Seit neun Jahren bin ich jetzt selbstständig, kann mich aber immer noch genau an den Start erinnern. In der Schule bin ich nie mit Themen wie Steuern, Buchhaltung, Gewerbeanmeldung oder Führung in Berührung gekommen. Als frisch gebackener Abiturient mit null Gründungs-Know-How stürzte ich mich in die Selbstständigkeit.
Ich vergleiche es mit der ersten Autofahrstunde – nur ohne Fahrlehrer.
Ich habe dermaßen viele Fehler gemacht, dass ich mich heute noch glücklich schätze, dass nichts Größeres passiert ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte keiner Geld, weder ich noch meine Familie. Deswegen waren die ersten drei Jahre besonders anspruchsvoll und haben mich mental und finanziell gefordert. Diese Achterbahnfahrt kann ich nicht jedem empfehlen. Durch die unregelmäßigen Einnahmen wird das Existenzsicherungsbedürfnis auf den Prüfstand gestellt. Aus diesem Grund empfehle ich Gründern heute, zuerst nebenberuflich zu starten und zu lernen, was es heißt, Unternehmer zu sein. Nach diesem Lernprozess kannst du zu 100 Prozent in das Abenteuer, Unternehmer zu sein, stürzen.
Laut KFW Gründermonitor haben sich im Jahr 2013 868.000 Menschen selbstständig gemacht. Davon sind 562.000 Gründungen im Nebengewerbe angesiedelt. Es sind Menschen, die hauptberuflich Angestellte, Beamten oder Studenten sind und sich nebenberuflich selbstständig gemacht haben. Die Anzahl der Menschen, die sich zuerst nebenberuflich selbstständig machen, ist also höher als die Anzahl der hauptberuflichen Gründungen. Diese sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen, wobei der Trend zur nebenberuflichen Selbstständigkeit konstant weiter ansteigt.
Ich habe dir hier meine 5 Gründe zusammengefasst, warum ich eine nebenberufliche Selbstständigkeit als bestes Sprungbrett halte, um Unternehmer zu werden. Im zweiten Abschnitt gebe ich dir sechs Punkte, die du unbedingt beachten solltest, bevor du durchstartest.
Was macht die nebenberufliche Selbständigkeit so interessant?
Hier fünf Gründe im Überblick:
Der Erste Schritt
Baue wertvolle Softskills auf und mache deine Erfahrungen
Zusätzliches Einkommen – nebenberufliche Selbstständigkeit ist besser als Lohn
Von der Garage zum großen Unternehmen
Ruhestand – mein Unwort des Lebens
Der erste Schritt
Woran scheitern die meisten Selbstständigkeiten?
Sie werden gar nicht erst begonnen! Warum nicht?
1. Die Menschen im eigenen Umfeld halten dich davon ab. Aus Unwissenheit und schlechten Erfahrungen werden dir gut gemeinte, aber falsche Ratschläge gegeben. Deswegen rate ich dir, Menschen zu fragen, die bereits mit ihrem Unternehmen erfolgreich sind.
2. Du übernimmst dich am Anfang und weißt gar nicht, was du als Erstes machen sollst. Du denkst, dein Vorhaben ist zu groß und die Demotivation ist im selben Atemzug zu Stelle. Dabei brauchst du nur den ersten Schritt zu machen. Setze dir Teilziele und erarbeite einen realistischen Plan.
Plane Aktivitäten und keine Ergebnisse. Bei einem Vorhaben, das noch niemand vor dir gestartet hat, gibt es keine verlässlichen Zahlen. Du kannst Aktivitäten wie das Schreiben von x Blogartikeln oder das Anrufen von x Kunden planen. Ob du damit x Euro Umsatz machst, steht in den Sternen. Gehe davon aus, dass du deine Umsatzziele nicht erreichst. Ein Startup aufbauen heißt, einen explorativen Ansatz zu verfolgen. Du brichst in neue Welten auf und sammelst Erfahrungen.
3. Du brauchst Geld – nein danke! In der Gründerszene gibt es einen Begriff und den solltest du dir gleich fett und rot notieren – Bootstrapping. Das bedeutet, aus seinen eigenen Mitteln und ohne externe Finanzierung zu wachsen. Die Challenge ist es, das Produkt mit möglichst wenigen finanziellen Mitteln an den Start zu bekommen. Wenn du bewiesen hast, dass du das kannst, wird es mit Geld umso leichter gehen.
Diese drei Punkte sollten dich nicht vom Gründen abhalten. Sie sind Fiktionen deines Denkens, weil du etwas völlig Neues tust. 90 Prozent aller Probleme, die du im Kopf hast, treten nie ein.
Ich habe dir die ersten Schritte hier zusammengefasst:
1. Unternehmensform wählen – dazu hier mehr
2. Gewerbe anmelden – dabei in der Gewerbeanmeldung Nebengewerbe ankreuzen
3. Deinem Arbeitgeber die Tätigkeit melden – dazu mehr bei Risiken weiter unten
4. Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen – Mehr zu dem Thema in meinem Blogartikel „steuerlicher Erfassungsbogen“
5. Grenzen einhalten – Du darfst nicht mehr als 18-20 Stunden pro Woche im Nebengewerbe aufwenden und wirtschaftlich darf es nicht deine hauptberuflichen Einnahmen übersteigen. Was passiert, wenn du diese Grenzen überschreitest, habe ich bei Risiken weiter unten beschrieben.
Starte nebenberuflich in die Selbstständigkeit!
Baue dir deine eigene Spielwiese auf – Mache dein Hobby zum Beruf
Vergisst du die Zeit, wenn du deinem Hobby nachgehst? Ich schon. Deswegen habe ich mein Hobby, Menschen dabei zu helfen, erfolgreich zu werden, zum Beruf gemacht. Die Arbeit an meiner Persönlichkeit ist mir genauso wichtig wie die Arbeit mit dem Kunden. Nicht jeder hat ein Hobby parat oder will damit Geld verdienen. Ein Blick in diese Richtung lohnt sich jedoch. In der nebenberuflichen Selbständigkeit bist du nicht auf die Einnahmen angewiesen. Du kannst dir Risiken erlauben und kühne Manöver wagen. Um höhere Risiken einzugehen, empfehle ich nebenberuflichen Gründern, die Gesellschaftsform der Kapitalgesellschaft zu wählen. In diesem Blogartikel erfährst du mehr zu den einzelnen Unternehmensformen.
Zusätzliches Einkommen – nebenberuflich selbstständig zu sein ist besser, als Lohn erhalten
Wenn du als Angestellter Lohn bekommst, musst du darauf Steuern und Sozialabgaben zahlen.
So gehen von 100 € Lohn für den Arbeitnehmer folgende Sozialabgaben ab:
9,3% Rentenversicherung
8,2% Krankenversicherung
1,5% Arbeitslosenversicherung
1,17% Pflegeversicherung
Das macht insgesamt 20,17%. Von den 100 € Lohn gehen 20,17 € Sozialversicherungsbeiträge runter. Dein Arbeitgeber packt nochmal das gleiche auf den Lohn.
Ein Vorteil bei Einnahmen aus nebenberuflicher Selbstständigkeit ist, dass keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Von der Garage zum großen Unternehmen
Erfolgreiche Unternehmen sind in kleinen Garagen gestartet. Apple startete in einer Garage. Steve Wosniak, Gründer von Apple, arbeitete in der Anfangszeit hauptberuflich bei HP und baute mit Steve Jobs das Unternehmen auf. Er musste regelrecht gedrängt werden, seinen Hauptjob aufzugeben und sich ganz auf Apple zu konzentrieren. Wenn wir rückblickend auf 1976 und in diese Garage schauen, hätten wir den Konzern von heute vor Augen, die wertvollste Marke der Welt?
Vertraue also dem Prozess!
Ruhestand – mein Unwort des Lebens
Heutzutage musst du mit 67 Jahren in Rente gehen. Unternehmen beschäftigen dich nicht weiter. Was willst du also tun, wenn der Arbeitsmittelpunkt weg ist? Diesem Schicksal kannst du entgehen, wenn du dir ein zweites Standbein in der nebenberuflichen Selbstständigkeit aufbaust. Dich kann keiner in den Ruhestand befördern. Als Spitze deines Unternehmens entscheidest du selbst, wann du aufhören willst. Ich selber möchte solange wirken, bis ich es gesundheitlich nicht mehr kann. Ich arbeite nicht, um nicht mehr zu arbeiten, sondern es macht mir Spaß.
Ein Unternehmen kann dich vor dem Ruhestand, sprich Stillstand retten.
Bevor du dich ins Abenteuer stürzt, will ich dir diese 6 Punkte mitgeben, damit du nicht Schiffbruch erleidest!
Was passiert, wenn ich die Grenzen der nebenberuflichen Selbstständigkeit überschreite?
Zuerst einmal: Herzlichen Glückwunsch! Wenn das passiert, verdienst du in der Selbstständigkeit mehr Geld als in deinem Angestelltenverhältnis. Was sind die Konsequenzen? Die einzige Institution die sich dafür interessiert, ist die Krankenversicherung. Sie versucht deinen Arbeitsmittelpunkt zu bestimmen und erhebt von diesem Krankenversicherungsbeiträge. Wenn du wirtschaftlich besser gestellt bist als im Angestelltenverhältnis, wird auf diese Tätigkeit der Krankenversicherungsbeitrag erhoben.
Sofern du gesetzlich krankenversichert bist, musst du 15,6 % auf deine Umsätze an die Krankenversicherung entrichten.
Besonders gefährlich sind rückwirkende Prüfungen, da hohe Rückforderungssummen zusammen kommen können. Wenn du nicht ganz sicher bist, mache eine Statusfeststellung bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung.
Privatversicherte haben nichts zu beachten.
Scheinselbstständigkeit
Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst und ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitest, bist du scheinselbstständig. Die gesetzliche Regelung besagt, dass du nicht mehr als 5/6 deiner Einnahmen von einem Auftraggeber bekommen darfst und nicht weisungsgebunden bist.
Wenn du diese Kriterien nicht erfüllst, musst du auf deine Umsätze gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge abführen und das sind 18,7%.
Branchen und Dienstleistungen, die oft unter die Scheinselbstständigkeit fallen, sind Muti-Level-Marketing, Strukturierter Vertrieb, Versicherungsvertrieb und Kurierfahrer.
Doppelbelastung
Ich habe mit nebenberuflich Selbständigen zusammen gearbeitet. Bei 40 Stunden im Hauptjob und einer zusätzlichen Selbstständigkeit besteht eine nicht zu verachtende Doppelbelastung und die freie Zeit wird knapp. Erholung ist ein wichtiger Faktor, im Sport genauso wie im Business. Wer heute denkt, dass die Produktivität durch 80 Stunden Zeiteinsatz steigt, liegt falsch.
Der kritischste Punkt ist, wenn das Unternehmen in der nebenberuflichen Selbstständigkeit wächst und der Unternehmer Vollzeit gebraucht wird, aber noch nicht genug Geld herein kommt, um jemanden zu bezahlen. Du kommst an einen Punkt, an dem du eine mutige Entscheidung treffen musst. Glaubst du daran, dass dein Unternehmen funktioniert? Timing ist die halbe Miete.
Probleme mit der Krankenversicherung bei Teilzeit
Wenn du Teilzeitangestellter bist und dich nebenberuflich selbstständig machen willst, gibt es Schwierigkeiten, deinen Arbeitsmittelpunkt festzustellen. Dieser wird mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet. Deswegen rate ich dir, eine Statusfeststellung bei deiner Krankenversicherung durchzuführen, um hohe Rückforderungen zu vermeiden.
Konkurrenz zum Arbeitgeber
Wann kann dir eine nebenberufliche Selbstständigkeit untersagt werden?
1. Wenn du in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehst. Nehmen wir an, du arbeitest für einen Friseur und machst dich im selben Gewerbe im gleichen Ort nebenberuflich selbstständig.
2. Als Soldat kann dir dein Disziplinarvorgesetzter eine Nebentätigkeit untersagen.
3. Bei Beamten darf die Nebentätigkeit nicht im Konflikt mit den Interessen der Dienstherren stehen. Ein Polizist darf beispielsweise nicht nebenberuflich als Türsteher arbeiten.
Steuern
Bei deinem nebenberuflichen Verdienst musst du natürlich Steuern zahlen. Als Angestellter warst du gewohnt, dass dein Arbeitgeber die Steuer für dich abführt und dir das Nettogehalt ausgezahlt wird. Folglich kommt das Geld auf das Konto und ist deins. So ist es bei der Selbstständigkeit nicht, denn das Finanzamt kassiert mit. Als Richtgröße empfehle ich dir, grundsätzlich 40 Prozent deiner Einnahmen auf die Seite zu legen.
Ein weiterer Punkt ist die Umsatzsteuer. Auf Umsätze in Deutschland ist grundsätzlich Umsatzsteuer zu zahlen. Es gibt die Kleinunternehmerregelung für Einzelunternehmen.
Diese kannst du in Anspruch nehmen, wenn du 17.500 € Umsatz nicht überschreitest. Du musst dann keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Erfahre mehr zu diesem Thema in meinem Blogartikel „steuerlicher Erfassungsbogen“.
Fazit
Ich denke, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit ein mutiger Schritt in eine neue Zukunft ist. Egal wie es ausgeht – es wird dich auf jeden Fall persönlich voran bringen. Ich nenne die Selbstständigkeit deswegen auch die beste Persönlichkeitsentwicklungsmaschine der Welt. Das, was du auf diesem Weg lernst, kann dir keine Ausbildung und kein Studium beibringen.
Lebe deinen Traum und mache dich nebenberuflich selbstständig!
19 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Sehr interessanter und informativer Artikel, welcher sich angenehm lesen lässt. Weiter so!
Ich denke auch, dass man den Schritt in die Selbständigkeit wagen sollte, aber wie du auch schon sagst – am besten nebenberuflich! Ein zweites Standbein aufbauen ist sehr empfehlenswert und vorteilhaft.
Viele Grüße und danke für den tollen Artikel ????
Hallo Jose,
ich danke dir für die lobenden Worte. nebenberuflich selbstständig sein und dann voll durch starten ist aus meiner Sicht der Königsweg 🙂 Ich denke das noch viel mehr Menschen sich in Zukunft über diesen Weg eine Zukunft aufbauen.
die besten Gründergrüße aus Hamburg
Erik
Hey Eric,
ich bin voll auf eurer Seite: nebenberufliche Selbständigkeit ist ein extrem guter Weg ins Unternehmertum. Man kan dabei noch mehr experimentieren, und wenn es schief geht hat man keine Vollkatastrophe, aber Unmengen dabei gelernt.
Viele Grüße
Oli
Hallo Oli,
ich danke dir für die lobenden Worte. Ich hoffe das wir in Zukunft viele erfolgreiche nebenberufliche Selbstständige erleben werden. In einem Land ohne Bodenschätze eine große Chance 🙂
Die besten Gründergrüße aus Hamburg
Erik
Hey 😉
Ich möchte mich Selbstständig machen und ein Kleinunternehmen gründen, da ich eine Gewinnerzielung anstrebe. Ich selbst bin 18 Jahre, gehe noch zur Schule, wohne bei meinen Eltern und bin über diese auch noch versichert. Nun stellen sich mir zwei Fragen:
– Kann ich weiterhin über meine Eltern versichert bleiben?
– Bekommen meine Eltern weiterhin das Kindergeld?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen;)
Hallo Jonas,
erstmal viel erfolg bei deiner Selbstständigkeit. Ich habe mich auch mit 19 Jahren selbstständig gemacht und bis heute habe ich es nicht bereut. Du kannst kein Kleinunternehmen gründen. Hier geht es um eine bestimmte steuerrechtliche Größenordnungen die nicht überschritten werden darf. Also um einen steuerlichen Status.
Was muss ein Schüler beachten der sich selbstständig macht?
Eine “Hinzuverdienstgrenze” beim Kindergeld gibt es nicht mehr. Das ist die positive Nachricht.
Die Grenze für die Familienversicherung liegt bei einem monatlichen Gewinn von 405€. Wenn sich ein Schüler selbstständig macht muss er als Einzelunternehmer mindestens eine Einnahmen – Überschussrechnung machen ( Gewinnermittlung ). Geht aus dem darauffolgenden Steuerbescheid hervor das diese Grenze überschritten wurde muss der Schüler sich selbst versichern. Es bedeutet 15,5% Krankenversiccherungsbeiträge auf das zu versteuernde Einkommen.
Wichtig ist ein Nebengewerbe anzumelden. Der maximale Zeiteinsatz beläuft sich auf 18 Stunden in der Woche.
Welche steuerlichen Regelungen wichtig sind findest du in diesem Blogartikel von mir 🙂
Beste Grüße
Erik
Hinweis: Es handelt sich um keine steuerliche oder rechtliche Beratung 🙂
Super 😉
Danke dir für die schnelle Antwort. Dann weiß ich nun im groben Bescheid und kann mit bestem Gewissen starten. Obwohl ich dein Video “Nebengewerbe anmelden – das musst du unbedingt wissen” gesehen habe, habe ich es nun doch in den gleichen Topf geworfen 😀
Von deiner Seite bin ich ein echter Fan geworden. Es bringt mir Spaß deine Artikel zu lesen – sehr informativ und bringt einen wirklich weiter.
Ich wünsche dir viel Erfolg und vor allem Spaß 😉
Mit den allerbesten Grüßen
Jonas
Hallo Erik,
sehr toller Blog! Wirklich informativ. Ich habe seit knapp 10 Jahren ein Nebengewerbe. Dies ist nach wie vor Nebengewerbe, da mir mein Hauptjob sehr viel Geld einbringt.
Nun hätte ich eine Frage an Dich. Ich plane eine Geschäftsidee im Bereich Software die ausschließlich für Geschäftskunden eines bestimmten EU-Landes (Eurozone) ansprechen soll.
Wie sieht es hier steuerlich und mit der Bezahlung aus? Muss ich die Einnahmen (ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig) wie gehabt in meiner Steuererklärung angeben identisch wie wenn ich eine Zahlung eines deutschen Kunden erhalte?
An welche Behörden müsste ich mich ggfs. wenden um diese grenzübergreifenden Geschäfte abzuwickeln?
Vielleicht hast Du ja eine Idee?
Gruß,
Tom-Alex
Hallo Tom,
vielen Dank, freut mich wenn dir mein Blog gefällt. Zu steuerlichen Angelegenheiten darf ich dich nicht beraten, dazu solltest du dir Rat bei einem Steuerberater einholen.
Zur Kaufabwicklung mit Software-Produkten kann ich dir Digistore24 empfehlen. Dort wird die jeweilige Steuer des Landes, in dem der Kunde den Kauf tätigt direkt von Digistore24 abgeführt. Lies dazu gerne den Blogartikel: Wie du online deine Produkte und Dienstleistungen verkaufst. Da geht es um Digistore24 und meine Erfahrungen.
Ich hoffe das hilft dir weiter. Wenn du noch Fragen hast, schreib einfach durch.
Beste Grüße
Erik
Hey Erik,
ich habe gerade dein Youtube Video gesehen zu “Kleingewerbe anmelden” und bin dann auf dein Blogartikel hier gekommen.
Erstmal wirklich vielen lieben Dank, dass du deine Erfahrungen teilst und diese übersichtlich gestaltest. Das hilft mir total!
Ich starte auch eine Kleingewerbe und durch Menschen wie dich, traue ich mich auch das zu tun.
Zu deinem Artikel. Bei dem Punkt “3. Deinem Arbeitgeber die Tätigkeit melden – dazu mehr bei Risiken weiter unten”, habe ich leider weiter unten keine Risiken entdecken können. Habe ich das überlesen oder übersehen?
Lieben Dank Erik und Beste Grüße
Sharine
Hallo Sharine,
vielen Dank für dein Feedback. Das bedeutet mir sehr viel.
Mit Risiken meine ich den ganzen Abschnitt – Bevor du dich ins Abenteuer stürzt, will ich dir diese 6 Punkte mitgeben, damit du nicht Schiffbruch erleidest!
Beste Grüße,
Erik
Was sind die Konsequenzen, wenn die Stundenzahl mehr als 18-20 h beträgt, jedoch die Einnahmen 17500 nicht überschreiten?
Ich konnte das oben leider nicht rauslesen.
Liebe Grüße und Danke!
Hallo Julia,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema nebenberufliche Selbstständigkeit.
Wenn die Stundenzahl steigt muss man sich selbst privat versichern oder ist freiwillig gesetzliche versichert. Das ist ein nicht zu unterschätzender Kostenapparat. Grob über den Daumen gepeilt kommen Beiträge zwischen 200 und 500 Euro zu Stande.
Habe ich damit deine Frage beantwortet?
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
wie würdest du ein Start-Up neben einer bereits vorhandenen nebenberuflichen Tätigkeit starten mit möglichst geringen Ausgaben? Ich habe eine Produktidee und müsste dann 19% MwSt erheben und käme schnell über die Kleinunternehmergrenzen und habe große Angst davor zu hohe Vorsteuer abführen zu müssen sobald ich die Kleinunternehmergrenze überschreite. Das würde mich sofort in die Knie zwingen, wie also Gründen mit mögl. wenig Kapital? Oder doch lieber über Crowd-Fördermittel? (startnext etc.) LG
Hallo Doreen,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema nebenberuflich selbstständig machen.
Grundsätzlich ist die Vorsteuer nichts schlechtes. Man bekommt sie wieder wenn man Produkte als Unternehmer bezieht bei denen Umsatzsteuer enthalten ist. Die abzuführende Umasatzsteuer verrechnet man mit der Vorsteuer und die Differenz führt man. Hier gibt es schon sehr gute Programme die einem dabei helfen. Einfach mal nach Buchhaltungstools “Googlen”.
Wenn du mehr über das Thema Steuern lernen willst kann ich dir diesen Blogartikel empfehlen – Selbstständig Steuern.
Es gibt große Unterschiede zwischen Crowdfunding und investing. Beim Funding behandelt das Finanzamt die Fundingsumme wie normale Umsätze beim Investment gegen Anteile oder in Form von Anchrangdarlehen als Eigenkapital oder Fremdkapital. Dieses wird nicht als Umsatz gewertet und zieht im ersten Momment keine Umsatz oder Ertragssteuer nach sich.
Erfahre hier mehr über das Thema Crowedfunding.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Hinterlass uns gerne bei Youtube ein Abo und ein Daumen hoch 😉
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
ich habe den Artikel mit großem Interesse gelesen. Wirklich sehr informativ.
Hast du einen Rat, wenn der momentane Arbeitgeber einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht zustimmt bzw. mit Kündigung droht sollte es das tägliche Arbeiten beeinflussen.
Das hält mich zurzeit noch von einer endgültigen Entscheidung ab.
Lg Miriam
Hallo Miriam,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema nebenberufliche Selbstständigkeit. Damit ein Arbeitgeber eine nebenberufliche Selbstständigkeit untersagen darf müssten die berechtigten Interessen verletzt sein. Denn im Grundsatz gilt Berufs und Gewerbefreiheit. Und gegen dieses Gesetz dürfen auch nicht Arbeitgeber verstoßen. Wenn man also in der Freizeit einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit nachgeht und es keinen rechtlichen Konflikt gibt darf dem grundsätzlich nichts im Wege stehen. Das gilt es zu prüfen. Mein Tipp an der Stelle ist ein Anwalt spezialisiert auf Arbeitsrecht.
Es handelt sich weder um rechtliche noch steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Beste Grüße,
Erik
Hallo,
ganz toller Blog, ich habe viele Antworten bekommen.
Ich möchte mich nebenberuflich als Ernährungsberaterin anmelden. Sollt es als Gewerbe angemeldet sein oder lieber freiberuflich?
In beiden Fällen muss man ganz normal Steuer bezahlen (du hast 40 % erwähnt), aber kein Umsatzsteuer? Was ist der Unterschied?Ich kapiere es nicht ganz..
Also wenn ich 100 Euro verdiene, muss ich 40 Euro Steuer zahlen?
Liebe Grüße: Eva
Hallo Eva,
Die Tätigkeit als Ernährungsberaterin wird in der Regel als freiberuflich eingeordnet. Dies solltest du allerdings mit deiner zuständigen Gewerbebehörde vorher abstimmen.
Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich um deinen Gewinn. Dadurch fällt Einkommensteuer auf die Tätigkeit an. Es ist nicht möglich pauschal von 40% zu sprechen, da dies von deinem persönlichen zu versteuernden Einkommen und Steuersatz abhängt.
Umsatzsteuerlich ist die Ernährungsberatung gem. § 4 Nr.14 UStG steuerfrei, soweit mit entsprechender hochschulischer Befähigung, arztähnlich gehandelt wird. Dies ist insbesondere der Fall wenn die Krankenkassen die Behandlung zahlen. Andernfalls liegt in der Regel eine steuerpflichtige Leistung vor. Hierzu solltest du für deinen individuellen Fall einen Steuerberater hinzuziehen.
Schöne Grüße,
Till