Du möchtest dich nebenberuflich selbstständig machen? Dann kann das Teilzeitbefristungsgesetz sehr hilfreich für dich sein. Du kannst deine Arbeitszeit reduzieren und risikolos ausprobieren, ob deine Idee erfolgreich ist. Gleichzeitig genießt du die Vorteile eines sicheren Einkommens und kannst somit das Risiko einer Selbstständigkeit besser abfedern. In diesem Blogartikel erfährst du mehr über die Regelungen des Teilzeitbefristungsgesetzes und darüber, wie dir dieses beim Start in die Selbstständigkeit behilflich sein kann.
Die Gefahr der Teilzeitfalle
Die amtliche Statistik führt in Deutschland den sogenannten Mikrozensus durch. Diese repräsentative Haushaltsbefragung hat im Jahr 2016 ergeben, dass eine knappe Million der Bürger in Deutschland davon träumt, weniger zu arbeiten, sprich: Die Arbeitszeit zu verringern. Neben der Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kann dies viele Gründe haben: Manche Menschen möchten beispielsweise mehr Zeit für sich haben, sich weiterbilden, sich einem Ehrenamt widmen oder die Pflege von Angehörigen übernehmen.
Bisher war es oftmals so, dass du den Schritt in die Teilzeit nicht rückgängig machen konntest. Angenommen, du hast dich dazu entschieden, deine Arbeitszeit zu reduzieren, und dein Arbeitgeber hat zugestimmt. Da sich deine private Situation verändert hat und du zum Beispiel gemerkt hast, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist, willst du wieder Vollzeit arbeiten. Viele Arbeitgeber lehnen die Aufhebung der Befristung jedoch ab, weil inzwischen eine andere Lösung gefunden wurde. Schon steckst du in der „Teilzeitfalle“ fest.
Gibt es ein Recht auf befristete Teilzeit?
Mit Beginn des 1. Januars 2019 soll dies der Vergangenheit angehören und Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, eine befristete Teilzeit zu beantragen. Wenn diese ausläuft, kannst du in Zukunft zu deiner vollen Stundenanzahl zurückkehren. Hierzu wird das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erweitert und enthält zukünftig auch einen Rechtsanspruch auf „Brückenteilzeit“. Mit dieser neuen Regelung kannst du dich als in deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit risikolos ausprobieren. Hier erfährst du, was du beim Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit beachten solltest.
Was bedeutet Teilzeit eigentlich?
Zunächst einmal gehst du der gleichen Tätigkeit nach wie deine in Vollzeit beschäftigten Kollegen. Allerdings arbeitest du bei einem verringerten Gehalt weniger Stunden pro Woche. Wenn in dem Unternehmen, in dem du beschäftigt bist, keine Wochenarbeitszeit festgelegt ist, wird das Arbeitszeitaufkommen pro Jahr zugrunde gelegt.
Voraussetzungen für eine befristete Teilzeit
Du kannst in Zukunft deinem Chef ohne Begründung den schriftlichen Wunsch nach begrenzter Teilzeitarbeit vorlegen. Bisher war dies nur in zeitlich unbegrenzter Form möglich. Dein Arbeitgeber muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen dort mehr als 45 Beschäftigte angestellt sein und zum anderen gibt es für den Arbeitgeber eine sogenannte „Zumutbarkeitsgrenze“. Wenn in dem Unternehmen, in dem du angestellt bist, zwischen 46 und 200 Beschäftigte tätig sind, darf nur jeder 15. Angestellte dieses Recht für sich in Anspruch nehmen.
Wenn du Pech hast, sind dir Kolleginnen und Kollegen zuvorgekommen und dein Arbeitgeber kann deinen Antrag auf eine befristete Teilzeit ablehnen. Weitere Voraussetzungen sind, dass du seit mindestens einem halben Jahr bei dem Unternehmen arbeitest und den Antrag drei Monate vor dem geplanten Teilzeit-Start stellst. Dennoch ist die neue Gesetzgebung ein Vorteil, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest.
Sinn des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG)
Mit diesem Gesetz soll die Teilzeitarbeit gefördert werden. Es beschreibt die Voraussetzungen zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge und legt diese genau fest. Außerdem dient es dazu, Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte nicht zu diskriminieren oder anderweitig zu benachteiligen. Nur weil du in Teilzeit beschäftigt bist, darfst du deswegen nicht diskriminiert werden oder sonstige Nachteile erleiden.
Wenn es im Unternehmen geldwerte Vorteile gibt, gelten diese auch für dich. Auch die Entlohnung muss dem Stundenlohn eines Vollzeitjobs entsprechen. Ziel des Teilzeitbefristungsgesetz ist es, die frühere Diskriminierung aufzuheben, von der oftmals Frauen betroffen waren. Übrigens gilt das Teilzeitbefristungsgesetz sowohl für Minijobs, als auch für befristete oder arbeitszeitreduzierte Arbeitsverhältnisse. Auch Führung und Fachkräfte können diese Regelung in Anspruch nehmen.
Wie ist das Teilzeitbefristungsgesetz entstanden?
Vor dem Teilzeitbefristungsgesetz gab es die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Beschäftigungsförderung. Grund hierfür war die stetige Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen und solchen in Teilzeit. Teilweise versuchten die Arbeitgeber, den Kündigungsschutz durch befristete Arbeitsverträge zu umgehen. Es gab auch sogenannte Kettenverträge, die den Arbeitnehmer dazu zwangen, immer wieder einen erneuten, befristeten Vertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Dies hatte den Vorteil, dass die Kündigung des Mitarbeiters gegebenenfalls einfacher war. Im Teilzeitbefristungsgesetz sind detaillierte Regelungen enthalten, die beiden Parteien Rechtssicherheit geben.
Wie sieht es mit Aus- und Weiterbildungen aus?
Wenn du Teilzeit arbeitest, darfst du die gleichen Aus- und Weiterbildungen besuchen wie deine Kollegen. Es hängt jedoch mit deiner Arbeitszeit zusammen, ob du einen Anspruch auf betriebliche Bildungsangebote hast. Nicht immer lassen sich Fortbildungsangebote mit den betrieblichen Arbeitsabläufen vereinen. In diesem Fall kann dir dein Arbeitgeber die Teilnahme verbieten.
Lass dich von einer Absage nicht entmutigen
Wenn du deine Wochenarbeitszeit reduzieren möchtest, solltest du im Hinterkopf haben, dass dein Arbeitgeber diese nicht genehmigen muss, insbesondere, wenn in dem Unternehmen nicht mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Wenn dein Chef dir nicht erlaubt, in Teilzeit zu gehen, solltest du dich davon nicht entmutigen lassen. Vielleicht passt der Zeitpunkt momentan nicht, in wenigen Monaten jedoch sehr wohl. Bleibe an dem Thema dran und frage regelmäßig nach. Es muss für den Betrieb zumutbar sein. Allerdings sind hier hohe Anforderungen an eine Nichtgenehmigung gestellt. Übrigens profitiert auch dein Arbeitgeber davon, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst. Hier erfährst du mehr dazu.
Lasse dich nicht davon abhalten, schon jetzt den Schritt in deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu wagen. Alles, was du investieren musst, ist Zeit. Wenn du merkst, dass deine Geschäftsidee die ersten Früchte trägt, hast du bereits entsprechende Vorbereitungen getroffen und die Chancen stehen gut, irgendwann die Stunden verringern zu können. Diese neu gewonnene Zeit kannst du wiederum dafür nutzen, deine nebenberufliche Selbstständigkeit weiter voranzubringen. So kannst du in einem Stufenprozess dein Business Stück für Stück voran bringen.
Fazit
Ein großer Vorteil des Teilzeitbefristungsgesetz ist die damit verbundene Rechtssicherheit für dich. Ob du in Teilzeit beschäftigt bist oder einem befristeten Arbeitsverhältnis nach gehst: Es schafft die nötige Transparenz, sowohl für dich als Arbeitnehmer, als auch für deinen Arbeitgeber. Mit der Einführung der neuen Gesetzesregelung haben immerhin einige Menschen die Chance, mit weniger Risiko in der nebenberuflichen Selbstständigkeit zu probieren. Wenn das Vorhaben nicht gelingen sollte, können die Arbeitsstunden einfach wieder auf Vollzeit erhöht werden. Ich wünsche dir viel Erfolg beim Reduzieren deiner Stunden, um deine Vision zu verwirklichen.