Als Gründer kommst du nicht umhin, dich mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bekommt das Finanzamt eine Mitteilung von deiner Gewerbebehörde. Das Finanzamt schickt dir dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem du Angaben über dein geplantes Unternehmen machen musst.
Aus diesen Angaben zieht das Finanzamt unter anderem die Schlüsse, welche Steuerarten du abführen musst (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer), in welchem Turnus dies geschieht und wie hoch deine Vorauszahlungen festzusetzen sind. In der Tabelle am Seitenende habe ich dir einige Steuerarten und Daten zusammengefasst.
Beispiel
Wenn du angibst, im ersten Jahr 30.000 € Gewinn zu erzielen, entspricht dies etwa einer steuerlichen Belastung von 5.600 € p.a.. Diese wird dann auf vier Vorauszahlungstermine (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.) aufgeteilt und du musst entsprechende Vorauszahlungen leisten.
Hinweis: Wie du an dem Beispiel erkennst, solltest du bei deinen Angaben möglichst realistisch bleiben. Es bringt nichts, wenn du im Businessplan für die Bank mit immensen Gewinnen rechnest, tatsächlich aber die Steuervorauszahlungen nicht leisten kannst, weil die Umsätze ausbleiben. Andererseits kann eine erhebliche Nachzahlung an Steuern zu finanziellen Problemen führen, wenn die Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu niedrig festgesetzt wurden. Regelmäßige freiwillige Anpassungen sind hier der Schlüssel zum Erfolg.
Beispiel
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hast du für das erste und zweite Jahr einen Gewinn von 0,00 € angegeben. Die Steuererklärung für das erste Jahr (2017), welche du erst zum Fristende im zweiten Jahr (31.07.2018) abgibst, führt zu o. g. Ergebnis. Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 30.000 € und es werden 5.600 € Einkommensteuer mit Steuerbescheid vom 01.11.2018 festgesetzt.
Da dein Betriebsergebnis so gut war und das Finanzamt davon ausgeht, dass dieser Gewinn auch für 2018 und 2019 gehalten werden kann, wird zusätzlich eine nachträgliche Vorauszahlung für 2018 i. H. v. 5.600 € festgesetzt, welche zusammen mit der Einkommensteuer 2017 fällig wird. Darüber hinaus sind ab dem 10.03.2019 quartalsweise 1.400 € Einkommensteuervorauszahlungen zu entrichten.
Ergebnis
Es können immense Steuerbeträge auf einen sehr kurzen Zeitraum fallen, wenn du die Vorauszahlungen nicht an dein tatsächliches Betriebsergebnis anpassen lässt. Diese Möglichkeit solltest du wahrnehmen und regelmäßig überprüfen.
Gewinnermittlung
Soweit möglich, solltest du auf eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zurückgreifen. Dies ist nicht möglich, wenn du Ist-Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) bist (Eintrag im Handelsregister) oder Formkaufmann gem. § 6 HGB (Kapitalgesellschaften). In diesem Fall musst du deinen Gewinn per Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) ermitteln, was in der Regel höhere Kosten nach sich zieht.
Eine EÜR dagegen ist leicht verständlich, da sie im Prinzip den Geldfluss deines Unternehmens widerspiegelt. Einnahmen entstehen, wenn du das Geld bekommst und Ausgaben, sobald du etwas bezahlst. Aus diesem Grund können die meisten Gründer die Buchführung gleich selbst in die Hand nehmen und haben automatisch einen besseren Überblick über ihr Unternehmen.
Die EÜR kannst du bis zu einer Umsatzhöhe von 600.000 € und einem Gewinn von 60.000 € führen. Übersteigen deine Zahlen diese Beträge, musst du bilanzieren. Wenn du umsatzsteuerpflichtig tätig wirst, kannst du in Verbindung mit der EÜR die Ist-Versteuerung beantragen (bis 500.000 € Umsatz) und musst deine Umsätze somit erst nach Ablauf des Monats abführen, in dem du das Geld für deine Umsätze erhalten hast, statt nach Rechnungsstellung. Dies ist gerade in der Gründungsphase ein wichtiger Liquiditätsvorteil.
In jedem Fall solltest du deine Buchhaltung sorgfältig führen und dich mit dem Thema Steuern beschäftigen. Fehler bei der Aufbewahrung von Unterlagen (10 Jahre) können u. a. zum Versagen des Vorsteuerabzugs, zur Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen oder Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben führen. Mehr zum Thema Kleingewerbe und Steuern erfährst du hier.
Tipp: Steuern mindern durch Betriebsausgaben
Als vorweggenommene Betriebsausgaben kannst du schon vor der Gewerbeanmeldung betriebsbedingte Kosten geltend machen.
Hierzu zählen:
- Bürokosten (Telefon-, Porto- und Kopierkosten)
- betriebliche Fahrtkosten (pauschal 0,3€ pro km)
- Fachliteratur
- Berufsmessen
- Seminare
- Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskosten
Wenn Familienangehörige Geld leihen oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, ist es steuerlich in der Regel sinnvoll, Darlehens- und Mietverträge abzuschließen. So kannst du die Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen und möglicherweise die steuerlichen Freibeträge sämtlicher Beteiligten ausnutzen.
Fristen
Weiter musst du die Fristen (siehe unten) zur Abgabe und Zahlung von Steuererklärungen/-anmeldungen stets beachten, da es andernfalls zu Zwangsgeldern, Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen kommen kann.
Sollte ein Zwangsgeld gegen dich festgesetzt werden, kannst du die Beitreibung nur noch durch Abgabe der entsprechenden Unterlagen abwenden. Andernfalls musst du nach der in der Zwangsgeldfestsetzung genannten Frist mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Verspätungszuschläge werden bei erstmaliger Verspätung in der Regel nicht festgesetzt. Solltest du allerdings wiederholt als unpünktlicher Steuerpflichtiger auffallen, hilft es nur noch die Fristen zukünftig einzuhalten. Andernfalls wird der Verspätungszuschlag immer höher festgesetzt und nur durch die nachträgliche Abgabe von Steuererklärungen möglicherweise nach unten korrigiert.
Bei Säumniszuschlägen, d. h. unpünktlicher Zahlungsweise, ist dies ähnlich. Sollte es sich um ein einmaliges Versehen handeln, können Säumniszuschläge in der Regel erlassen werden. Der unpünktlichen Zahlungsweise kannst du bei ausreichender Deckung deines Kontos entkommen, indem du am Lastschrifteinzug teilnimmst. Da die Säumniszuschläge beim Finanzamt 1 % der rückständigen Steuer pro Monat betragen, ist es in der Regel günstiger, bei der Bank nach einem Überbrückungskredit zu fragen, als beim Finanzamt ins Vollstreckungsverfahren zu rutschen.
Zwangsvollstreckung
Solltest du fällige Steuern tatsächlich nicht zahlen können, wirst du zunächst eine Mahnung in deinem Briefkasten finden. Einen guten Monat nach Fälligkeit der Beträge folgt dann die Vollstreckungsankündigung, auf die du umgehend zahlen musst, um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern. Andernfalls muss mit Konto-, Lohnpfändungen und dem Besuch eines Vollziehers gerechnet werden. Das Finanzamt solltest du in dieser Situation mit deiner Mitwirkung überzeugen, doch werden die Maßnahmen in der Regel aufrecht erhalten.
Es werden immer wieder Versuche unternommen, das Geschäft über ein zweites Konto oder die Bankverbindung des Partners abzuwickeln, doch ist davon stets abzuraten. Es handelt sich hierbei um Vollstreckungsvereitelung gem. § 288 StGB, welche bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht.
Zu guter Letzt bestehen beim Thema Steuern theoretisch noch die Möglichkeiten einer Stundung (§ 222 AO) oder eines Vollstreckungsaufschubs (§ 258 AO). Aus der praktischen Erfahrung ist allerdings die Erkenntnis gereift, dass mindestens 95 % der Anträge abgelehnt werden müssen.
Dies liegt unter anderem daran, dass die gesamte Vermögenssituation des Schuldners dargelegt werden muss. Hierbei sind u. a. Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Aufstellung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, eine begründete Finanzierungsablehnung der Bank und ein Liquiditätsplan, aus dem hervorgeht, wie die Rückstände getilgt werden sollen, einzureichen.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist häufig die Erkenntnis, dass der Betrieb bereits überschuldet bzw. zahlungsunfähig und somit insolvenzreif ist. Dem Finanzamt bleibt folglich keine andere Möglichkeit, als abzulehnen und einen Insolvenzantrag zu stellen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Finanzverwaltung säumige Steuerzahler nicht durch Zahlungsvereinbarungen künstlich am Leben erhalten darf und damit Wettbewerbern, die ihren Pflichten regelmäßig pünktlich nachkommen, schadet.
Wenn du deine betriebliche Kalkulation sorgfältig vorgenommen hast und sowohl Umsatz-, als auch Einkommensteuern berücksichtigt hast, solltest du allerdings gar nicht erst in die Bedrängnis kommen, Steuern nicht pünktlich zahlen zu können.
Hinweis
Im Zweifel kann dir das Finanzamt bei der Klärung deiner steuerlichen Fragen immer helfen. Es darf allerdings nicht die Rechtslage nach der für dich günstigsten Lösung durchforsten, daher solltest du nur gezielte Fragen stellen.
Steuer |
Abgabefrist |
Fälligkeit |
Wer muss bezahlen |
Umsatzsteuer (abzgl. Vorsteuer) Vorauszahlungen |
31.07. 10. des Folgemonats |
mit Abgabe der Steuererklärung 10. des Folgemonats |
Unternehmer, die keine Kleinunternehmer sind |
Einkommensteuer Vorauszahlungen |
31.07. |
gem. Steuerbescheid quartalsweise 10.03.,10.06.,… |
natürliche Personen, Personengesellschafter; keine Steuer bei Verlusten; jährlicher Grundfreibetrag |
Körperschaftsteuer Vorauszahlungen |
31.07. |
gem. Steuerbescheid quartalsweise 10.03.,10.06.,… |
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) Steuersatz 15% |
Gewerbesteuer Vorauszahlungen |
31.07. |
gem. Steuerbescheid quartalsweise 10.03.,10.06.,… |
Gewerbetreibende mit einem Gewinn > 24.500€; anrechenbar auf die Einkommensteuer |
Lohnsteuervoranmeldungen |
10. des Folgemonats |
10. des Folgemonats |
Gewerbetreibende, die Arbeitnehmer beschäftigen |
Siehe hierzu auch das Merkblatt: „Steuern: Wer zahlt wann?“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Fazit zum Thema Steuern
Wenn du neu gründest, kommen einige Herausforderungen und Pflichten in Bezug auf Steuern auf dich zu. Das sollte dich allerdings nicht abschrecken, denn bei der richtigen Herangehensweise ist alles zu schaffen. Wichtig ist, dass du dir gerade in der Anfangszeit wöchentlich ein paar Stunden für die Buchführung freihältst. Wenn du keine Lust darauf hast, kannst du natürlich immer auch auf jemand externes zurückgreifen.
Erfahrungsgemäß hilft es jedoch sehr, dein eigenes Unternehmen zu verstehen, wenn du die „Zahlen“ direkt von deren Ursprung an verfolgen kannst. Wichtig ist es, Fristen und Zahlungstermine der Steuern relativ penibel einzuhalten. Du bist dann ein „zuverlässiger“ Unternehmer und stehst somit in gutem Kontakt zu deinem örtlichen Finanzamt. Die Bearbeiter sind in diesem Fall immer gern für deine Fragen da.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Toller und vor allem sehr lehrreicher Artikel. Aus meiner Erfahrung stelle ich immer wieder fest, dass Gründer genau mit diesem Thema oft zu kämpfen haben. Dabei wird es nicht am Anfang kritisch sondern oft erst nach zwei bis drei Jahren. Empfehle diese Seite hier gerne weiter. Danke!
Ich habe vor kurzem mein eigenes Startup gegründet. Im Sinne der Finanzverwaltung kenne ich mich allerdings wenig bis gar nicht aus. Ihr Artikel hat mir geholfen, mich hierbei auf eine Rücksprache mit meinem Steuerberater zurückzugreifen. Vielen Dank!