Wer kennt das nicht? Bis vor kurzem hat jemand anderes über deine Zeit entschieden, zum Beispiel dein Arbeitgeber oder die Universität. Alles war geregelt. Deine Vorlesungszeiten standen fest, du wusstest, für welche Prüfungen du lernen solltest und in der Arbeit hast du klare Anweisungen und Projekte zugeteilt bekommen.
Jetzt bist du selbstständig und alles ändert sich. Für jeden Schritt trägst du die Verantwortung. Du musst unzählige Dinge beachten: Businessplan schreiben, Gewerbe anmelden, Versicherungen abschließen und… da war doch noch was? Genau – Steuern bezahlen!
Vorher hat dein Arbeitgeber das für dich gemacht, als Unternehmer bist du selbst für die Steuern verantwortlich. Um dich dem Finanzamt mitzuteilen, gibt es den steuerlichen Erfassungsbogen, der offiziell „Formular zur steuerlichen Erfassung“ heißt.
Steuerlicher Erfassungsbogen – Wann benötige ich diesen?
Du benötigst ihn unabhängig von der Gesellschaftsform, sobald du dich selbstständig gemacht hast. Bei einer Gewerbeanmeldung wird automatisch eine Information an das Finanzamt weitergegeben. Daraufhin bekommst du automatisch den steuerlichen Erfassungsbogen zugesandt. Diesen füllst du aus, schickst ihn zurück und die Sache hat sich erledigt.
Steuerlicher Erfassungsbogen – Was ist mit den freien Berufen?
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit meldest du kein Gewerbe an. Zu den freien Berufen gehören Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare. Diese zahlen keine Gewerbesteuer und unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Ob dein Beruf zu den freien Berufen gehört, steht im § 18 Einkommenssteuergesetz.
Mehr Infos zum Thema Nebengewerbe findest du im Blogartikel „Nebengewerbe anmelden“.
Wenn du einen freien Beruf wählst, musst du das dem Finanzamt spätestens innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit mitteilen (§ 138 der Abgabenordnung). Die Meldung kann formlos erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen wird dir dann das „Formular zur steuerlichen Erfassung“ zugesendet. Nach Prüfung wird dir eine Steuernummer mitgeteilt. Diese ist wichtig für Rechnungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Das Problem beim steuerlichen Erfassungsbogen: Er wird für jedes Gewerbe, jeden Beruf und jede Gesellschaftsform verwendet. Deswegen wird in diesem Dokument mit vielen verschiedenen Paragraphen „jongliert“. Lasse dich davon nicht verunsichern! Ich habe für dich ein Video gedreht, in dem ich den Fragebogen durcharbeite:
Steuerlicher Erfassungsbogen – Video
Steuerlicher Erfassungsbogen – Festsetzung der Vorauszahlung der Gewerbe- und Einkommenssteuer
Achte genau darauf, wie viel Umsatz du angibst. Das Finanzamt verlangt Vorauszahlungen auf Basis deiner Schätzung. Ich sage gerne: “Die Vorauszahlung kann Fluch und Segen zugleich sein“. Auf der einen Seite raubt diese mir früh Liquidität, auf der anderen Seite habe ich bei Fälligkeit schon den Großteil angezahlt. Setze also einen realistischen Wert an.
Steuerlicher Erfassungsbogen – Kleinunternehmer und Regelunternehmer
Die Kleinunternehmer-Regelung greift bei weniger als 17.500 € Umsatz im Vorjahr und weniger als 50.000 € im laufenden Geschäftsjahr. Wenn du diese Regelung in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies bedeutet zwar weniger Arbeit, du kannst dir im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer zurückholen. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du bezahlst, wenn du Güter kaufst. Diese kannst du dir als Regelunternehmer zurück erstatten lassen, bist aber dazu verpflichtet, monatlich Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Steuerlicher Erfassungsbogen – Verminderte Umsatzsteuer nach § 4 UStG
Es gibt bestimmte Dienstleistungen, auf du keine Umsatzsteuer abführen musst. Diese Dienstleistungen sind im § 4 UStG geregelt.
Im Video erkläre ich dir diese Regelung genauer.
Wichtig ist, dass du bei steigenden Umsätzen die Steuer im Blick hast. Es kommt leicht das Gefühl auf, das Geld gehört dir. Diese Rechnung darfst du jedoch nicht ohne den Staat machen.
Meine Empfehlung: Suche rechtzeitig einen Steuerberater auf. So behältst du deine Steuerlast im Blick!
Den steuerlichen Erfassungsbogen kannst du dir beim Bundesministerium für Finanzen herunterladen.
Helfe anderen Gründern, indem du diesen Artikel teilst!
Ich freue mich, wenn ich dir mit diesem Artikel helfen konnte.
Habe ich aus deiner Sicht Informationen vergessen?
Welche Erfahrungen hast du mit dem steuerlichen Erfassungsbogen gemacht?
Ich freue mich über Feedback!
16 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hey Erik,
du weißt ja das die Steuer immer ein heikles Thema für mich waren.
Ich habe es jetzt auf jeden Fall verstanden. Du hast das Thema, einfach, für den Laien erläutert. Ich spreche da aus Erfahrung:-)
Moin Michael, das höre ich gerne. Ich werde mir weiterhin viel mühe geben 🙂
Gruß
Erik
Hi Erik!!
Erstmal vielen Dank für den Artikel, war ein guter Einstieg in dieses doch recht komplexe Thema.
Habe vor kurzem ein Kleinunternehmen angemeldet und habe den Bogen grade vor mir. Wie sieht das aus bei der Festsetzung der Vorauszahlung wenn ich unter dem Einkommensteuer Freibetrag liege. Dann müsste ich doch keine Vorauszahlung leisten, oder?
LG Dominik
Moin Dominik,
Die Vorauszahlungen sind dann Notwendig wenn deine geschätzten Umsätze über dem Freibetrag liegen. Das Finanzamt will nur dann Vorauszahlen haben wenn du Steuern zahlst.
Falls du beispielsweise einen Gewinn von 7.000€ angibst und kein weiteres Einkommen beziehst würde keine Vorauszahlung anfallen. Hast du Beispielsweise einen Nebenjob, Bafög usw. werden deine Gewinn aus deinem Unternehmen darauf gerechnet.
Ein Beispiel:
6.000€ Brutto aus Werkstudenten Job
8.000€ aus Gewinn aus Gewerbebetrieb
Bedeutet 14.000€ zu versteuerndes Einkommen. Was bedeutet das verschieden Einkommensquellen addiert werden, bei nur einem Freibetrag.
Unter dem https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/? Kannst du kalkuliere bei welchem Gewinn du wieviel Steuern zahlen müsstest.
Wenn du wieder erwartend doch hohe Umsätze machst musst du die Einkommenssteuer für das Jahr in dem der Gewinn angefallen ist zahlen und die daraus resultierende Vorauszahlung die sich aus diesem Gewinn ableitet. Gründer kommen oft in Schwierigkeiten weil diese Forderungen in einer Steuerbescheid in Rechnung gestellt werden. Hier gebe ich dir den Tipp aufzupassen.
Falls du noch Fragen hast lass es mich wissen. Ich hoffe ich konnte dir damit weiter helfen.
Viel Erfolg bei deinem Startup
Erik
Stimmt, macht Sinn es mit anderem Einkommen zu addieren. Da hatte ich wohl einen Denkfehler.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Vorab vielen Dank für die hilfreichen Videos. Nun habe ich folgende Frage.
Ich werde im Affiliate Marketing nebenberuflich aktiv werden. Zudem führe ich Webseitentests aus und habe einige Bilder bei Fotolia am Start.
Ich erhalte also Nebeneinnahmen. Im Affiliate produziere ich “keinen” Mehrwert, oder?
Nun bin ich ja dann nicht der klassische Unternehmer und erstelle monatlich Rechnungen, sondern ich erhalte für meine Tätigkeiten die Vergütungen.
Aber hierauf muss ich ja auch meine Steuern zahlen.
Hast du da Tipps für mich, wie du in meinem Fall vorgehen würdest, bzw was ich bei dem Steuererfassungsbogen ausfüllen soll?
Hallo Michael,
erstmal vielen Dank für deine Anfrage zum Artikel – Steuerlicher Erfassungsbogen einfach erklärt.
Gründer die Affiliate Marketing betreiben, produzieren zwar keine Produkte aber Mehrwerte indem Sie Produkte erreichbar machen. Es handelt sich hier um eine gewerbliche Tätigkeit die angemeldet werden muss. Ob ein Gewerbe angemeldet werden muss erfährst du in diesem Artikel. Auf dem steuerlichen Erfassungsbogen sind dann die voraussichtlichen Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb zu schätzen. Eine Rechnung hat nichts direktes mit der Vergütung zu tun. Eine Rechnung ist der Prozess mit dem man zu seiner Vergütung kommen kann. Das kann aber auch durch eine Abrechnung erfolgen. Auf dem Affiliate-Portal muss dann mitteilen werden ob man Umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Hat man die Kleinunternehmerregelung gewählt, darf man keine Umsatzsteuer erhalten. Auch nicht bei Abrechnungen.
Wenn man parallel noch Fotograf ist, kann man das in den meisten Fällen freiberuflich tun. Hier erfährst du mehr zum Thema Freiberufler. Hierzu ist dann keine Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wichtig ist wenn man das parallel zu einem Gewerbe tut wie Affiliate Marketing, das die Buchhaltungen klar voneinander abgegrenzt sind. Bei Vermischung wird sonst alles Gewerbesteuerpflichtig.
Auf dem steuerlichen Erfassungsbogen sind dann bei voraussichtlichen Einnahmen auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit mit anzugeben. Hier handelt es sich um Schätzwerte die nicht allzu hoch sein sollten, da ansonsten Vorauszahlung geleistet werden müssten.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Erik
Vielen Dank Erik
Hallo Erik,
sehr kurze Frage: kann man sich im laufe der Zeit von der Kleinunternehmungsreglung abwenden?
Oder steht diese fest fur ne bestimmte Zeit?
Danke schon mal.
Louis
PS: du machst ein super Job hier!
Hallo Louis,
erstmal vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Kleinunternehmer. Ich habe hierzu einen sehr umfangreichen Blogbeitrag geschrieben.
Nur die Regelunternehmer ist auf bestimmte Zeit reglementiert. Der Wechsel aus der Kleinunternehmer Regelung sollte unproblematisch sein.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Hallo Erik,
Erstmal vielen Dank für deine vielen informativen Blogbeiträge! Machen einem das Leben um vieles einfacher.
Hätte aber jetzt auch mal eine Frage. Mein Vorhaben ist, zu meinem Hauptberuf, indem ich jährlich ca. 48-50.000 Euro im Angestellten Verhältnis verdiene, noch eine nebenberufliche Tätigkeit im handwerklichen Bereich auszuführen.
Die Einnahmen würden jährlich zwischen 7500-10.000 Euro liegen, wobei so gut wie keine größeren Ausgaben anfallen würden. Macht das Sinn, das über ein Kleinunternehmen abzuwickeln und ist das überhaupt möglich?
Vielen Dank für deine Bemühungen und weiter so!
Gruß Bernhard
Hallo Bernhard,
vielen Dank für dein Kommentar.
Anbei drei Artikel die dir weiter helfen.
Steuern Selbstständigkeit
Kleinunternehmer einfach erklärt
Liebhaberei oder Gewerbe anmelden
Die besten Gründergrüße aus Leipzig,
Erik
Hallo Erik
Erstmal großes Kompliment für diesen Blog. Sehr informativ und motivierend.
Mein Frage: Vor einiger Zeit habe ich ein Nebengewerbe angemeldet und daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen.
Da mein Nebengewerbe bzw. Unternehmen sich noch in der Entwicklungsphase befindet und somit noch kein Umsatz generiere bzw. kein Gewinn erziele, habe ich dieses Formular noch unter diesem Gesichtspunkt ausgefüllt.
Wenn aber mein Nebengewerbe stünde und ich die ersten Umsätze damit mache, muss ich dann einen neuen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, mit den neuen Bedingungen, schreiben, oder wird das automatisch “angepasst” bzw. bekäme diesbezüglich ein Feedback vom Finanzamt?
Schon mal Vielen Dank für die Antwort
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
einen neuen Fragebogen bekommst du nicht. Wenn sich dein Unternehmen sehr gut entwickelt, sodass eine hohe Steuer am Ende des Jahre auf dich zukommen wird, besteht die Möglichkeit formlos die Vorauszahlungen anpassen zu lassen. Bsp.: Die Abschlusszahlung wäre bei deinem Gewinn 5.000 EUR. Dann kannst du beantragen diese im 3. und 4. Quartal mit jeweils 2.500 EUR zu bezahlen, um bei der nächsten Steuererklärung im Folgejahr nicht mit Abschlusszahlung und neu angepassten Vorauszahlungen für das Folgejahr konfrontiert zu werden.
Das Finanzamt berechnet die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer nach der abgegebenen Steuererklärung neu und teilt dir diese im Steuerbescheid mit. Zu dieser Thematik wird demnächst auch ein weiterer Blogartikel folgen.
Schöne Grüße,
Till
Hallo! Vielen Dank für die übersichtliche Erklärung. Ich habe als Psychotherapeutin überwiegend umsatzsteuerfreie Einkünfte n. §4 und nur ganz selten umsatzsteuerpflichtiges Einkommen. Muss ich in Zeile 132 alle Umsätze eingeben oder nur die umsatzsteuerpflichtigen? Weil wenn ich alle eingebe, dann komm ich über die Grenze und kann keine Kleinunternehmerregelung beantragen was ich aber gerne tun würde. Weißt du was zu tun ist?
Herzlichen Dank!
Claudia
Hallo Claudia,
Maßgeblich für die Kleinunternehmerregelung ist der Gesamtumsatz nach § 1 Abs.1 Nr.1 UStG. Dies umfasst sämtliche Umsätze, ob steuerfrei oder nicht. In Absatz 3 sind Ausnahmen definiert. Da bei dir meines Erachtens nach § 4 Nr.14 UStG greift und dieser nicht in Absatz drei genannt ist, sind sowohl deine steuerpflichtigen als auch deine steuerfreien Umsätze für die 17.500 EUR Grenze zusammenzurechnen.
Schöne Grüße,
Till