

Endlich ist es so weit: Du hast eine geniale Geschäftsidee entwickelt und bist kurz davor, dein Feierabend-Startup zu gründen. Plötzlich kommen dir Zweifel: Was, wenn dir deine Idee geklaut wird und jemand dein Geschäftsmodell kopiert? Nicht immer ist die Idee so einzigartig, dass du dir darüber keine Gedanken machen musst. Klar, im Idealfall besitzt ausschließlich du das dafür nötige spezielle Know-how, die einzigartigen Fähigkeiten oder eben genau dieses eine ausgefeilte Produkt. Wenn dieser innere Schutz besteht, kannst du dich glücklich schätzen. Zum Glück gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie du deine Geschäftsidee rechtlich schützen kannst. Neben den Möglichkeiten, ein Patent zu beantragen oder ein Geschmacksmuster schützen zu lassen, gibt es auch noch das Urheberrecht und die Möglichkeit, eine Marke eintragen zu lassen. Im ersten Teil dieser dreiteiligen Serie beschäftigen wir uns damit, ob du deine Marke anmelden solltest und wie genau das funktioniert.
Marke anmelden – Sinn und Zweck
Wenn du an Marken denkst, fallen dir bestimmt große Firmen wie Apple, Coca Cola oder BMW ein. Diese Unternehmen schützen sich mit der Eintragung als Marke davor, dass Mitbewerber deren Namen oder Logo unerlaubt verwenden und dadurch Geld erwirtschaften. Sollte dieser Fall dennoch auftreten, können diese Firmen dagegen rechtliche Schritte einleiten. Für dich macht es Sinn deine Marken anzumelden, wenn dein Feierabend-Startup kontinuierlich wächst und abzusehen ist, dass dein Logo, Firmenname oder auch eine Produktbezeichnung einen echten Wert entwickeln. Mit der Anmeldung deiner Marke schützt du dich vor unerlaubter Verwendung. Das Ziel deines Feierabend-Startups sollte sein, dass die Menschen, die deine Dienstleistung oder deine Produkte nutzen, diese auch wirklich dir zuordnen können. Mit einer starken Marke schaffst du genau das. Bekannte Firmen sind durch ihren Namen, die Schrift, den Claim oder eben durch ihr Logo komplett wiedererkennbar.
Marke anmelden – Was wird dadurch genau geschützt?
Paragraph 1 des Markengesetzes besagt folgendes: Bei der Eintragung einer Marke ist es möglich, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen zu schützen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Am häufigsten wird eine Wort- oder eine Bildmarke eingetragen. Dabei kannst du über den Geltungsbereich entscheiden, in dem du deine Marke schützen lassen willst: National, europaweit oder gar international? Letzteres ist insbesondere dann interessant, wenn du ein Online-Business hast oder einen großen Bekanntheitsgrad anstrebst. Schnell werden dann die Landesgrenzen zu klein.
Bildmarke anmelden? – Vorsicht!
Überlege dir gut, ob du eine Bildmarke anmelden willst. Oftmals unterliegt diese starken Wandlungen, insbesondere am Anfang, wenn sich dein Geschäftsmodell noch weiterentwickelt und verändert und damit in vielen Fällen auch dein Logo. Die Bildmarke ist nämlich nur exakt so geschützt, wie du sie eintragen lässt. Mit der kleinsten Veränderung entfällt der Schutz. Wenn du hingegen eine Wortmarke eintragen lässt, bist du auf der sicheren Seite. Wir haben das zum Beispiel bei unserem gekeimten Biomüsli „Keimster“ gemacht. Zu unsicher war uns, ob wir das Design nicht nochmal überarbeiten, weiterentwickeln und anpassen.
Warum du vor der Markenanmeldung recherchieren solltest
Bevor du deine Marke anmeldest, solltest du überprüfen, ob dies überhaupt möglich ist. Immerhin könnte es sein, dass dir in den Ländern jemand zuvorgekommen ist, in denen du den Schutz wünscht. Dies kannst du mit Hilfe des Markenregisters herausfinden, welches vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geführt wird. Wenn du magst, kannst du auch online recherchieren, ob es deine Wunschmarke bereits gibt: https://www.dpma.de/marke/recherche/. Behalte dabei im Hinterkopf, dass es deine Aufgabe ist, dies herauszufinden. Beim DPMA wird lediglich geschaut, ob die Marke anhand der 45 Klassen eingetragen werden kann, und nicht, ob es diese bereits gibt. Es ist also Voraussetzung, dass du dich detailliert damit beschäftigt hast, ob du wirklich dazu berechtigt bist, diese Marke eintragen zu lassen.
Marke anmelden – im Zweifelsfall mit Fachanwalt
Was passiert, wenn du dich irrst und es die Marke bereits gibt? Wenn die Gefahr einer Verwechslung besteht, kann dir die bestehende Marke die Nutzung deiner Marke untersagen. Umgekehrt gilt dies natürlich genauso, wenn du jemand anderem zuvorgekommen bist. Grundsätzlich genießt die Marke, die länger besteht, eine höhere Priorität. Ich empfehle dir für deine Recherche das kostenlose Tool Tulex. Dieses teilt dir nicht nur mit, ob es ähnliche Marken gibt, sondern auch, welche Schutzweite bereits existierende Marken haben. Zusätzlich erfährst du die verschiedenen Klassen, in denen die Marke bereits eingetragen ist. Wird dir nichts angezeigt, kannst du dich freuen. Dies bedeutet, dass deine Marke mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit noch frei ist. Eine hundertprozentige Sicherheit bietet es nicht, weil Marken dort mit zeitlicher Verzögerung eingetragen werden. Wenn du dir ganz sicher sein möchtest, solltest du einen Fachanwalt für Markenrecht zur Hilfe nehmen. Nur dann kannst du ausschließen, dass es deine Marke noch nirgends gibt.
Was es mit den 45 Klassen auf sich hat
Angenommen, deine Recherche hat ergeben, dass deine gewünschte Marke noch frei ist. Nun kannst du dich Teil 3 des Markenschutzes widmen. Je besser du den Markenschutz beschreibst und an deine Bedürfnisse anpasst, desto mehr ist deine Marke und somit dein geistiges Eigentum geschützt. Es ist wichtig, dass du deine Idee oder auch dein Produkt detailliert klassifizierst. Dazu stehen dir 45 festgelegte Klassen für Waren und Dienstleistungen zur Verfügung, die in der sogenannten Nizzaer Klassifikation festgelegt wurden. Darunter versteht man ein Abkommen für die Klasseneinteilung, in der festgelegt wird, wo und wie genau du deine Marke anmelden musst. Es wird von der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) von mehr als 140 Ländern genutzt.
Je mehr Klassen du auswählst, desto teurer wird es
Ziel der Markenklassifikation ist es, die Bereiche festzulegen, in denen deine Dienstleistungen oder Waren mit deinem Logo, Namen, Zeichen etc. eingetragen und geschützt sind. In den 45 Klassen sind sämtliche Arten von Waren und Dienstleistungen erfasst, die es gibt. Nun musst du nur noch deine Klasse identifizieren. Die erste Anmeldung deiner Marke schlägt mit ca. 300 Euro zu Buche und ist auf drei Klassen festgelegt. Wenn du deine Marke online anmeldest sparst du dir nochmal zehn Euro. Möchtest du noch weitere Klassen mit eintragen, musst du jeweils 100 Euro pro Klasse zahlen. Du müsstest also maximal 4.490 Euro bezahlen, wenn du in allen 45 Klassen vertreten sein möchtest. Dieser Schutz ist allerdings nur zehn Jahre gültig. Bei Verlängerung wird für die ersten drei Klassen eine Summe von 750 Euro fällig.
Warum der Name entscheidend ist
Wichtig ist auch die Art des Namens, den du als Marke anmelden möchtest. Bei Alltagsbegriffen wird es äußerst schwierig und es wird in der Regel nur genehmigt werden, wenn dein Unternehmen in einer komplett anderen Sparte angesiedelt ist. Dies war beispielsweise bei Apple der Fall. Die Marke wurde nur genehmigt, weil das Unternehmen nichts mit Obst zu tun hat. Es ist also quasi unmöglich, sich als Gemüsehändler die Marke Paprika schützen zu lassen. Am einfachsten ist es, wenn du einen ausgedachten Namen schützen lässt. Es ist also von großer Bedeutung, dass beim Eintragen einer Wortmarke der Begriff nicht im Vokabular der gewünschten Kategorie vorkommt.
Wie es danach weitergeht
Wenn du alle Schritte befolgt hast, bist du bereit für die formell richtige Beantragung des Schutzes und die Einrichtung beim Markenamt. Erst wenn keine Bedenken bestehen und deine Marke ohne Verletzung von bestehenden Markenrechten eingetragen werden kann, wird deine Registrierung abgeschlossen und du erhältst die Markenurkunde. Nun musst du eine dreimonatige Widerspruchsfrist abwarten, bevor du deinen Markennamen mit dem ®-Zeichen schmücken darfst.
Über das Zusammenspiel von Marke und Domain
Was passiert eigentlich, wenn du deine Marke angemeldet hast, die dazu passende Domain aber bereits vergeben ist? Laut Rechtssprechung muss sich eine Privatperson, die die betroffene Domain besitzt, unterordnen. Wenn sich allerdings ein Unternehmen, das den Namen als eingetragene Marke besitzt, die Domain sichern möchte, muss sich die Person, dessen Name der Domain entspricht, unterordnen. Ein Unternehmen muss sich wiederum unterordnen, wenn eine Stadt oder Gemeinde die besagte Domain einfordert.
Warum es entscheidend ist, was zuerst da war
Zugrundegelegt wird jedoch der Umstand, was zuerst da war: Die angemeldete Domain oder die eingetragene Marke? Im Idealfall hast du die Marke angemeldet, bevor die Domain vergeben wurde. Wenn die Website geschäftlich genutzt wird und die Gefahr einer Verwechslung besteht, kannst du nach dem Markengesetz einen Antrag auf Unterlassung stellen. Schwieriger wird es, wenn die Domain lediglich privat betrieben wird. Um nachträglichen Schwierigkeiten zu entgehen, prüfst du am besten immer sofort, ob zu deiner gewünschten Marke überhaupt noch eine Domain frei ist und sicherst sie sofort.
Recherchiere im Zweifelsfall neu
Angenommen, du hast nach ausgiebigem Brainstorming endlich den perfekten Namen für dein Feierabend-Startup gefunden. Nun stellst du bei der Recherche fest, dass die dazugehörige Domain nicht mehr verfügbar ist. Das Einfachste ist tatsächlich, du überlegst dir einen neuen Namen. Es ist nämlich sehr schwer, um eine Domain zu kämpfen. Du kannst den Betreiber nicht dazu zwingen, dass er dir die gewünschte Domain gibt. Eventuell hast du die Möglichkeit, sie abzukaufen – dies kann aber durchaus kostspielig sein und gerade zu beginn wollen wir das natürlich vermeiden.
Warum du meist den Kürzeren ziehst, wenn die Domain vergeben ist
Wenn die Domain bereits vor Eintragung deiner Marke existiert hat, besteht dafür kein Herausgabeanspruch. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2009 entschieden. Leider ist es auch nicht möglich, etwas gegen Menschen zu unternehmen, die eine Vielzahl von Domains kaufen, um diese im Anschluss möglichst gewinnbringend wieder zu verkaufen. Sogenannte Cybersquatter oder auch Domaingrabber versehen die Domain meistens lediglich mit dem kleinen Hinweis, dass diese gekauft werden kann, und füllen sie mit unnützer Werbung. Leider sieht der BGH bisher keinen Handlungsbedarf, um dagegen vorzugehen.
Sichere dir Top-Level-Domains
Am besten überlegst du dir im Vorfeld mehrere Namen und recherchierst direkt im Anschluss, welche Domains noch frei sind. Mit diesem Vorgehen sparst du dir viel Mühe und unnütze Kosten. Und denke immer daran, es ist nur ein Name: Damit alleine wird deine Firma nicht erfolgreich. Wenn du nämlich emotional zu sehr an einem bestimmten Namen festhältst, kann es schwierig für dich werden, wenn die zugehörige Domain bereits besetzt ist. Wichtig ist, dass die Top-Level-Domain noch frei ist, also beispielsweise .de, .com, .net. oder .org.
Fazit
Bevor du dich dazu entschließt, eine Marke anzumelden, solltest du prüfen, in welche Kategorie dein Produkt oder deine Dienstleistung fällt. Ist es einfach, deine Idee zu kopieren? Dann solltest du eine Markenanmeldung durchaus in Betracht ziehen. Im Idealfall lässt du dich von einem Fachanwalt für Markenrecht beraten. Schließlich wäre es ärgerlich, wenn du es auf eigene Faust machst und dir dabei Fehler unterlaufen. Diese könnten im Nachhinein nämlich dazu führen, dass der Schutz für deine Marke erlischt und du nicht mehr vor ungewolltem Nachahmen und Kopieren geschützt bist.