^8Der Nebenerwerb ist besser als ein Gehaltserhöhung. Du glaubst mir nicht? Dann sei gespannt, was du jetzt liest.
2015 haben sich von den 763.000 Gründern allein 479.000 nebenberuflich selbstständig gemacht, also im Nebenerwerb. In den Medien ist nur von Millionen-Exit, Skalierung, Unicorns und Milliarden die Rede. Niemand hat die 479.000 Gründer im Kopf, die mit wenigen Mitteln aus ihrem Job heraus starten.
Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: Im Nebenerwerb kann erst das Geschäftsmodell getestet und anpasst werden. Wenn der Proof of Concept durchgeführt ist und du dir sicher sein kannst, dass die Idee funktioniert, hast du damit das Risiko minimiert. Danach kannst du auf Teilzeit gehen und deine Selbstständigkeit hochfahren, bist du komplett Unternehmer bist – dein Lebenstraum ist also quasi verwirklicht! Die andere Alternative ist eine Einnahmequelle durch den Nebenerwerb, die viel lukrativer als eine Gehaltserhöhung ist. So lässt sich die leere Kasse besser und mit mehr Spaß aufbessern.
Ich würde auch nicht bei der ersten Fahrstunde gleich mit einem Ferrari auf die Rennstrecke gehen. Deswegen ist der Weg über die nebenberufliche Selbstständigkeit mit perfekt vorbereitetem Know-how aus meiner Sicht der Königsweg.
Warum das Know-how so wichtig ist? Da die Zeit für Trial and Error einfach nicht vorhanden ist. Da die nebenberufliche Selbstständigkeit in der kostenbaren und knappen Freizeit aufgebaut wird. Selbst 20 Stunden Zeiteinsatz in der Woche ist eine enorme Belastung. Da meistens alles aus dem hart verdienten Gehalt bezahlt werden muss, sollte die Zeit für Recherche möglichst kurz und der finanzielle Einsatz möglichst gering sein.
Wenn ich mit Menschen über ihren Job spreche und sie mir sagen, was sie alles tun, um aufzusteigen, gucke ich sie nur verwundert an. Einige sagen sogar, dass sie nur fünf Jahre bei der Unternehmensberatung von 8-22 Uhr arbeiteten müssen, danach dürften sie wieder leben und Spaß haben. Ist es das wirklich wert, um eventuell mehr Geld zu bekommen? Oder gibt es auch andere Wege? Die gibt es: selbstständig im Nebenerwerb!
Warum der Nebenerwerb lukrativer ist
Nehmen wir an, du arbeitest in einer guten Postion, bekommst dafür einen Bruttojahresverdienst von 40.000 € und bist alleinstehend.
Was kommt bei dir an, wenn du richtig fleißig warst und einen Bonus oder eine Gehaltserhöhung von 5.000 € erhältst? Und was würde passieren, wenn du 5.000 € Umsatz über den Nebenerwerb generierst? Nehmen wir als Beispiel einen Personal Trainer, der 50 € die Stunde nimmt und somit im Jahr noch 100 Stunden als Nebenerwerb arbeitet. Das macht ein Honorar von 5.000 €.
Auswertung
Was man bei dem Bruttolohn nicht vergessen darf, ist, dass der Arbeitgeber noch Lohnnebenkosten hat. Denn er teilt sich die Sozialabgaben mit dem Arbeitnehmer. Dieser Wert steht aber nicht auf der Gehaltsabrechnung – der ein oder andere Bürger würde sicherlich die Augen verdrehen, wenn von 5.926,50 € aufgewendetem Lohn nur 2014,31 € netto bei ihm ankommen.
Aber genau das ist die Realität, der Arbeitgeber muss dieses Geld abführen. Beim Umsatz aus dem Nebenerwerb fallen keine Lohnnebenkosten an. Zur Vergleichbarkeit habe ich aber nur 5.000 € Umsatz zugrunde gelegt und nicht 5.926,50 €. In der Lohnspalte steht bei Kosten nichts. Eigentlich könnte man am Jahresende noch durch die Steuererklärung vorgegebene Kosten wie den Weg zur Arbeit, die Reinigung von Arbeitsklamotten etc. in Abzug bringen. Hier hat der Gesetzgeber ein enges Korsett an zulässigen Abzügen geschaffen. Ist der Weg zur Arbeit nicht all zu lang, kann hier nicht mit einem großen Steuerminderungseffekt gerechnet werden. Zulässig ist auch nur eine Fahrt und nicht die Hin- und Rückfahrt.
Trotzdem legst du beide Wege zurück. Im Nebenerwerb sieht es bei deinem Umsatz schon anders aus. Du hast einen Betrieb und somit ist eine Betriebsausgabe eine Ausgabe, die durch den Betrieb veranlasst wird. Fährst du zu deinem Klienten, kannst du auch beide Fahrten als Kosten gelten machen und musst somit weniger Steuern zahlen. So können jegliche Arbeitsmaterialien, Schreibtische, Bewirtungen, Programme usw., sofern sie betrieblich genutzt werden, als Betriebsausgaben angesetzt werden.
Umso höher deine Ausgaben, umso kleiner der Gewinn und umso weniger Steuern musst du zahlen. Der große Vorteil im Nebenerwerb ist, dass du keine Sozialversicherung zahlen musst. Denn die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung fallen nur auf den Arbeitsmittelpunkt an. Im Nebenerwerb ist der Arbeitsmittelpunkt beispielsweise ein Studium, Angestelltenverhältnis oder der Dienst als Beamter.
Aus diesem Arbeitsmittelpunkt werden die Sozialabgaben erhoben, und sofern du im Nebenerwerb die Grenzen einhältst, musste du keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Und das macht, wie im Beispiel zu sehen, einen signifikanter Unterschied. Es handelt sich um Mehreinnahmen von mindestens 30 % – und bestimmt hat die Arbeit im Nebenerwerb auch mehr Spaß gemacht.
Grenzen im Nebenerwerb für Beamte, Angestellte und Studenten
Beamte im Nebenerwerb
Beamte haben sich ihrem Dienstherren verpflichtet, dem Staat. Dafür gibt es das Beamtengehalt und bis jetzt noch eine üppige Pension. Aber auch hier wird es von Jahr zu Jahr weniger. Für diese Vorteile müssen Beamte Grundrechtseinschränkung in Kauf nehmen wie den § 12 des Grundgesetzes und das Recht auf Versammlungsfreiheit. In der Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit müssen die Vorgaben aus dem Beamtengesetz eingehalten werden. Beispielsweise darf die Arbeit nicht im Widerstreit mit der Behörde stehen oder das Ansehen in Frage stellen. Ein Tätigkeit in einem Nachtclub oder ein Türsteher, der gleichzeitig Polizeibeamte ist, wird nicht genehmigt. Und somit auch nicht der Aufbau eines solchen Nebenerwerbs. Zudem darf maximal 1/5 der Wochenarbeitszeit investiert werden. Auch bei Teilzeit gelten hier 8 Stunden, wie bei Vollzeit. Der Verdienst aus einem Nebenerwerb ist auch gedeckelt. Dieser darf maximal 40 % des Endgrundgehaltes betragen. Die einzelnen Regelungen sind im Beamtengesetz (BBG) §§ 97 – 105 nachzulesen. Im Beispiel habe ich den Vorteil der Sozialabgabenfreiheit dargestellt. Das trifft auf Beamte nicht zu. Sie bekommen Beihilfe oder sind über die freie Heilfürsorge abgesichert. Allerdings ist hier eine Bonuszahlung sehr unwahrscheinlich und die Gehaltssprünge verlaufen meist nur leicht linear steigend. Deswegen macht es Sinn, sein Einkommen über den Nebenerwerb aufzubessern.
Angestellte im Nebenerwerb
Angestellte dürfen sich nebenberuflich selbstständig machen und Einnahmen aus dem Nebenerwerb generieren. Dabei darf der Arbeitgeber keine Höchstgrenzen vorgeben, wie es der Dienstherr beim Beamtenverhältnis macht. Für den Nebenerwerb gibt es auch keine Genehmigungspflicht wie es in vielen Arbeitsverträgen drin steht. Es kann zwar eine Informationspflicht geben, die man auch beherzigen sollte, aber der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nicht untersagen – es sei denn es tritt einer der zwei folgenden Fälle ein:
- Du stehst in unmittelbarer Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber. Du bist zum Beispiel in einer Webagentur und bietest deine Leitungen als Webentwickler über dem Nebenerwerb an.
- Mit dem Arbeitsvertrag hat der Arbeitgeber Anrecht auf die volle Arbeitsleistung. Kommst du oft zu spät oder bist sehr müde am Arbeitsplatz, ist dieser Umstand nicht erfüllt. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass du dich besser ausruhst und den Nebenerwerb beendest.
Der Arbeitgeber kann dir keine Einschränkungen bei dem Verdienst machen. Allerdings ist die Höhe des Einkommens und die Arbeitszeit an sich für die Krankenversicherung relevant. Für die nebenberufliche Selbstständigkeit dürfen folgende Werte nicht überschritten werden:
- 20 Stunden gelten als Richtwert für die eingesetzte Zeit.
- Wirtschaftlich sollte der Gewinn des Nebenerwerbs den des Haupterwerbs nicht übersteigen.
Solltest du die Grenzen überschreiten, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Dann wird das Einkommen aus der Selbstständigkeit und nicht mehr das aus dem Angestelltendasein mit Sozialabgaben belastet. Hier kann sich der Gründer aussuchen, ob er gesetzlich oder privat versichert sein möchte.
Studenten im Nebenerwerb
Studenten sollten sich auf das Studium konzentrieren. Wenn Sie unter 25 Jahre alt, sind können sie kostenlos in der Familienversicherung versichert sein. Darüber hinaus gibt es bis zum 30. Lebensjahr oder maximal bis zum 14. Fachsemester die studentische Versicherung. Diese kostet lediglich 80,42 € im Monat.
Für den Nebenerwerb gelten auch die bereits genannten 20 Stunden Zeiteinsatz als Richtwert. Falls die Grenze überschritten wird, hat der Student den Status der Selbstständigkeit, verliert das Kindergeld und muss sich voll versichern. Hier können, je nach Gewinn in der Selbstständigkeit, Beiträge bis zu 600 € monatlich fällig werden.
Ideen für den Nebenerwerb
Wichtig ist es, im ersten Schritt eine Geschäftsidee zu entwickeln. Im zweiten kümmerst du dich um ein Produkt, das die Menschen wirklich brauchen und für das du dich begeistern kannst. Wichtig ist es Spaß dabei zu haben, denn im Nebenerwerb ist die Zeit durch den Hauptberuf meistens sehr knapp. Freunde und Familie wollen ja auch noch Zeit mit dir verbringen. Deswegen solltest du in der verbleibenden Zeit zu 100 % das tun, was du liebst, damit dabei was Gutes raus kommt. Erfahre hier, wie du ein Geschäftsmodell entwickelst.
Nebenerwerb Gründungsablauf
Wie kannst du jetzt am besten loslegen?
Als erstes solltest du dir über die geeignete Rechtsform Gedanken machen. Hierzu habe ich einen Beitrag für dich verfasst: Unternehmensform Übersicht.
Je nachdem, welcher Tätigkeit du nachgehst, musst du ein Gewerbe anmelden oder bei einer freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt deine Tätigkeit anzeigen.
In jedem Fall wird dir das Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen schicken, auf dem du beispielsweise die Kleinunternehmer-Regelung wählen kannst.
Falls du ein Gewerbe anmeldest, bist du Pflichtmitglied in der Handels- oder Handwerkskammer. Du kannst als Einzelunternehmer einen Befreiungsantrag stellen. Damit bist du für zwei Jahre vom Grundbetrag von ca. 35 € und vier Jahre von der Umlage in Höhe von 0,22 % vom Gewerbeertrag befreit.
Buchhaltung im Nebenerwerb
Wie du das Thema Buchhaltung meisterst, in Eigenregie deinen Jahresabschluss erstellst und Rechnung schreibst, kannst du in diesem Blogartikel lesen: Buchhaltung für Anfänger.
Versicherung und Verträge im Nebenerwerb
Wie du unnötige Kosten vermeidet und die richtigen Versicherung findest, habe ich dir in weiteren Blogartikel dargestellt: Unnötige Kosten vermeiden und Welche Versicherung brauche ich wirklich.
Fazit
Der Nebenerwerb ist nicht nur eine gute Möglichkeit, seinem Hobby nachzugehen und dabei auch noch Geld zu verdienen, sondern auch seine Geschäftsidee zu testen und den ersten Schritt zu wagen. Ich kenne viele Menschen, die dadurch erst erfolgreiche Unternehmer geworden sind. In jedem Fall ist es aus meiner Sicht eine gute Entscheidung.
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Danke für den Artikel! Du hast alles prima zusammengefasst. 🙂
Frage:
“Wirtschaftlich sollte der Gewinn des Nebenerwerbs den des Haupterwerbs nicht übersteigen.” Ist mit Gewinn mein Netto- oder Bruttoverdienst aus dem Angestelltenverhältnis gemeint? In deinem Beispiel übersteigt mein selbstständiger Gewinn meinen Netto-Arbeitslohn.
Danke und viele Grüße!
Lena
Hallo Lena,
die wirtschaftliche Betrachtung bezieht sich bei nebenberuflich selbstständigen auf das verfügbare Einkommen. Die Krankenkasse schaut sich den Steuerbescheid an. Auf diesem steht das zu versteuernde Einkommen und wie es sich zusammen setzt. Sind die Einnahmen erheblich und dauerhaft höher als in dem Haupterwerb ist davon auszugehen das die Selbstständigkeit den Arbeitsmittelpunkt darstellt und nicht der Nebenerwerb. Allerdings werden werden auch die anderen Punkte geprüft wie Zeiteinsatz, Arbeitnehmer und die Tätigkeit an sich. Wenn ein Gründer einen deutlich höheren Gewinn als ein Bruttogehalt hat sollte die Krankenversicherung proaktiv informiert werden. Denn sie kann auch rückwirkend Beträge erheben. Vergleichen werden hier also Gewinn mit dem Bruttoverdienst da auf beiden noch die Steuer anfällt.
Ich freu mich das dir der Blogartikel Nebenerwerb gefällt.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Erik
Hallo Erik,
erst einmal super Seite mit wertvollen Informationen. Hierfür gibts einen Daumenhoch!
Du schreibst, “18 Stunden gelten als Richtwert für die eingesetzte Zeit.” für einen Nebengewerbe im Angestelltenverhätnis. Ist dies ein wöchentlicher Wert? Und wie muss ich geenüber der Krankenversicherung aufweisen, wie ich diesen Richtwert einhalte?
Über dein Feedback freue ich mich sehr!
Viele Grüße
Mahmut
Hallo Mahmut,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebenerwerb. Das ist eine berechtigte Frage 🙂 Allerdings halten sich Krankenversicherung immer bedeckt was die Prüfung angeht und sagen das es eine Einzelfallentscheidung ist. Es ist nicht so das ein Gründer jeden Tag einen Stundennachweis schicken muss. Du kann man sich das vorstellen:
1. Meldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit bei der Krankenversicherung
2. Diese verschickt einen Fragebogen. Auf diesem muss der Gründer Angaben machen zum Familienstand, kommt der Ehepartner für den Unterhalt auf, wie ist der Ehegatte versichert, Einkommen des Lebenspartner, Angaben zur Selbstständigkeit (Beginn, Art, Zeitaufwand), Förderung von der Arbeitsagentur, Beschäftigung von Arbeitnehmerm,.., Angaben zu anderen Tätigkeiten ( Beschäftigungsverhältnis, Studium, wöchentlicher Zeitaufwand)
3. Einschätzung der Fachabteilung ob Nebenberuflichkeit vorliegt. Hier muss sich die Krankenversicherung auf wahre angaben verlassen. Wenn der Gründer 10 Stunden Zeiteinsatz reinschreibt dann liegt dieser Wert zugrunde.
4. Nachprüfung – Die Krankenversicherung wird einmal im Jahr den vergangen Steuerbescheid prüfen lassen. Wichtig ist das nach dieser Prüfung die Nebenberuflichkeit immer noch plausibel ist.
Falls ich noch was tun kann, lass es mich wissen.
Beste Grüße
Erik