Im Blogartikel Selbstständig Steuern geht es darum, die steuerlichen Grundlagen deiner Selbstständigkeit zu legen. Mir ist durchaus bewusst, dass es schönere Aktivitäten gibt, beispielsweise am Baggersee liegen und sich die Sonne auf die Haut scheinen lassen. Es ist als Gründer jedoch essentiell, dass du dich wenigstens oberflächlich mit der Thematik Selbstständig Steuern auskennst.
Warum empfinden es viele Gründer als unangenehm, sich Wissen zum Thema Steuern anzueignen? Wahrscheinlich, weil es eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen zu beachten gilt, die wiederum einzelne Ausnahmen haben. Das Steuermonster wird von Jahr zu Jahr größer. Nicht nur Berufsgruppen spezialisieren sich immer mehr, sondern es tritt auch eine Spezialisierung in steuerlicher Hinsicht auf. Gesetze und Fälle werden immer spezieller.
Ich kenne Gründer, die entweder aus Unachtsamkeit und aufgrund fehlendem Know How die Umsatzsteuer über mehrere Jahre vereinnahmt haben, ohne sie an das Finanzamt abzuführen. Dies führt bis hin zur Einleitung von Pfändungen und der Sperrung von Konten. Deshalb ist es so wichtig, dass du dich mit dem Thema Steuern auseinandersetzt. Ich möchte dir die unangenehme Situation ersparen, dass du plötzlich keinen Zugriff mehr auf deine Existenzgrundlage hast. In diesem Blogartikel erfährst du die wichtigsten Informationen zum Thema Selbstständig Steuern.
Sicherlich ist dir bereits aufgefallen, dass dich in der Behörde nicht alle mit einem Lächeln und einem Kaffee oder Cappuccino begrüßen. Doch müsstest du nicht eigentlich für den Staat ein wichtiger Kunde sein? Immerhin zahlst du permanent Geld ein. Weshalb ist die Zahlung von Steuern eigentlich nicht mit einem Anspruch auf eine bestimmte staatliche Leistung verknüpft? Der Staat ist völlig frei und kann mit unseren Steuergeldern machen, was er will. Das ist gesetzlich verankert im Paragraf 3 Abgabenordnung. Dass dies nicht immer in unserem Interesse ist, sehen wir Jahr für Jahr im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler. Hier werden alle Verschwendungen aufgeführt – und das sind einige!
Was ist das Wichtigste, wenn es um das Thema Selbstständig Steuern geht? Es gibt verschiedene Steuerwelten, die du unter keinen Umständen in einen Topf werfen darfst. Anhand folgender Beispiele zum werden dir die Unterschiede deutlicher werden.
Als Unternehmer kommst du am häufigsten mit dem Einkommensteuerrecht in Kontakt. Vielleicht kennst auch du den Moment, wenn das Finanzamt Ende Mai die Steuererklärung vom letzten Jahr haben will.
Des Weiteren gibt es das Umsatzsteuerrecht, welches eine völlig andere Welt darstellt. Bereits anhand des Namens wird ersichtlich das es um Umsätze geht und diese werden nur von Unternehmen gemacht.
Es gibt das Gewerbesteuerrecht, das Körperschaftssteuerrecht und die Abgeltungssteuer. Die Gewerbesteuer müssen alle Unternehmer beachten, die ein Gewerbe anmelden. Die Körperschaftssteuer ist nur für Körperschaften, also Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die Abgeltungssteuer wiederum bezieht sich lediglich auf Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften.
Was musst du noch zum Thema Selbständig Steuern wissen?
Die Steuerarten und Gesetze, die ich hier behandle, sind nur ein Ausschnitt, den ich für wichtig halte. Meines Erachtens sind diese Steuerarten für den Großteil aller Gründer extrem wichtig, wenn es um das Thema Selbstständig Steuern geht. Natürlich gibt es noch viele weitere Steuerrechte oder Gesetze wie die Brennelementarsteuer oder die Tabaksteuer. Bei Steuergesetzen und Steuerarten gilt nicht, dass wenn der eine Fall zutrifft, kein anderer mehr eintreten kann.
Was bedeutet das konkret, wenn es um das Thema Selbstständig Steuern geht?
Beispielsweise kann ein Umsatz, der durch ein Unternehmen generiert wird, zum einen der Umsatzsteuer unterliegen. Zusätzlich kann für den Anteil des Gewinnes die Gewerbesteuer oder Einkommenssteuer fällig werden.
Jede Rechtsform hat auch in steuerlicher Hinsicht ihre eigenen Konsequenzen. Dies musst du unbedingt wissen, wenn es um das Thema Selbstständig Steuern geht.
Einzelunternehmer und freie Berufe
Es gibt die freien Berufe und Einzelunternehmer. Beide sind Unternehmer in Person und tragen das unternehmerische Risiko mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Der Unterschied zum „normalen“ Einzelunternehmer und dem Freiberufler ist, dass der Freiberufler kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Da er kein Gewerbe anmelden muss, ist er auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Den Einzelunternehmen gibt es in zwei verschiedenen Varianten: Entweder als Kaufmann, dann nennt er sich e.K. (eingetragener Kaufmann) oder als Kleingewerbetreibender. Ein Einzelunternehmer kann sich auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, muss dann aber auch die entsprechenden Regelungen aus dem Handelsgesetzbuch befolgen. Hier erfährst du mehr über die freien Berufe, Kleingewerbe und wie du ein Einzelunternehmen gründest.
Einzelunternehmer haben ein Gewerbe angemeldet und müssen Gewerbesteuer bezahlen. Allerdings haben sie einen Freibetrag von 24.500 €. Teilweise wird die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet. Freiberufler, die keine Gewerbesteuer zahlen müssen, müssen genau wie Einzelunternehmer die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer beachten. Der Gewinn wird auf der Ebene der Person mit der Einkommenssteuer belastet. Sowohl der Freiberufler als auch der Einzelunternehmer müssen das Umsatzsteuerrecht beachten. Dies gilt für alle Unternehmer, die Umsätze generieren. Es kann aber, unabhängig von der Rechtsform, die Kleinunternehmerregelung gewählt werden. Hierbei bist du unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Nachdem du dich mit dem Thema Selbstständig Steuern auseinandergesetzt hast wirst du wissen ob es für dich sinnvoll ist.
Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung
Diese Personen und Personenhandelsgesellschaften haben unbeschränkte Haftung auf das private Vermögen aller Gesellschafter zu folge. Es müssen sich mindestens zwei Personen mit einem gemeinsamen Zweck zu einer Gesellschaft zusammen schließen. Die GbR ist wie der Einzelunternehmer ein Kleingewerbetreibender. Auch Freiberufler, die sich zusammenschließen, können eine GbR gründen. Alle anderen, die keine Kleingewerbetreibenden, sondern Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, müssen eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft wählen. Hier erfährst du mehr über die Rechtsformen.
Doch was bedeutet das konkret, wenn es um das Thema Selbstständig Steuern geht? Adäquat zum Einzelunternehmer und Freiberufler gelten gleiche Regelungen. Die Einkommenssteuer wird auf Gewinne fällig. Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer, sofern keine Befreiung aufgrund der Kleinunternehmerregelung gewählt wurde. Bis auf Freiberufler, die sich in einer GbR zusammenschließen, unterliegen alle der Gewerbesteuer. Hier gibt es analog Freibeträge, welche zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet werden können.
Kapitalgesellschaften
Was musst du zum Thema Selbstständig Steuern wissen, wenn du eine Kapitalgesellschaft hast? Kapitalgesellschaften wie die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) werden mit der Eintragung ins Handelsregister rechtsfähig. Sie sind keine natürlichen Personen, sondern juristische Personen und sind träger, was die Rechte und Pflichten angeht. Gewinne werden anders besteuert als bei den Personengesellschaften, nämlich auf der Ebene der Gesellschaft. Im Falle einer Insolvenz ist die Haftung auf das Kapital der Gesellschaft beschränkt. Hier erfährst du mehr zu den Rechtsformen. Bei der Kapitalgesellschaft gibt es umfangreiche Abweichungen, die beim Thema Selbstständig Steuern wichtig sind. Es gibt weder Gewerbesteuerfreibeträge, noch können diese angerechnet werden. Auf die Gewinne muss Körperschaftssteuer gezahlt werden, die in Deutschland 15 Prozent beträgt. Will ein Gesellschafter aus einer GmbH Ausschüttungen generieren, wird eine Abgeltungssteuer fällig. Wenn das Geld nicht entnommen, sondern reinvestiert wird, können steuerliche Vorteile entstehen. Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Nachfolgend schauen wir uns die einzelnen Steuern detaillierter an.
Einkommensteuer
Was sind Einkünfte?
Einkünfte können in sieben Einkunftsarten unterteilt werden. Einkünfte, die nicht in diese 7 Einkunftsarten fallen, müssen nicht versteuert werden. Hierzu zählt z. B. der Lottogewinn. Leider sind fast alle Einkünfte mit einbezogen. Besonders der Punkt „sonstige Einkünfte“ fängt verschiedene Möglichkeiten der Einkunftsgenerierung ein.
Hier siehst du die verschiedenen Einkünfte, die in Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten unterteilt sind.
Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb: Dies gilt für alle, die ein Gewerbe anmelden.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit, worunter die freien Berufe fallen.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Lohn entsprechen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen wie einer GmbH oder AG. Falls der persönliche Steuersatz unter der Höhe der Abgeltungsteuer liegt, gilt zum Beispiel die Günstigerprüfung.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese können durch Immobilienmieten oder die Vermietung von Autos, Containern, Flugzeugen und Schiffen entstehen. Falls du dich jetzt fragst, wann du jemals ein Schiff oder ein Flugzeug vermieten wirst und was das mit dem Thema Selbstständig Steuern zu tun hat: Wahrscheinlich nicht alleine, aber gemeinsam mit vielen Anlegern könntest du im Rahmen eines geschlossenen Fonds Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung generieren.
Wichtig sind auch die sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 EStG. Dieser Sammelparagraph enthält viele Einkunftsarten, beispielsweise Renten, die du beziehst, aber auch Spenden, die du erhältst. All diese Einkünfte musst du versteuern. Selbst wenn du kein Gewerbe anmeldest, aber trotzdem selbstständig tätig bist und kein Freiberufler bist, musst du deine Einnahmen in der Regel unter sonstigen Einkünften versteuern. Dies gilt auch, wenn du die Tätigkeit nur einmalig machst und sie nicht auf Dauer angelegt ist und du demzufolge auch kein Gewerbe anmelden musst.
Bei den ersten drei Gewinneinkunftsarten spricht man im Volksmund von Unternehmern und Selbstständigen. Diese unterscheiden sich dahingehend, dass du bei den Gewinneinkunftsarten Betriebsausgaben geltend machen kann. Darunter versteht man alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dein Betrieb bestimmt also, was eine Ausgabe ist und zieht diese vom Umsatz ab, um den Gewinn zu bestimmen. Das führt dazu, dass du Bewirtungen, Flüge, Waren und sonstige Rechnungen steuermindernd begleichen kann. Dies ist wichtig, wenn es um das Thema Selbstständig Steuern geht.
Nehmen wir an, du hast ein Home-Office und davor ist eine Rasenfläche. Da du auch vor Ort Termine vereinbarst, sollte dieser immer sauber gemäht sein. Wenn du dir dafür einen Rasenmäher kaufst, ist die Ausgabe betrieblich veranlasst. Aber Vorsicht: Beim Homeoffice ist das Finanzamt besonders akribisch, da hier eine Vermischung von Privatem mit Geschäftlichem droht. Es kann sich für dich also gegebenenfalls auszahlen, ein Büro anzumieten. Mehr darüber erfährst du in diesem Artikel: Wo soll ich arbeiten – Homeoffice & Co.
Bei den Überschusseinkunftsarten findest du den Lohn und Einnahmen aus Immobilien, Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften. Bei den Überschusseinkunftsarten kannst du Werbungskosten absetzen. Hier hat der Gesetzgeber genau definiert, was und in welcher Höhe abzusetzen ist. Hierzu zählen beispielsweise ein Weg zur Arbeit oder das häusliche Arbeitszimmer mit einer Summe bis zu 1.250 €. Bei Immobilien kannst du bis zu zwei Fahrten zur Immobilie ohne Nachweis absetzen.
Du kannst aus allen 7 Einkunftsarten Einnahmen gleichzeitig generieren. Das bedeutet, du kannst beispielsweise neben deinem Hauptjob freiberuflich arbeiten und zwei Eigentumswohnungen haben. Somit hast du Einnahmen aus deiner freiberuflichen Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einnahmen können auch negativ sein, was dann womöglich zu einer Erstattung führt.
In dieser Grafik siehst du, wie so etwas berechnet wird. Es werden alle Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben und Werbungskosten aufgestellt. Daraus entstehen Einkünfte, von denen Freibeträge abgezogen werden und der Gesamtbetrag der Einkünfte resultiert. Davon werden wiederum Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Unter die Vorsorgeaufwendungen fallen die Riester- und Rüruprente. Die Aufwendungen können hier bis zu einem Höchstbetrag in Abzug gebracht werden. Daraus wiederum wird das Einkommen berechnet, welches um den Kinderfreibetrag vermindert wird. Allerdings gibt es eine Günstigerprüfung mit Kindergeld. Nur wenn die Steuerrückerstattung höher ist als der Kinderfreibetrag, hat dieser positive Auswirkungen. Nun hast du das zu versteuernde Einkommen ermittelt, welches mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Diesen kannst du über den Link BMF Steuerrechner berechnen.
Ein Beispiel zum Thema Selbstständig Steuern:
Nehmen wir an, du bekommst 25.000 Euro Lohn und gibst beim BMF-Steuerrechner dein zu versteuerndes Einkommen an. Du kannst nichts abziehen. In diesem Fall sind deine Einkünfte gleich dem zu versteuerndem Einkommen. Das ist zwar unrealistisch, vereinfacht aber das Beispiel. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % auf die zu entrichtende Einkommensteuer. In diesem Fall bedeuten 5,5 % auf 3.913 Euro eine Summe von 215 Euro. Dein Arbeitgeber muss die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag monatlich an das Finanzamt entrichten. Aus diesem Grund ist dein Netto-Gehalt wesentlich geringer als dein Brutto-Gehalt.
Der Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz
Wenn du im BMF Steuerrechner diesen Wert eingibst, siehst du unten eine blaue Linie, die höher ist als die drunterliegende. Der Durchschnittssteuersatz ist niedriger. Zum Beispiel beträgt der Durchschnittssteuersatz auf 25.000 Euro 16,51 % und der Grenzsteuersatz 28,99 %.
Wir haben ein Grenzsteuersatzsystem. Das heißt, jeder Bürger hat ab der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 8.820 Euro steuerfrei. Warum ab der Geburt? Weil du von Beginn an steuerpflichtig bist, in den meisten Fällen aber unter dieser Grenze bleibst. Auf den 8.021sten Euro musst du 14 % des sogenannten Eingangssteuersatzes zahlen. Aber nicht auf die 8.020 Euro, sondern nur auf den 1 Euro. Das bedeutet, du zahlst auf die 8.221 Euro 14 Cent. 14 % Grenzsteuersatz bedeutet also, dass der nächste Euro mit 14 % belastet wird. Der Durchschnittssteuersatz ist sehr gering. Bei 8.000 Euro betragen 14 Cent nicht einmal 0,1 Prozent.
Der Grenzsteuersatz steigt mit zunehmenden Einkommen an. Jeder nächste Euro wird einfach höher versteuert. Das heißt, bei 25.001 Euro hätten wir einen Grenzsteuersatz von 28,99 % Prozent. Das bedeutet, auf den 1 Euro müsstest du 29 Cent Steuern zahlen. Die Durchschnittssteuerbelastung auf das gesamte Einkommen entspricht 3.913 Euro, was 16,51 % entspricht.
Angenommen, dein Gewerbe wirft einen Gewinn ab. Dabei handelt es sich um Einkünfte, da von den Einnahmen bereits die Betriebsausgaben abgezogen wurden. Du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 33.403 Euro, wenn du noch 8.403 Euro Gewinn aus dem Gewerbe hinzu addierst. Für den Gewinn musst du zusätzliche Einkommensteuer in Höhe von 2.595 Euro entrichten.
Das bedeutet, du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 33.403 Euro und insgesamt eine Einkommensteuer in Höhe von 6.508 Euro. Das Problem ist, dass der Grenzsteuersatz durch deinen Hauptjob schon sehr hoch ist und zusätzliches Einkommen dazu kommt. Der Grenzsteuersatz liegt für 25.000 Euro bei 28,99 Prozent. Du solltest dir eine Steuerrücklage von mindestens 30 % der anfallenden Gewinne zurücklegen.
In unserem Beispiel habe ich zusätzlich noch Mieteinkünfte deklariert. Hier handelt es sich wieder um Einkünfte, die beispielsweise bereits um die Darlehenskosten bereinigt sind. Dadurch erhöht sich das zu versteuernde Einkommen auf 35.603 Euro. Du musst insgesamt 7.239 Euro Steuern bezahlen.
Dein Arbeitgeber hat die Steuer für deinen Lohn bereits entrichtet. In unserem konstruierten Fall müsstest du 2.595 Euro für das Gewerbe und 731 Euro für die Mieteinkünfte nachzahlen. Jetzt wird es beim Thema Selbstständig Steuern tückisch: Bitte gut aufpassen! Das Finanzamt verlangt von dir für das nächste Jahr eine Vorauszahlung in gleicher Höhe. Es werden somit 6.000 Euro fällig, obwohl du nur 8.403 Euro Gewinn und 2.200 Euro Mieteinkünfte vereinnahmt hast. Ab dem nächsten Jahr bist du im korrekten Turnus wegen der Vorauszahlung aber für den Moment ist es für dich unter Umständen eine schwere Belastung.
Was passiert, wenn du Verluste machst? Du kannst lediglich bei der GbR, OHG und als Einzelunternehmer Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnen. Bei der Kommanditgesellschaft ist dies nur bis zur Höhe der Kommanditeinlage möglich, bei Kapitalgesellschaften gar nicht. Durch Anfangsverluste ist es möglich, dir die in deiner Angestelltentätigkeit gezahlte Einkommensteuer zurück zu holen. Klassischerweise ist dies bei der nebenberuflichen Selbständigkeit der Fall.
Im nachfolgenden Beispiel bedeutet das, dass Herr Müller-Meier-Schulz schlecht gewirtschaftet hat.
Da er mehr Betriebsausgaben als Betriebseinnahmen gehabt hat, kommt hier der grün hinterlegte Verlust von 8.403 Euro zustande. Herr Müller-Meier-Schulz hat ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro. Davon kann er die 8.403 Euro abziehen und muss dadurch weniger Einkommensteuer zahlen. Insgesamt sind das 2.403 Euro Steuererstattung, weil das zu versteuernde Einkommen von 25.000 Euro auf 16.596 Euro gesunken ist. Bei 25.000 Euro müsste er 4.128 Euro Einkommensteuer zahlen. Bei 16.500 Euro muss er nur 1.724 Euro Einkommensteuer zahlen. Die Differenz kann er vom Finanzamt zurück bekommen.
Trotzdem muss Herr Müller-Meier-Schulz aufpassen. Das Finanzamt will, dass der Totalgewinn des Gewerbes oder des Unternehmers positiv ist. Dabei sind Steuererstattungen nicht als Gewinn zu verstehen. Wenn über einen langen Zeitraum Verluste entstehen und der Unternehmer sich die Lohnsteuer dauerhaft zurück holt, wird ihm das Finanzamt Liebhaberei unterstellen. Das bedeutet, dir wird unterstellt, dass du überhaupt nicht die Absicht hast, Gewinne zu erzielen. Das Finanzamt kann dir dein Gewerbe rückwirkend aberkennen, deshalb solltest du bei andauernden Verlusten vorsichtig sein.
Glückwunsch! Du hast einen wichtigen Teil von Selbstständig Steuern, nämlich die Einkommenssteuer, geschafft.
Was du über die Umsatzsteuer wissen musst
Sofern du nicht von der Umsatzsteuer befreit bist, musst du auf deine Umsätze Umsatzsteuer bezahlen. Die Umsatzsteuer befreiten Umsätze findest du im § 4 UStG. Hier sind Versicherungen und Finanzdienstleistungen zu finden. Die Umsatzsteuer beträgt in der Regel 19 %. Die Steuer ermäßigt sich auf 7 % für bestimmte Umsätze wie Nahrungsmittel oder Theaterkarten. Du kannst die Kleinunternehmerregelung wählen, die im §19 UStG geregelt ist. Voraussetzung ist, dass du im vergangenen Jahr weniger als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet hast und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftest. Im Gründungsjahr gelten nur die 17.500 Euro und nicht die voraussichtliche Summe unter 50.000 Euro. Nach der Gewerbeaufnahme bekommst du den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Als Freiberufler meldest du dich selbst beim Finanzamt, bekommst daraufhin aber den gleichen Bogen zugeschickt. Auf diesem kannst du die Kleinunternehmerregelung auswählen. Du solltest dann im Gründungsjahr allerdings einen Umsatz angeben, der kleiner ist als 17.500 Euro.
Du kannst auch das Feld bei Regelunternehmer ankreuzen, bist dann aber für fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden. Als Regelunternehmer musst du Umsatzsteuer ausweisen, diese erheben und treuhänderisch monatlich an das Finanzamt abführen. Diese monatliche Meldung empfinden viele Unternehmer als lästig. Die Buchhaltung muss hierfür die Unterlagen sehr schnell aufbereiten.
Wichtige Reglung zum Thema Selbstständig Steuern:
Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.
Was bedeutet das genau? Nachfolgendes Beispiel dient der Verdeutlichung:
2015: Wenn du in diesem Jahr 15.000 Euro Umsatz gemacht hast, ist das in Ordnung. Du bist 2016 immer noch Kleinunternehmer, da du im vergangenen Jahr 17.500 Euro nicht überschritten hast. 2017 wirst du Regelunternehmer.
Angenommen, du machst im Oktober 2.000 Euro Umsatz, im November 4.000 Euro und im Dezember nur 1.000 Euro. Rein theoretisch hättest du 7.000 Euro Umsatz gemacht und du würdest dir denken, alles gut, weil es weniger als 17.500 Euro Umsatz sind. Leider kommt jetzt die Regelung zum Gesamtumsatz zum Tragen. Dieser zufolge wird der Schnitt der letzten 3 Monate gebildet, der in diesem Fall 2.333 Euro beträgt. Dieser wird auf einen Jahresumsatz hoch gerechnet. Daraus entstehen 28.000 Euro Jahresumsatz und du bist somit automatisch umsatzsteuerpflichtig. Warum ist das beim Thema Selbstständig Steuern wichtig? Wenn dies eine Betriebsprüfung rückwirkend feststellt, musst du rückwirkend 19 % auf alle Umsätze an das Finanzamt zahlen. Hier siehst du eine Grafik dazu.
Wo wählst du die Kleinunternehmer Regelung?
Im Punkt 134, 136 und 137 auf dem steuerlichen Erfassungsbogen. Unter Punkt 134 musst du deine Umsätze schätzen.
In diesem Artikel erfährst du mehr über die Kleinunternehmerregelung.
Wie sieht es beim Thema Selbstständig Steuern aus, wenn du Regelunternehmer wirst? Nehmen wir an, Herr Müller-Meier-Schulz hat 20.000 Euro Betriebseinnahmen und macht bei jemanden den Gehweg.
Er schreibt seinem Kunden als Regelunternehmer eine Rechnung von 16.806 Euro netto und muss die Umsatzsteuer mit 3.193 Euro brutto ausweisen. Die 3.193 Euro muss er an das Finanzamt abführen. Zusätzlich hat er Gehwegplatten eingekauft. In dieser Betriebsausgabe in Höhe von 10.000 Euro ist die Umsatzsteuer ebenfalls enthalten. Diese nennt sich dann Vorsteuer und beträgt hier 1.596 Euro (19 %). Die Umsatzsteuer, die du als Regelunternehmer zahlst, kannst du dir wieder holen. Denn die Umsatzsteuer ist eine Endverbrauchersteuer und wird von den Unternehmen lediglich durchgereicht und erhoben. Der Kleinunternehmer kann das nicht.
Wie geht es mit Herr Müller-Meier-Schulz beim Thema Selbstständig Steuern weiter?
Er muss die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer bilden und 1.596 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Das geht aber auch anders! Hierin liegt der Vorteil des Regelunternehmers. Angenommen, Herr Müller-Meier-Schulz hat sich verkalkuliert. Er kauft für 20.000 Euro Gehwegplatten ein, bekommt aber für das Verlegen nur 10.000 Euro. Er müsste eine Vorsteuer in Höhe von 3.193,28 € bezahlen, hätte aber nur 1.596 Euro Umsatzsteuer erwirtschaftet. Er hat also ein Guthaben. Dieses bekommt er zurück.
Wann macht beim Thema Selbstständig Steuern der Regelunternehmer Sinn? Immer dann, wenn die Betriebsausgaben für einen langen Zeitraum höher sind als die Einnahmen. Die Umsatzsteuer landet als Liquidität wieder auf dem Konto des Unternehmers. Aber auch hier musst du wieder aufpassen wegen dem Vorwurf der Liebhaberei.
Was du über die Gewerbesteuer wissen solltest
Was ist beim Thema Selbstständig Steuern noch wichtig? Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro. Gewerbesteuer fällt nur an, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Das heißt, alle freiberuflich Tätigen haben einen großen Vorteil: Es sind keine Kaufleute. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
Bis zu einem Hebesatz von 380 % darf die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Ich erkläre gleich, wie seine solche Rechnung aussieht. Kapitalgesellschaften dürfen nichts anrechnen, da deren Eigentümer auf die Ausschüttung keine Einkommenssteuer zahlt.
Jede Gemeinde kann ihren eigenen Hebesatz bestimmen. Hamburg hat z. B. einen Hebesatz von 470 %. Das sind über 380 Prozent und hat somit einen steuerlichen Effekt. Die Gewerbesteuer muss in Deutschland mindestens 200 % Hebesatz betragen. Die Gemeinde Nordfriedrichskoog hatte einen Gewerbesteuerhebesatz von 0 %. Dort haben sich alle DAX-Konzerne angesiedelt und den riesigen Steuervorteil genossen. Um dieses Steuerdumping zu verhindern, wurde ein Mindestsatz eingeführt.
Wie berechnet sich überhaupt die Gewerbesteuer?
Du hast einen Gewinn aus dem Gewerbebetrieb und musst bestimmte Sachen hinzurechnen und kürzen. Das sind beispielsweise Finanzierungsaufwendungen und Mieteinkünfte. Um das Beispiel zu vereinfachten, vernachlässigen wir diese Position.
Daraus entsteht der Gewerbeertrag vor Verlustabzug. Verluste aus dem Vorjahr können abgezogen werden. Du bekommst einen Gewerbeertrag, der auf volle 100 Euro gerundet wird. Davon wird beim Einzelunternehmer der Freibetrag abgezogen. Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl 3,5 % multipliziert. Daraus entsteht der Steuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
Schauen wir uns zum Thema Selbstständig Steuern als erstes die GmbH an.
Hier gibt es die Verrechnung und keinen Freibetrag. Nehmen das Beispiel Herr Müller-Meier-Schulz. Dieser hat eine GmbH, welche 8.403,36 € Gewinn aus dem Gewerbebetrieb erwirtschaftet. Die Hinzurechnung und Kürzung vernachlässigen wir. Es gibt keinen Verlustvortrag aus den Vorjahren. Der Gewerbebetrag wird auf volle 100 Euro gerundet, wobei immer abgerundet wird. Das bedeutet 8.400 Euro.
Danach wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert, das sind einheitliche 3,5 %. Daraus resultieren 294 Euro Steuermessbetrag: 8.400 Euro mal 3,5 % gleich 294 Euro. Dieser wird im Anschluss mit dem Hebesatz der Gemeinde erhoben. Das sind z. B. in Hamburg 470 %. Das bedeutet, 294 Euro mal 4,7 (also mal 470 %) ergeben 1.381 Euro Gewerbesteuer.
Bei Gemeinden mit einem Hebesatz von 200 %, würden nur knapp 600 Euro Gewerbesteuer anfallen und keine 1.381 Euro. Es ist eine Überlegung wert, den Unternehmenssitz schlau zu wählen, insbesondere als Kapitalgesellschaft mit hohen Gewinnen. In Nordfriedrichskoog war der Hebesatz bis 2008 null Prozent, im Jahr 2016 lag er bei niedrigen 200 Prozent.
Wie sieht das Thema Selbstständig Steuern beim Einzelunternehmer aus?
Wir unterstellen einen höheren Gewinn, da sonst die Anrechnung und der Freibetrag nicht klar sind. Er beträgt in diesem Fall 32.889 Euro. Wieder können Verluste geltend gemacht werden, die auf volle 100 abgerundet werden. Jetzt wird der Freibetrag abgezogen und es bleiben 8.300 Euro Gewerbeertrag übrig. Auf diese 8.300 Euro wird die Steuermesszahl angewendet, die 290 Euro beträgt. Jetzt fehlt noch der Hebesatz der Gemeinde, in unserem Beispiel Hamburg. Hier müssten bei 32.889 Euro Gewinn 1.365 Euro Gewerbesteuer gezahlt werden. Wie funktioniert die Verrechnung? Als Einzelunternehmer darf die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnet werden.
Dies wird an einem Beispiel deutlicher:
Du bist nebenberuflich selbständig und machst zusätzlich 32.889 Euro Gewinn. Somit beträgt dein zu versteuerndes Einkommen 57.889 Euro. Du musst 15.837 Euro Einkommensteuer zahlen. Die Gewerbesteuer beträgt 1.365 Euro. 380 %, also 3,8 sprich 1.103,90 € dürfen angerechnet werden. Wenn du diese Beträge von den 1.365 Euro abziehst, erhältst du die Summe von 261,45 € . Diesen Betrag addierst du zu der zahlenden Einkommensteuer.
Wichtiges zu den Körperschaften
Was ist beim Thema Selbstständig Steuern bei den Körperschaften zu beachten? Die GmbH und UG sind Gewerbe- und Körperschaftsteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 % auf den Gewinn. Die Gewerbesteuer haben wir bereits berechnet. Bei Ausschüttungen müssen 25 % Abgeltungssteuer abgezogen werden.
Die Abgeltungssteuer musst du nur zahlen, wenn du dir Gewinne auszahlen lässt. Verzichtest du darauf, musst du nur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen, was ungefähr 30 % sind. Wenn du als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft einen Spitzensteuersatz von 45 % hast, kommst du mit einer UG oder GmbH günstiger weg, sofern du dir die Gewinne nicht ausschütten lässt. Du sparst dadurch etwa 15 % Steuern.
An nachfolgendem Beispiel zum Thema Selbstständig Steuern wird dies deutlicher.
Angenommen, Herr Müller-Meyer-Schulz macht mit seiner GmbH einen Gewinn in Höhe von 8.403,36 Euro. Die Körperschaftssteuer beträgt 1.260 Euro (15 % von 8403,36 €). Auf die zu zahlende Körperschaftssteuer wird der Solidaritätszuschlag berechnet., welcher 69,33 Euro beträgt. Zusätzlich wird der Gewinn mit der Gewerbesteuer belastet. Wenn die Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer abgezogen werden, erhältst du den ausschüttungsfähigen Gewinn. In unserem Beispiel beträgt er 5.688 Euro.
Wenn der Gewinn komplett ausgeschüttet wird, muss auf den kompletten Betrag eine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Wird darauf verzichtet, bleibt dieser Betrag von der Steuer unberührt und kann reinvestiert werden. Nehmen wir eine Ausschüttung in Höhe von 50 % an, würden wir den ausschüttungsfähigen Gewinn durch 2 teilen. Dies ergibt 2.844 Euro. Davon muss die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen werden. In der Grafik siehst du, dass nochmal 711,80 € Abgeltungssteuer und 39,11 € Solidaritätszuschlag fällig werden.
Fazit
Ich hoffe, du bist vom Thema Selbstständig Steuern nicht allzu erschlagen. Du solltest nun einen groben Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtskonstruktionen und Besteuerungen haben und dich im Steuer-Dschungel besser zurechtfinden. Natürlich kann dieser Artikel keine anwaltliche oder steuerliche Beratung ersetzen.
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Wie hoch muss denn der Gewinn sein, um den Verdacht der Liebhaberei abzuschütteln, der vielleicht entstehen könnte, wenn man drei Jahre infolge Minus in der nebenberuflichen Selbständigkeit erwirtschaftet hat?
Hallo Sabine,
ich habe dir schon beim anderen Artikel die Antwort hinterlassen.
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
ich bin gerade etwas verwirrt. Ich wäre nebenberuflich Selbstständig. Bei deinem Beispiel machen die Zahlen Sinn, bei meinem eigenen würde sich die Selbstständigkeit kaum bis gar nicht lohnen – wie kann das sein?
Konkret: würde ich dieses Jahr loslegen, sähe es so aus.
Lohn 29250 + Selbstständigkeit 3338 = 32588. Laut BMF Steuern von 6.504,07. Mein AG zahlt für mich etwa 3400 davon, bleiben etwa 3100 – bedeutet eine Versteuerung von weit über 90% des Gewinns? Kann das wirklich sein?
Kaum besser sieht es aus, wenn ich von einem Jahr ausgehe. In 2019:
Lohn 29250 + SK 11280 = 40530. Laut BMF Steuern von 9345, minus der Steuern die mein AG abführt blieben etwa 5900 an Steuern extra. Auf den Gewinn gesehen weit über den überall erwähnten 40 % die man sich zurücklegen soll. Wenn ich das runter breche würde ich mit einem voll ausgeschöpften Minijob sogar etwas mehr verdienen – und mir die Gewerbeanmeldung usw sparen.
Deshalb kommt mir das alles komisch vor. Es wäre schön, wenn du mir Rückmeldung geben könntest. Denn wenn meine Berechnungen richtig sind, würde ich ganz fix die Finger davon lassen.
Lieben Dank!
Hallo Sarah,
ich glaube der Rechenfehler liegt im Lohnsteuerabzug:
Dein Arbeitgeber behält Lohnsteuer für 29.250 brutto ein. Er berücksichtigt deine Steuerklasse und die Sozialversicherungsbeiträge, da diese im Nachhinein natürlich eh als Sonderausgaben abgezogen werden könnten. Hinter dem Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers verbirgt sich eine ziemlich komplizierte Rechenformel, die dafür sorgt, dass alle bekannten Ausgaben (Werbungskosten Pauschbetrag, Sozialversicherung, Riester o.ä.) bereits steuerlich geltend gemacht werden. Es wird somit nicht Lohnsteuer für brutto 29.250 einbehalten, sondern für ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 23.500 Euro.
Die Steuer auf deinen Arbeitslohn von 29.250 (Steuer ca.3.400) ist somit nicht gleich der Steuer auf ein zu versteuerndes Einkommen von 29.250 gemäß BMF-Rechner (ca.5.100).
Du kannst als Lösung einmal auf deinen letzten Steuerbescheid gucken, das zu versteuernde Einkommen nehmen und auf diesen Betrag deine Einkünfte (Einnahmen – Ausgaben) des Nebengewerbes addieren. Wenn du den Betrag dann in den BMF-Rechner eingibst, sollte im Jahr 2018 etwa ein zu versteuerndes Einkommen von 27.000 und eine Steuerlast von 4.400 Euro herauskommen.
Ich hoffe dir mit den Erläuterungen geholfen zu haben.
Schöne Grüße,
Till