Umfang weder steuerlich noch rechtlich beraten darf.
Eine Pflicht eine Unfallversicherung für dein Gewerbe anzumelden gibt es m.E. nicht. Ich hoffe dir hiermit weitergeholfen zu haben.
Schöne Grüße,
Till
Hallo Erik,
ich möchte mit meiner Hennamalerei ein wenig Geld dazu verdienen. Bin derzeit noch im Harz 4 und möchte aber nach und nach meinen Fokus auf die Hennamalerei richten. Melde ich jetzt ein Nebengewerbe an? Oder muss ich das erstmal überhaupt anmelden? Ich danke dir für deine Mühe.
Hallo Kathrin,
das müsstest du mal mit dem Jobcenter klären. Wenn die Tätigkeit einen finanziellen oder zeitlichen Rahmen übersteigt kann es zu Statusänderung kommen.
Beste Grüße,
Erik
Hallo,
bin in einer verzwickten Lage und bräuchte einen Rat. Ich bin 19 Jahre alt, habe dieses Jahr mein Abitur abgeschlossen und bin zurzeit „Ausbildungssuchend“ aber nicht als dieser beim Arbeitsamt gemeldet. Sprich ich bin zuhause an meinem online Business am werkeln und bin nirgends gemeldet. Wenn ich richtig verstanden habe kann ich gar kein Nebengewerbe anmelden da ich ja garkeine hauptbeschäftigung hab. So gesehen wäre es aber für mich von Vorteil da ich noch Teil der Familienversicherung bleiben könnte, da das aber glaube ich nicht geht müsste ich ja ein hauptgewerbe anmelden. Wenn ich jetzt ein hauptgewerbe anmelden würde, dürfte mein Gewinn nicht die 415€ überschreiten damit ich noch weiter Teil der familienversicherung bleiben kann richtig? Ist in meiner Situation also das hauptgewerbe der richtige Weg? Und welche Nachteile würde die Anmeldung in meiner Situation mit sich bringen.
Mfg
Hallo Adrian,
ich muss mich hier sehr allgemein halten da ich weder steuerliche noch rechtliche Beratung geben darf. Das ist Sache der Anwälte und Steuerberater. Wenn jemand nach dem Abitur keine Ausbildung beginnt oder Studium sollte er sich auf jeden Fall arbeitslos melden. Ansonsten kann das im Nachhinein Probleme mit der Krankenversicherung geben.
Wenn man arbeitslos ist und in dem Fall wird es wahrscheinlich Hartz 4 sein hat man Grenzen in denen man sich bewegen darf mit einem Gewerbe (finanziell und zeitlich). Hier sollte man wirklich gut aufpassen und eine Gewerbeanmeldung unbedingt vorher mit dem Jobcenter abstimmen.
Beste Grüße,
Erik
Hallo. Ich habe paar Fragen. Ich arbeite vollzeit ( ca 36.000€ brutto in Jahr) . Will ich nebengewerbe anmelden als Gartenhelfer ( heckenschneiden , rasenmahen und ganze einfache aufgabe) Ich rechne im Jahr umsatz 2.000-3.000 €.
Wie ist es mit versicherung (aok) und renteversicherung? Muss ich da was nachzalen, oder ich extra melden?
Brauch icb ausbildung fur solche selbstangikeit?
Vielen Dank Oskar
Hallo Oskar,
eine spezielle Ausbildung zum Gründen benötigst du als Gartenhelfer nicht. Du musst dich allerdings bei deiner Krankenversicherung melden, dass du nebengewerblich tätig wirst, da diese in die Beitragsbemessung eingerechnet werden. Natürlich musst du deine Einkünfte auch versteuern.
Schöne Grüße,
Till
Hallo zusammen, also das Nebengewerbe muss man auf jeden Fall anmelden, so wie ich es verstanden habe, auch wenn ich nur 720 € Umsatz im Jahr machen würde? Welche Kosten bzw. Steuerzahlungen würden in so einem Fauf mich zu kommen? Danke Euch. LG Sven
Hallo Sven,
In deinem Fall entstehen Kosten für die Gewerbeanmeldung und Aufwand für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie die Buchführung. Diese kannst du allerdings auch selbst erledigen.
Bei 720 EUR kannst du dich mal über den Härteausgleich nach § 46 Abs.2 Nr.1 EStG informieren. Ein gewisser Betrag wird je nach Höhe der Nebeneinkünfte freigestellt. Der Rest erhöht dein zu versteuerndes Einkommen und du musst deinen persönlichen Steuersatz darauf zahlen. Dies ist höchst individuell und nur durch dich berechenbar.
Schöne Grüße,
Till
Ihre info ist klär und deutlich.
So möchte ich begleitet werden.
Bitte weitere info.
Bin Schiffsführer als angestellte
Und möchte nebenbei mit mein aufgebaute gewerbliche schubboot
mir weiter aufarbeiten.