Du willst einen Nebenerwerb anmelden, weißt aber nicht wie? Was musst du deinem Arbeitgeber oder deinem Dienstherren sagen? Ist deine Tätigkeit genehmigungspflichtig? Bis zu welcher Grenze darfst du dazu verdienen, und wie meldest du überhaupt ein Gewerbe an? Im nachfolgenden Artikel erfährst du mehr darüber, auf was du beim Nebenerwerb anmelden achten solltest.
Dieser Artikel ist für Menschen gedacht, die sich nebenberuflich selbstständig machen möchten. Im ersten Teil gehe ich auf die Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb ein und erkläre dir die weiteren Schritte. Im zweiten Teil zeige ich dir, was du bezüglich deines Arbeitgebers oder Dienstherren zu beachten hast. Wenn ich zum Beispiel bei den Berufsgruppen vom Designer rede, meine ich natürlich immer auch die Designerin.
Nebenerwerb anmelden – Gewerbe ja oder nein?
Es ist einer der ersten und wichtigsten Schritte, die du als Gründer machst. Entweder du meldest ein Gewerbe an oder du bist freiberuflich tätig und kannst diesen Schritt auslassen.
Punkt 1: Selbstständig tätig
Um ein Gewerbe anzumelden, musst du zunächst selbstständig tätig sein. Das bedeutet, du bist auf eigene Rechnung und im eigenen Risiko unterwegs. Bei Angestellten ist dies anders. Diese sind weder auf eigenes Risiko noch auf eigene Rechnung tätig. Nehmen wir an, du arbeitest bei Porsche, BMW oder Mercedes und schließt einen Vertrag ab. Im Rechnungskopf steht dann nicht dein Name, sondern der des Unternehmens, bei dem du angestellt bist. Wenn dir hierbei ein Fehler unterläuft, musst nicht du haften, sondern Porsche, Mercedes oder BMW. Das ist sehr wichtig. Wenn du selbstständig bist, musst du die Rechnung bezahlen.
Punkt 2: Auf Dauer
Angenommen, du bist Student und gehst ein paar Mal einer kurzen Tätigkeit nach. Du hast nicht vor, diese in Zukunft fortzuführen. Das bedeutet nicht, dass du auf das Geld keine Steuern zahlen musst, dies ist jedoch ein anderes Thema. Aber es bedeutet, dass du kein Gewerbe anmelden musst. Wenn du mehr über das Thema Steuern lernen willst, kannst du diesen Artikel lesen.
Punkt 3: Nicht freiberuflich tätig
Freiberufler haben den Vorteil, kein Gewerbe anmelden zu müssen. Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch gewerbesteuerpflichtig. Diese zusätzliche Steuer müssen freiberuflich Tätige nicht zahlen. Als Freiberufler erfolgt die Anmeldung direkt beim Finanzamt, welches dir dann einen steuerlichen Erfassungsbogen zukommen lässt.
Punkt 4: Die Absicht, Gewinne zu erzielen
Wenn du keine Absicht hast, Gewinne zu erzielen, musst du auch kein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch für das Finanzamt. Du wirst dann weder eine Steuernummer bekommen, noch Betriebsausgaben geltend machen dürfen. Wenn deine Betriebsausgaben zu Verlusten führen, die beispielsweise mit der Einkommenssteuer aus anderen Einnahmen wie deinem Gehalt verrechnet werden, kommt es zu Steuererstattungen. Auch wenn das Finanzamt dir ständig deine Umsatzsteuer erstatten muss, wird es irgendwann den Geldzulauf stoppen. Das Finanzamt möchte mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit Geld verdienen und nicht zuzahlen.
Punkt 5: Keine sozial unwertige Tätigkeit
Nehmen wir an, jemand ist ein Autohehler. Es ist nicht möglich, für Sachen, die verboten sind und unter Strafe stehen, einen Nebenerwerb anzumelden.
Wenn alle fünf Punkte auf dich zutreffen, musst du ein Gewerbe anmelden. Auch dann, wenn du zwar noch nicht operativ tätig bist, aber die Absicht und den festen Vorsatz hast, dich selbstständig tätig zu machen, auf Dauer etwas durchzuführen, das nicht freiberuflich ist, du die Absicht hast, Gewinne zu erzielen und du keiner sozial unwertigen Tätigkeit nachgehen möchtest. Eine Gewerbeanmeldung sollte unverzüglich vorgenommen werden, wenn du alle diese Punkte erfüllst.
Nebenerwerb anmelden – Freiberuflich tätig
Personen, die freiberuflich tätig sind, brauchen kein Gewerbe anzumelden. Der Nebenerwerb muss dennoch beim Finanzamt angemeldet werden. Die freiberuflich Tätigen werden nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) in Tätigkeitsberufe, Katalogberufe und katalogähnliche Berufe eingeteilt. Die Tätigkeitsberufe sind künstlerisch Tätige, Schriftsteller und wissenschaftlich Tätige. Ärzte und Rechtsanwälte zählen zu den Katalogberufen. Katalogähnliche Berufe sind beispielsweise Designer, Programmierer oder Altenpfleger. Alle, die in diese Berufsgruppen fallen, müssen kein Gewerbe anmelden. Unternehmen wir einen kleinen Ausflug in die freiberuflichen Tätigkeiten. Bei gemischten Tätigkeiten können Probleme auftreten. Nehmen wir an, ein Tierarzt verkauft plötzlich Futtermittel. Ein anderes Beispiel ist ein Coach, der freiberuflich tätig ist und nun ein eBook verkauft. Sobald die Tätigkeiten nicht klar abgrenzbar sind, identifiziert das Finanzamt womöglich ein Gewerbe anstelle der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit. Der Nachteil dabei ist, dass die gesamte Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig wird.
Vorteile für Freiberufler: Keine Pflichtmitgliedschaft bei der Kammer
Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen und sind kein Pflichtmitglied bei den Kammern, wie der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ein Einzelunternehmer muss 35 Euro Grundbetrag im Jahr und 0,22 % Umlage vom Gewerbeertrag entrichten, falls er Gewerbetreibender ist. Wenn man eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder UG, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt gründet, fallen sogar 135 Euro pro Jahr an. Wenn du ein Einzelunternehmen hast oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kannst du dich für die ersten 2 Jahre komplett und für die nächsten 2 Jahre teilweise befreien lassen. Wenn dein Gewerbeertrag unter 5200 Euro ist, kannst du dich auch als Nichtgründer befreien lassen.
Freiberufler sind kein Pflichtmitglied in der IHK. Die Katalogberufe wie Ärzte und Rechtsanwälte haben eigene Kammern, in denen eine Pflichtmitgliedschaft erforderlich ist. Als Künstler hat man ggf. noch Beiträge für die Künstlersozialkasse zu entrichten.
Wenn du mehr über die freien Berufe erfahren willst, schaue dir diesen Blogartikel an.
Nebenerwerb anmelden – Kosten für die Gewerbeanmeldung
Die Kosten können auf den ersten Blick nicht richtig beziffert werden. Es gibt über 100 Gewerbeämter und jedes erhebt unterschiedliche Kosten für die Anmeldung. In Köln und Hamburg sind es beispielsweise 20 Euro für die Gewerbeanmeldung, in Dresden 30 Euro und in Berlin Treptow-Köpenick fallen 26 Euro an. Nach unten und oben wird es kleine Ausreißer geben.
Nebenerwerb anmelden – Anmeldung des Gewerbes
Du kannst dein Gewerbe jederzeit persönlich anmelden. Manchmal ist auch eine Online-Anmeldung möglich. Auf der Gewerbeanmeldung sind folgende Angaben zu machen:
1) Zweck der Tätigkeit angeben
2) Haupt- oder Nebengewerbe wählen
Was musst du für die Gewerbeanmeldung mitbringen? Du benötigst deinen Personalausweis oder Reisepass, sowie deine aktuelle Meldebestätigung. Bei Kapitalgesellschaften benötigst du zusätzlich den Gesellschaftervertrag und einen Handelsregisterauszug. Der Geschäftsführer muss das Gewerbe persönlich anmelden.
Im unteren Bereich musst du Mitglied in der Industrie-, Handwerks- oder Handelskammer ankreuzen. Wenn du dein Nebengewerbe im Handwerk eröffnest, wählst du die Handwerkskammer, wenn du in der Industrie tätig bist, wählst du die Industriekammer und wenn du ein klassisches eCommerce-Business hast, kreuzt du die Handelskammer an.
Natürlich sind auch Restaurants gewerbesteuerpflichtig, müssen ein Gewerbe anmelden und sind Pflichtmitglied in der Handelskammer.
Es gibt Gewerbe, für die eine Erlaubnis vorliegen muss, wie Finanzdienstleistungen oder der Betrieb einer Bank. Hier muss die zuständige Kammer oder im Falle der Bank die Bafin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ihre Erlaubnis erteilen. Ohne diese findet keine Gewerbeanmeldung statt. Für Handwerksbetriebe muss eine Handwerkskarte vorgelegt werden. Für Personen, die keine EU-Bürger sind, besteht die Frage nach der Aufenthaltsgenehmigung. Diese darf keine Einschränkung in punkto Gewerbe enthalten.
Weitergabe der Daten
Sobald du beim Gewerbeamt warst, meldet sich die Berufsgenossenschaft. Dort kannst du freiwillig Mitglied in der Unfallversicherung werden. Wenn du Angestellte hast, musst du diese dort pflichtversichern. Eine Weitergabe der Daten an die Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer und an das Finanzamt findet ebenfalls statt.
Das Finanzamt schickt dir einen steuerlichen Erfassungsbogen zu, den du ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden musst. Mehr zum steuerlichen Erfassungsbogen findest du hier.
Gibt es Besonderheiten bei der Gewerbeanmeldung?
Gründerzuschuss ALG 1.
Erst, wenn der Gründerzuschuss genehmigt ist, darfst du ein Gewerbe anmelden.
Als EU-Bürger gibt es nichts zu beachten, da für alle Mitgliedsstaaten Freizügigkeit und Gewerbefreiheit herrscht. Lediglich die neuen Mitgliedsstaaten haben Zugangsvoraussetzungen wie Sprachtests, kaufmännische Fähigkeiten etc. zu erfüllen. Bei Restaurant-Gründungen wird wahrscheinlich geschaut, ob die Gesundheitsstandards eingehalten werden.
Auf EU-Bürger ist das Ausländerrecht nicht anwendbar. Wie kann ein Ausländer ein Gewerbe anmelden? Beispielsweise wenn dieser mehr als eine halbe Million Euro investiert, mehr als 5 Arbeitsplätze schafft oder etwas anbietet, das es in der Form noch nicht gibt. Dazu wird die Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer befragt und um ihre Einschätzung gebeten.
Als Minderjähriger musst du natürlich deine Erziehungsberechtigten fragen. Wenn diese dir eine Genehmigung erteilen, entscheidet das Vormundschaftsgericht, ob es dieser statt gibt. Bei einer positiven Entscheidung muss die ausgestellte Urkunde bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Das Vormundschaftsgericht prüft, ob du als Minderjähriger in der Lage bist, das Gewerbe kaufmännisch zu führen und ob dies auch in deinem Interesse ist. Bei einer Bewilligung bist du in deiner Tätigkeit nicht mehr beschränkt, sondern voll geschäftsfähig. Das bedeutet, du kannst selbst als 15-, 14- oder 13-jähriger Verträge unterschreiben. Davon ausgenommen sind Kreditverträge und Prokura, also eine Generalvollmacht.
Jetzt ist es Zeit, aktiv zu werden, nämlich tatsächlich zum Gewerbeamt zu gehen und loszulegen. Oder aber sich als freiberuflich Tätiger beim Finanzamt melden und Bescheid geben, dass du deine Freiberuflichkeit jetzt startet. Genieße diesen ersten Schritt in deine neue Zukunft als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler.
Zweiter Teil: Nebenerwerb anmelden
Wie gehst du nun bei deiner Anmeldung konkret bei deinem Arbeitgeber oder Dienstherren vor?
Was ist ein Nebenerwerb?
Einen Nebenerwerb kann nur derjenige haben, der einem Haupterwerb nachgeht. Das muss kein Angestelltenverhältnis sein. Du kannst auch als Beamter, Student, Schüler oder Azubis einen Nebenerwerb anmelden. Auf die Besonderheiten der einzelnen Gruppen gehe ich nachfolgend ein.
Es gibt für den Nebenerwerb in Angestelltenverhältnis eine zeitliche Grenze von 18 Stunden. Wirtschaftlich sollte der Nebenerwerb den Haupterwerb nicht übersteigen. Falls das passiert, wird die Krankenversicherung den neuen Arbeitsmittelpunkt, also die Selbstständigkeit, mit Krankenversicherungsbeiträgen belasten.
Nebenerwerb anmelden als Angestellter
- Es gibt keine Genehmigungspflicht, da in Deutschland Berufsfreiheit herrscht. Der Arbeitgeber hat aber Anspruch auf deine voll eingesetzte Arbeitskraft. Es gibt zwei Ausnahmen: Deine nebenberufliche Selbstständigkeit darf nicht in unmittelbarer Konkurrenz stehen, sprich, du darfst dich zum Beispiel als Friseur nicht nebenberuflich im gleichen Gewerbe selbstständig machen und womöglich noch Kunden abwerben. Die zweite Ausnahme betrifft deine Arbeitskraft. Diese muss voll eingesetzt werden. Wenn du häufig zu spät kommst, müde bist oder deine Leistung stark nachlässt, kann dir dein Arbeitnehmer die Nebentätigkeit untersagen.
- Prüfe, ob in deinem Arbeitsvertrag eine Informationspflicht steht. Aus meiner Sicht macht es immer Sinn, den Arbeitgeber über deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, insbesondere, wenn du eine eigene Website hast.
Nebenerwerb anmelden als Beamter
Beamte haben eingeschränkte Grundrechte und dürfen beispielsweise nicht streiken. Im Gegenzug für die Übernahme der hoheitlichen Aufgaben bekommen sie einen Sold und eine Pension. Da der Verdienst und die Pension nicht mehr so üppig wie früher ausfallen, haben viele Beamte einen Nebenerwerb angemeldet. Doch nicht nur der finanzielle Anreiz ist ein Motivator, sondern auch die Aussicht auf ein Stück Entfaltungsfreiheit.
- Um einen Nebenerwerb anzumelden, benötigen Beamte die Genehmigung des Dienstherren. Diese ist nur zu versagen, wenn die Tätigkeit im Widerstreit mit der Behörde steht oder dessen Ansehen in Frage stellt.
- Es dürfen maximal 1/5 des Wochenpensums in den Nebenerwerb investiert werden.
- Der zusätzliche Verdienst darf maximal 40 Prozent des Endgrundgehaltes betragen.
Nebenerwerb anmelden als Student
Der Besuch einer Universität kann ein guter Ausgangspunkt für dein eigenes Unternehmen sein. Wo sonst kommst du mit so vielen jungen Menschen in Berührung und hast bestenfalls auch noch die nötige Zeit, dir nebenbei etwas aufzubauen?
- Es gibt beim Kindergeld keine Hinzuverdienstgrenze.
- Damit du in der Familienversicherung bleibst, darfst du maximal 415 € monatlich verdienen. Bei Überschreiten dieses Wertes greift allerdings die studentische Versicherung, sofern dein Zeiteinsatz bei maximal 18 Stunden bleibt. Beiträge liegen hier bei lediglich 80 € im Monat.
- Dein Nebenerwerb darf maximal 18 Stunden Zeiteinsatz ausmachen.
Nebenerwerb anmelden als Schüler
- Auch als Schüler kannst du einen Nebenerwerb anmelden. Bist du noch nicht geschäftsfähig, musst du die Regelungen im Teil 1 zur beschränkten Geschäftsfähigkeit beachten.
- Der maximale Hinzuverdienst bei der Familienversicherung liegt auch hier bei 415 € im Monat. Bei Übersteigen dieses Wertes musst du dich selbst versichern, was sehr teuer sein kann. Anders als bei Studenten gibt es hier keine moderate studentische Versicherung.
Nebenerwerb anmelden als Arbeitsloser
Arbeitslose können einen Nebenerwerb anmelden, wenn folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Der maximale Hinzuverdienst liegt bei 160 €, alles darüber hinaus wird angerechnet.
- Der maximale Zeiteinsatz beläuft sich auf 15 Stunden pro Woche.
Nebenerwerb als Azubi
- Grundsätzlich können Azubis einen Nebenerwerb anmelden. Allerdings haftet der Arbeitgeber dafür, dass die betrieblichen Ausbildungsziele erreicht werden. Sind diese beispielsweise durch schlechte Leistungen in der Schule in Gefahr, darf die Tätigkeit untersagt werden.
- Wenn Berufsausbildungsbeihilfe gewährt wird, sollte die Tätigkeit mit der Arbeitsagentur besprochen werden.
Nebenerwerb anmelden – Fazit
Einen Nebenerwerb zu starten, ist der erste Schritt, um allein für dich zu arbeiten und nicht für jemand anderen. Werde jetzt dein eigener Chef in deinem eigenen Unternehmen! Erfolgsbeispiele gibt es viele: So waren zum Beispiel der Gründer von Fritz Kola oder der Apple-Gründer Steve Woyznek ebenfalls zuerst nebenberuflich selbstständig, bevor sie ihren Nebenerwerb zum Haupterwerb gemacht haben.
12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo , erstmal richtig cool von dir das du so was hier machst 😀
Ich möchte mich Selbstständig machen mit Affiliate Marketing (später vllt nen webshop)
Habe das sehr gute ideen parat und auch schon paar konzepte (vllt bloggs mit anleitung und Links zu produkten oder ähnliches)
Also ist eigentlich alles für einen Kickstart vorbereitet 😀
Wie sieht das nun mit der Gewerbeanmeldung aus.
Möchte jetzt anfangen damit mich als Einzelunternehmer im Nebengewerbe(Dachdecker, Brutto 37000Euro) mit der Kleinunternehmerregelung anzumelden.
Was passiert wenn ich in nem halben Jahr über die 17500 euro verdiene?
Bin ich dann automatisch kein Kleinunternehmer mehr ? Oder gilt dann sofort die Regelung bis 50000 euro im Jahr(wie für das Folgejahr?) Mit was für steuern müsste ich mich ausseinander setzen?(Steuererklärung mache ich selber ,Geschäftsbankonten und mit Software anschaffung ist in planung)
Online Normade zu werden , könnte ich mir auch gut vorstellen 😀
Scheinselbständigkeit liegt nicht vor.
Mir ist das ziemlich wichtig da ich nach einer gewissen Zeit Hauptgewerblich tätig zu werden, damit 😉
Mut hab ich ,Ideen ohne Ende , hab mich leider nie für Steuern oder Finanzen interresiert und von daher ist das KnowHow jetzt an einem Wochende noch nicht all zu Gross.
Liebe Grüsse
Butters
Hallo Butters,
erstmal vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebenerwerb anmelden.
Mir kommt diese Frage sehr gelegen, da sich letze Woche ein Video gemacht habe das deine Frage exakt beantwortet. Falls noch Fragen bestehen kannst du mir gerne wieder schreiben.
Anbei der Link zum Video Kleinunternehmer einfach erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=LvHSMpyIhwY
Beste Grüße
Erik
Hallo, ich habe eine Nachfrage zum Thema Nebengewerbe..
Die Situation.. Ich bin Langzeitarbeitsloser (ALGII bezieher) und möchte nun versuchen mich durch ein Nebengewerbe selbstständig zu machen.
Um das ganze Risikofrei anzugehen vorerst als Nebengewerbe um es dann, wenn es gut läuft ausbauen zu können.
Ist es richtig das das Jobcenter grundsätzlich zu akzeptieren hat das ich mich selbstständig im Nebenerwerb machen will sofern ich dabei berücksichtige das ich pro Woche nicht mehr als 15 Stunden tätig bin und 160€ Einnahmen pro Monat nicht überschreite ? Ebenfalls muss ich für das JC weiterhin für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, man darf mich aber nicht mehr in sinnlose 1€ Jobs zwängen ? Versichert bin ich dadurch auch weiterhin über das JC ?
Meine Sachbearbeiterin versucht mir dieses vorhaben nämlich auszureden..
Hallo Andreas,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden. Bei Arbeitslosengeld zwei gibt es nur einen geringen Freibetrag von etwa 100€. In der Regel führen die Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit zu einer Minderung. Nach dem Sozialgesetzbuch II, §16b gibt es das Einstiegsgeld hier kann der Fallmanager bis zur 24 Monate eine Unterstützung gewähren. Bei der höhe des Einstiegsgeldes ist der Fallmanager grundsätzlich nicht gebunden allerdings handelt es sich hier um einen Kann Regelung und liegt somit im ermessen.
Durch die Berufsfreiheit in Deutschland kann das Jobcenter eine Tätigkeit nicht untersagen. Sie können nur die Leistungen einstellen wenn der zeitliche und finanzielle Rahmen überschritten wird.
Es handelt sich weder um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Beste Grüße,
Erik
Lieber Erik,
lieben Dank für deine tollen Erläuterungen zum Nebenerwerb.
Zu meiner Frage. Ich habe eine Festanstellung als Erzieherin, befinde mich gerade in der Elternzeit. Gerne möchte ich ein Nebengewerbe anmelden. Ich nähe Kinderkleidung/Baby-Kinderaccessoires, Spielzeug…
Zum September diesen Jahres werde ich mit 30% im Kindergarten wieder anfangen. Kann ich das Nebengewerbe sofort anmelden?
Oder wäre Freiberufler als Künstlerin schlauer?
Würde aber nur bis September gehen?
Oft lese ich den Begriff Kleinunternehmer. Ist damit das Nebengewerbe gemeint?
Entschuldige bitte die vielen Fragen!
Herzliche Grüße,
Beata
Hallo Beata,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Zu dem Thema nebenberufliche Selbstständigkeit in der Elternzeit gibt es Besonderheiten die ich hier Erläutert habe.
Es gibt die Kleinunternehmer Regelung. Diese hat erstmal nichts mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit zu tun. Es ist eine Regelung (Umsatzsteuerbefreiung) die jeder Unternehmer nutzen kann sofern er mit den Umsatz in gewissen Größenordnungen bleibt. Hier erfährst du mehr zum Thema Kleinunternehmer Regelung.
Hier erfährst du mehr zum Kleingewerbe.
Hier erfährst du mehr zum Thema Gewerbe anmelden.
Ob sich eine freiberufliche Tätigkeit mehr lohnt als ein Gewerbe und ob die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit vorliegen kann nur ein Anwalt oder Steuerberater individuell und zweifelsfrei klären.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Hinterlass uns gerne ein Abo bei Youtube und ein Daumen hoch 😉
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
alles toll erklärt.
Mein Mann hat ein kleines Unternehmen angeboten bekommen und möchte dieses im kommenden Jahr übernehmen.
Er könnte diese Tätigkeit gut neben seiner normalen Arbeit machen.
Nun ist er aber auch noch als Minijobber in einer anderen Firma mit 1,5 Std. pro Woche angestellt.
Sind alles drei Tätigkeiten, spricht Normaler Vollzeitjob, Minijob und Nebenerwerb gleichzeitig erlaubt?
Hallo Bärbel,
ja. Grundsätzlich ist es erlaubt. Natürlich muss man die Rahmenbedingungen für die nebenberufliche Tätigkeit einhalten.
Es handelt sich weder um rechtlich noch steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
sehr Informativ, der Blog,
Hab trotzdem noch ne Frage, weiss aber nicht ob du mir helfen kannst. Ich möchte im Eventsektor ein Kleingewerbe anmelden, so weit, so klar. Jetzt kommt aber noch hinzu das ich mich als Kunstschaffender dieses Jahr etablieren möchte und das natürlich als Freiberufler. Ist es ratsam beides zu machen oder gibts da zuviele Probleme mit dem Finanzamt?
Gruss Mike
Hallo Michael,
Ich sehe da keine Probleme, die entstehen könnten soweit sich die Tätigkeiten klar abgrenzen lassen und verschiedene Gewinnermittlungen geführt werden. Es handelt sich dann um einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit. Kritisch könnte es werden, wenn sich die Tätigkeiten oder die Buchführung vermischen, da das Finanzamt dann einen Gewerbebetrieb daraus machen könnte.
Schöne Grüße,
Till
Hallo Erik,
mit großen Interesse habe ich Deinen Artikel gelesen. Ich habe dennoch eine Frage dazu.
Da ich “Hobbymäßig” gerne Fotografiere und ich auch die Chance bekommen habe meine Bilder auszuhängen, stellt sich mir die Frage ob ich ein Nebenerwerb anmelden muss, wenn sich evtl. jemand für eines meiner Bilder Interessiert und eines haben möchte?
Irgendwie ist mir das nicht ganz klar ob das zur Liebhaberei zählt?! Da ich ja in grundgenommen keinen Gewinnabsichten erziele.
VG
Alex
Hallo Alex,
Hast du keine Gewinnerzielungsabsicht, handelt es sich nicht um einen Gewerbebetrieb nach § 15 Abs.2 EStG. In diesem Fall kannst du die Bilder als Hobby zu den Selbstkosten verkaufen.
Du kannst allerdings nicht damit argumentieren, dass du zunächst keine Gewinnerzielungsabsicht hattest, dann aber aufgrund der hohen Nachfrage o.ä. Mit Gewinn verkauft hast. Sobald der Übergang stattgefunden hat, handelst du gewerblich im Sinne des § 15 Abs.2 EStG.
Analog zum Härteausgleich gem. § 46 Abs.2 Nr.1 EStG sollte ein Verzicht auf die Gewerbeanmeldung bei einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gewinn/Einkünften von 410 EUR tragbar sein.
Beste Grüße,
Till