Du willst ein Gewerbe anmelden, dir fehlen aber die nötigen Informationen, wie das genau geht? Dann ist dieser Artikel genau richtig für dich. Ich gehe im ersten Teil darauf ein, wer überhaupt ein Gewerbe anmelden muss. Viele Gründer müssen gar kein Gewerbe anmelden, tun es dennoch und verursachen dabei Kosten, die sie gar nicht tragen müssten. Danach gehe ich auf die Einzelheiten der Gewerbe-Anmeldung ein. Was kostet die Gewerbeanmeldung, sind Auflagen zu beachten und wer bekommt eigentlich eine Information über die Aufnahme der Tätigkeit? Zum Schluss gibt es noch einen Ausblick, was nach der Gewerbeanmeldung folgt.
Gewerbe anmelden, freiberuflich tätig sein oder keines von beiden
In Deutschland muss jeder, der selbstständig tätig sein will und nicht freiberuflich tätig ist, ein Gewerbe anmelden, sofern die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist mit der Absicht, Gewinne zu erzielen. Hier zählt die Absicht, nicht der Fakt, ob tatsächlich Gewinne erzielt werden. Weitere Einschränkungen sind, dass es sich nicht um eine sozial unwertige Tätigkeit handeln darf.
Gehen wir diese Punkte der Reihe nach durch:
Selbstständig tätig
Selbstständig tätig bedeutet auf eigenes Risiko und in eigenem Namen tätig zu werden.
Gewerbe anmelden oder freiberuflich tätig
Wer freiberuflich tätig ist, muss kein Gewerbe anmelden. Hier reicht eine schriftliche Information an das Finanzamt, dass die freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird. Freiberufler genießen den Vorteil, dass sie anders als alle anderen Gewerbetreibenden keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Freiberufler sind Personen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten Dienstleistungen höherer Art für ihren Auftraggeber oder die Gesellschaft erbringen. Hierzu zählen Tätigkeitsberufe wie Künstler, Schriftsteller, unterrichtende Tätigkeiten oder Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater. Zu den Freiberuflern gehören noch die katalogähnlichen Berufe wie Designer, Altenpfleger oder Programmierer. Den dazugehörigen Paragraphen findest du im Einkommensteuergesetz § 18. Weitergehende Informationen zum Thema Freiberufler werden findest du in diesem Blogartikel.
Gewerbe anmelden – Auf Dauer
Wird die Tätigkeit nicht auf Dauer ausgeführt und beispielsweise nur einmal in den Semesterferien, muss kein Gewerbe angemeldet werden. Für das Finanzamt handelt es sich dann eher um Liebhaberei als um konkrete Gewinn-Erzielungsabsicht über einen langen Zeitraum. Der Nachteil ist, dass es keine Betriebsausgaben gibt. Somit sind Verluste nicht steuermindernd zu berücksichtigen und können nicht gegen andere Einkünfte verrechnet werden. Wenn du nebenberuflich selbstständig bist und ein Einzelunternehmen hast, bei dem du im ersten Jahr einen Verlust von 10.000 € machst, kannst du das mit deinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit verrechnen. Nicht selbstständige Arbeit ist ein klassischer Angestellten-Job. Hier gibt es dann eine Steuerrückerstattung. Der Vorteil besteht darin, dass die gelegentlichen Gewinne nicht versteuert werden müssen und keine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer vorliegt. Wichtig ist, auf den Rechnungen keine Mehrwertsteuer auszuweisen, denn das können nur Betriebe. Hier ist Vorsicht geboten. Sollte das Finanzamt merken, dass erhebliche Gewinne erzielt werden und das auf Dauer, werden rückwirkend Einkommenssteuer und Gewerbesteuer fällig. Das Gewerbeamt kann ein Bußgeld erhängen, da hier eine gewerbliche Tätigkeit hätte gemeldet werden müssen. Ein bekannte besondere Konstellation hat sich bei den Profi-Pokerspielern ergeben. Normalerweise sind Einkünfte aus Glücksspiel steuerfrei. Allerdings betreiben Profi-Pokerspieler eine Tätigkeit auf Dauer und nicht nur kurzzeitig, mit der Absicht, Gewinne zu erzielen. Dies spricht dafür, dass ein Gewerbe vorliegt. Auf der anderen Seite würde es bedeuten, dass auch Verluste als Betriebsausgabe angesetzt werden könnten. Das will das Finanzamt natürlich auch nicht. Die zweite Frage, die in dieser Konstellation geklärt werden müsste, ist folgende: Ist es überhaupt möglich, planbaren Erfolg beim Poker zu haben oder hängt alles nur vom Zufall ab?
Gewerbe anmelden – Gewinnerzielungsabsicht
Gerade bei Startups, die in der Anfangszeit hohe Verluste anhäufen, macht das Finanzamt eine Umsatzsteuersonderprüfung oder eine ganzheitliche Betriebsprüfung. Es muss plausibel dargestellt werden, wie und in welchem Umfang Gewinne erzielen werden sollen. Ansonsten ergibt sich der Status Liebhaberei anstatt eines Gewerbes, was zur Folge hat, dass Verluste nicht mehr verrechnet und keine Vorsteuer “gezogen” werden kann. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ich mir als Unternehmer zurückholen kann, beispielsweise wenn ich einen Laptop kaufen. Denn die Mehrwertsteuer ist eine Endverbrauchersteuer – sprich für die Endkonsumenten. Dies gilt nicht für Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Wenn zum Beispiel ein Handwerksbetrieb nur noch am Leben erhalten wird, um ihn an die nächste Generation zu übergeben und dieser langjährige Verluste macht, kann der Status “Gewerbe” aberkannt werden. Das Finanzamt will auf lange Sicht niemandem Geld schenken.
Gewerbe anmelden – Sozial unwertige Tätigkeit
Eine Gewerbe anmelden ist beispielsweise für eine Autohehlerei ist nicht möglich.
Gewerbe anmelden – Kosten
Für die Gewerbeanmeldung kann jedes Amt seine eigene Gebühr erheben. Bei mehr als 100 Gewerbeämter in Deutschland fällt es also schwer, einen einheitlichen Preis zu nennen. In Köln kostet die Anmeldung beispielsweise 20 €, in Frankfurt 25 €, in Hamburg 20 €, in Dresden 30 € und in Berlin Treptow-Köpenik 26 €. Die Preise gelten für die Anmeldung eines Einzelunternehmens, für Kapitalgesellschaften können die Preise abweichen.
Gewerbe-Anmeldung
Persönlich geht immer. Wichtig ist, den Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebestätigung dabei zu haben. Bei Anmeldung einer Gesellschaft ist es wichtig, den aktuellen Handelsregisterauszug und den notariell bestätigten Gesellschaftervertrag dabei zu haben. Bei einer GmbH oder UG muss der Geschäftsführer die Anmeldung vornehmen. Bei einigen Gewerbeämtern kann man das Gewerbe auch online anmelden, wie in Mannheim, Frankfurt, Bielefeld und Dresden.
Bei der Gewerbeanmeldung ist auszuwählen, ob ein Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet wird und der Zweck des Unternehmens ist zu beschreiben. Den Zweck kannst du im Laufe der Zeit beliebig erweitern oder kürzen. Was ein Nebengewerbe oder Hauptgewerbe ist, kannst du in diesem Blogartikel nachlesen.
Weitergabe der Daten
Über die Aufnahme des Gewerbes werden folgende Stellen informiert:
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft – Es folgt ein Erhebungsbogen, ob Angestellte vorhanden sind, die versichert werden müssen und ob der Selbstständige freiwilliges Mitglied in der Berufsgenossenschaft werden will.
Industrie-, Handels- und Handwerkskammer
Industrie-, Handels- und Handwerkskammer – Die Kammern werden einen Erhebungsbogen zuschicken, mit dem man den Betrieb bei der zuständigen Kammer registriert. Es handelt sich um eine Pflichtmitgliedschaft, die leider kostenpflichtig ist.
Der Grundbetrag für nicht im Handelsregister eingetragene Personen oder Personengesellschaften beträgt 40 €. Für Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, beträgt der Grundbetrag 135 € im Jahr. Dieser steigt mit dem Gewerbeertrag stetig an. Dazu gibt es einen größenabhängigen Betrag in Höhe von zur Zeit 0,22 % pro Jahr vom Gewerbeertrag.
Gründer können sich vom Mitgliedsbeitrag für 4 Jahre befreien lassen, sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Dabei ist man in den ersten zwei Jahren komplett befreit und in den beiden darauffolgenden Jahren teilweise. Ab dem 3. Jahr wird der Grundbetrag fällig und ab dem 5. Jahr die Umlage.
Wenn der Gewerbeertrag unter 5.200 € liegt, sind auch nicht Gründer (langjährige selbstständige) vom Grundbetrag und der Umlage befreit. Dies gilt nicht für Kaufleute und Gesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen sind.
Die Befreiung kann formlos bei den zuständigen Kammer erfolgen.
Finanzamt – Steuerlicher Erfassungsbogen
Finanzamt – Steuerlicher Erfassungsbogen – Es geht eine Meldung an das zuständige Finanzamt über die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit. Nach circa zwei Wochen bekommt der Gründer den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Mit dem steuerlichen Erfassungsbogen werden alle wichtigen Informationen für das Finanzamt erhoben und gegebenenfalls eine neue Steuernummer vergeben, die fortan auf den Rechnungen mit angegeben werden muss. Wenn du mehr über den steuerlichen Erfassungsbogen wissen willst, schau dir diesen Blogartikel an.
Es werden außerdem Daten an verschiedene statistische Behörden geschickt. Wenn du hier die komplette Liste sehen willst, dann schau dir den § 14 der Gewerbeordnung an (Anzeigepflichten).
Gewerbe anmelden – Besonderheiten
Gewerbeanmeldung und Gründerzuschuss ALG 1
Als ALG 1 Empfänger hast du gegebenenfalls einen Anspruch auf den Gründerzuschuss. Es ist aber zwingend erforderlich, dass das Gewerbe nicht angemeldet wird, bevor der Gründerzuschuss beantragt wurde. Wenn du mehr zum Thema Gründerzuschuss wissen willst, klicke hier.
Gewerbeanmeldung – EU-Bürger
Aus meiner Sicht hat die Europäische Union viele Vorteile gebracht, aber da hat jeder seine eigene Meinung. Zwei wichtige Vorteile sind, dass EU-Bürger die gleiche Niederlassungsfreiheit und Gewerbefreiheit genießen wie deutsche Bürger. Auf EU-Bürger ist das Ausländerrecht nicht anwendbar. Dies gilt nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für die Schweiz und Länder des Europäischen Wirtschaftsraums.
Die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen eine zusätzliche Zugangsvoraussetzung erfüllen, sofern welche vorgegeben sind. Sie müssen im Stande sein, die geplante Selbstständigkeit durchzuführen. Das können kaufmännische oder handwerkliche Fähigkeiten sein, vor allem aber deutsche Sprachkenntnisse.
Gewerbe anmelden – Nicht EU-Bürger
Wenn man nicht zu den EU-Staaten zählt, wird das Ausländerrecht angewendet. Hier ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die auch die Genehmigung enthalten muss, ein Gewerbe auszuüben. Solche Genehmigungen werden in der Regel erteilt, wenn man über eine halbe Million Euro investiert und mehr als 5 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Ausländerbehörde wird dazu eine Stellungnahme des zuständigen Gewerbeamts oder der Kammern einholen, um das gesamte Unterfangen zu bewerten.
Gewerbe anmelden als Minderjähriger
Minderjährige haben bei der Gewerbeanmeldung besondere Voraussetzungen zu beachten, da sie nur beschränkt geschäftsfähig sind. Hier müssen alle Erziehungsberechtigten dem Minderjährigen schriftlich ihre Zustimmung erteilen, das Gewerbe ausüben zu dürfen. Dieses wird dann zusätzlich vom dem zuständigen Vormundschaftsgericht geprüft. Der Betrieb des Gewerbes muss zum Vorteil des Minderjährigen sein und es müssen die notwendigen Kenntnisse vorhanden sein, um das Gewerbe auszuüben. Dazu zählen beispielsweise kaufmännische Kenntnisse. Entschiedet das Vormundschaftsgericht positiv, so kann mit dieser Genehmigung das Gewerbe angemeldet werden. Die Bestätigung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Der Minderjährige ist dann im Geschäftsverkehr wie eine voll geschäftsfähige Person zu sehen. Er darf Verträge eingehen und Willenserklärungen abgeben. Nur bestimmte Geschäfte sind davon ausgeschlossen wie die Kreditaufnahme oder die Erteilung einer Prokura.
Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Berufe
Bestimmte Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Ohne die Erlaubnis kann keine Gewerbeanmeldung erfolgen.
Gaststättenbetreiber brauchen erst eine Gaststättenkonzession, um den Betrieb aufzunehmen.
Finanzdienstleister wie Finanzanlagevermittler, Versicherungsmakler und Immobiliendarlehensvermittler müssen sich bei der zuständigen Handelskammer registrieren und sich dort die Erlaubnis erteilen lassen.
Handwerker müssen sich erst in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Hier findest du alle erlaubnispflichtigen Berufe.
Fazit – Gewerbe anmelden
In Deutschland kann jeder ein Gewerbe anmelden, denn es herrscht Gewerbefreiheit. Das ist nicht in jedem Land der Welt so. Wir haben die Möglichkeit, uns frei zu entfalten und ein eigenes Unternehmen zu gründen. Für viele Gründer ist die Gewerbeanmeldung der erste Schritt, sich diesen Traum zu erfüllen. Der erste Schritt ist aber auch der Wichtigste, denn dadurch kommt der Stein ins Rollen. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Gewerbe!
53 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo guten Tag,
ich habe da mal eine Frage:
Ich habe ein klassisches Baugewerbe, jedoch möchte ich ein neuen Standbein aufziehen und mit Affiliate-Seiten ebenfalls Geld verdienen.
Wie muss ich nun vorgehen, damit ich das Affiliate Gewerbe anmelde?
Neuanmeldung/Ummeldung oder eine weitere Einkommensquelle hinzufügen, was
muss ich dem Finanzamt sagen?
Mit freundlichen Grüßen
Chan
Hallo Chan,
erstmal vielen Dank für deine Anfrage zum Artikel – Gewerbe anmelden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten die jemand hat der ein neues Gewerbe aufnimmt. Zum einen kann das bestehende Gewerbe erweitern, dies wird dann unter der selben Steuernummer geführt. Der Vorteil es fällt nur einmal der Beitrag für die Industrie und Handelskammer an. Falls ein neues Gewerbe angemeldet wird dann wird das unter einer neuen Steuernummer geführt und ein zusätzlicher Beitrag für Industrie und Handelskammer fällt an. Der Vorteil bei Neuanmeldung ist, dass ein zusätzlicher Gewerbesteuerfreibetrag entsteht sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt.
In jedem Fall, ob Erweiterung oder Neuanmeldung, wird das Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen verschicken.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Empfehle den Artikel gerne weiter ????
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen ????
Beste Grüße
Erik
Hallo,
ich habe auf Ihrer Seite schon ein paar Zahlreiche Tipps erfahren.
Nun habe ich aber trotzdem eine für mich offene Frage.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Mein Anliegen, ich bin in einer festen Anstellung. Nun möchte ich ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden. ( Bauservice, Haus und Hof. Liefer,- und Montagetätigkeiten ) damit ich hauptsächlich auch Waren in Eu-Ländern ( Polen ) steuerfrei einkaufen kann.
Auf was muss ich achten?
Macht es sinn dies als Kleinunternehmer zu machen, da es ja Nebenberuflich ist?
Wie ist das mit der Umsatzsteuer? Wie verhält es sich wenn man Ware aus EU-Ländern steuerfrei einkauft und zum Eigenbedarf verbaut?
Vorab schon vielen Dank
Martin Major
Hallo Major,
erstmal vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden.
Im Prinzip kann kein Gewerbetreibender Steuerfrei in der EU einkaufen. Derjenige der die Ware bezieht muss an sein Finanzamt die Umsatzsteuer abführen. Wenn ich also in Frankreich Waren als Unternehmer einkaufe muss ich eine Meldung an mein Finanzamt abgeben über den Einkauf. Ich führe dann die Steuer ab und ziehe sie mir direkt als Vorsteuer wieder. So ist es auch mit der Ware die ich Direkt in Deutschland beziehe. Als Regelunternehmer kann ich mir auch auf deutsche Ware die Umsatzsteuer ziehen. Als Kleinunternehmer ist das nicht Möglich. Privat Ware zu verbauen halte ich für sehr bedenklich. Das müsste man gut auseinanderhalten können und dem Finanzamt bei einer Prüfung plausibilisieren.
Anbei zwei Artikel die du lesen solltest:
Kleinunternehmer
Steuern
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Hallo Erik,
vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Ich bin absoluter Anfänger in dem Ganzen und habe das Gefühl, nicht wirklich durchblicken zu können, Daher habe ich folgende Fragen: Ich bin hauptberuflich in einer Festanstellung und würde gern nebenher bedruckte Kleidung herstellen und in einem Onlineshop verkaufen. Ist da eine Gewerbeanmeldung das richtige?
Muss ich den Namen des Unternehmens irgendwo registrieren lassen?
Einige Druckmotive sind angelehnt and bereits bestehende bekannte Logos von anderen Unternehmen. Wer kann mir helfen, zu prüfen, ob ich diese Druckmotive nutzen kann, ohne rechtlich dafür belangt zu werden?
Ich danke dir sehr für deine Ratschläge und Tips.
Gruß,
Deniz
Hallo Deniz,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden.
Ich empfehle dir auf jeden Fall umfangreiche Literatur um erstmal Know How im Bereich Gründung aufzubauen. Bei einer kaufmännischen Tätigkeit wie der Betrieb eines Onlineshops ist auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig. Je nach Rechtsform ist ein Fantasiename Möglich bei den Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es Einschränkungen. Leider ist das Thema sehr umfangreich.
Logos bestehen in vielen Fällen einem Schutz. Hier sollte ein Maren und Patentanwalt rüber schauen.
Ich kann dir mein Buch empfehlen – Das Feierabendstartup:risikolos gründen neben dem Job.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Guten Tag, mir geht es ähnlich wie meinem Vorgänger, ahnungsloser Anfänger. Ich bin noch Elternzeit und möchte Stoffe günstig einkaufen und auf Auktionen verkaufen, um so die Stoffe zu finanzieren, die ich für mich zum privaten Vernähen kaufe. Hier erziele ich ja Gewinne … . Ob ich die Zeit nach meiner Elternzeit noch habe … das weiß ich nicht. Ich danke für Ihre Aufklärung.
Hallo Jana,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden .
Eine Voraussetzung um ein Gewerbe anzumelden ist die Gewinnerzielungsabsicht.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
vielen Dank. Mir ist nun vieles klarer. Ich bin 23 und Angstellt. Ich habe durch FSJ Erfahrung in der Betreuung von Kindern und habe eine Anfrage eines Nachbarn für gelegentliches Babysitting (ca. 2x im Monat á 4 Stunden). Er möchte gerne eine Rechnung und per Überweisung zahlen. Das ist soweit ok, aber was muss ich dabei beachten? Muss ich nun ein Gewerbe anmelden? Ich mache damit ja auf jeden Fall Gewinn.
Danke für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden.
Das hängt von vielen Faktoren ab. Besonders davon ob das Finanzamt das Ganze als Liebhaberei einstuft. Haftungssicher kann dir das nur ein Steuerberater oder Anwalt sagen.
Hier der Link zum Thema Liebhaberei https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei
Die Frage ist auch ob die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist.
Wie du siehst sind das alles Punkte die man in einem persönlichen Gespräch klären muss mit einem Experten. Auf jeden Fall sollte man Belege aufheben. Auch für Ausgaben die man tätigt um bei einer Umdeklarierung kosten den Einnahmen entgegen setzten zu können.
Falls ich noch was tun kann, lass es mich wissen.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Beste Grüße
Erik
Hallo Erik,
Deine Seite gefällt mir sehr! Weiter so !
ich bin grade in der Gründungsphase eines Startup mit einer neuen Social Media App Idee.
Da ich noch nie ein Startup gegründet habe, habe ich ein paar fragen. Wäre es möglich diese bei dir zu stellen und auf eine Antwort zu hoffen ?
Alles per Email natürlich=)
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Pedram,
das wäre Möglich.
Einfach über das Kontaktformular 🙂
Beste Grüße,
Erik
Moin, mein Hobby ist Fotografie Make up u. Brautfrisuren, nun würde ich das ersteinmal versuchen wollen, ob das hier in meiner Region Ländlich ankommt.
Also wäre ich gerne erstmal künstlerisch unterwegs.
und würde auch vieles ersteinmal für lau machen.
Natürlich würde ich gerne ein Flyer mit Preisangaben machen oder eher nicht.
Wie gehe ich ersteinmal vor?
Lieben Dank
Hallo Eve,
vielen Dank für dein Kommentar. Da deine Frage sehr allgemein ist und es viel rechtliche Hürde gibt aber auch Schwierigkeiten sein Produkte zu vermarkten wäre mein Buch als Basis sinnvoll. Falls du dann noch spezifische Fragen hast komm gerne wieder auf mich zu.
https://www.feierabendstartup.de
Beste Grüße,
Erik
Hey Erik,
vielen Dank für diesen super Artikel. Ich bin absoluter Anfänger in dem Ganzen und habe noch nicht wirklich den Durchblicken. Daher habe ich folgende Fragen: Ich bin hauptberuflich in einer Festanstellung und würde gern nebenher 3D Druckteile und CAD Konstruktionen herstellen und auf eBay verkaufen. Ist da eine Gewerbeanmeldung das richtige oder fällt es unter die Kategorie Freiberuflich ?
Hallo Max,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Da es sich aus meiner Sicht nicht um Kunst handelt steht hier der gewerbliche Charakter (Handel) im Vordergrund. Deswegen wohl eher eine Gewerbeanmeldung. Dazu bitte noch die anderen Punkte beachten wie Gewinnerzielungsabsicht usw.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
ich arbeite als Honorarkraft ca. 8 Tage im Monat und dann nebenbei noch als Trainer in einer Schule ca. 600€ im Monat. Muss ich ein Gewerbe dafür anmelden?
Und nur für eines von den beiden oder für beide zusammen?
Kenne mich leider nicht aus und hoffe du kannst mir helfen.
LG Daniel
Hallo Daniel,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Nebengewerbe anmelden.
Hier kommt es immer auf die Gesamtschau der Tätigkeit an und nicht die höhe des Verdienstes. Erzieherische oder unterrichtende Tätigkeiten können zwar freiberuflich ausgeübt werden allerdings gibt es viele Ausnahmen und Vorraussetzungen. Ich empfehle dir dich direkt beim Finanzamt zu melden oder eine Steuerberater aufzusuchen. Denn hier geht es oft nachträglich um Haftung. Wenn jemand rückwirkend Gewerbesteuer zahlen muss kann das mitunter sehr teuer werden ( Zinsen usw.).
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo,
Ich habe eine frage die mir bis heute leider keiner beantworten könnte ich hoffe sie können mir weiter helfen.
Und zwar hab ich in der Türkei frische yufkateig hergestellt und wollte mich jetzt hier selbstständig machen. Aber dafür wurde mir gesagt bräuchte ich einen meisterbrief weil es in die Handwerksrolle eingetragen werden müsse.
Gibt es dafür keine Ausnahmen da es ja was türkisches ist und nichts mit Brot oder sonstiges zu tun hatt?
MfG ozer
Hallo Özer,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema “muss ich ein Gewerbe anmelden”.
Ich bin auf dem Gebiet kein Experte aber aus meiner Sicht fällt das unter Herstellung von Backwaren und dann würde ich auch dazu tendieren das du einen Meisterbrief oder einen Meister anstellen musst. Ich würde aber an deiner Stelle einfach bei Handwerkskammer anrufen in deiner Region.
Die können es dir genau sagen.
Es handelt sich weder um steuerliche oder rechtliche Beratung.
Die besten Gründergrüße,
Erik
Hallo,
Ich bin 16 Jahre alt und würde gerne meinen eigenen webshop mit Pullover öffentlichen Stellen. Doch nach relativ langem suchen bin ich mir noch nicht ganz schlüssig ob ich auch ein Gewerbe anmelden muss oder ob das erst ab einem gewissen Gewinn gemacht werden muss?
Meine Website ist auch schon online, doch ich habe die Zahlungsmöglichkeiten noch nicht hinzugefügt weil ich mir nun nicht mehr sicher war wie das alles funktioniert.
Wäre sehr nett wenn sie mir helfen könnten! LG Niklas Möller
Hallo Niklas,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden.
In den meisten Fällen reich schon eine Gewinnerzielungsabsicht. Wenn man sich unsicher ist einfach beim Gewerbeamt anrufen.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo und vielen Danke für ihre Engagement und die zahle reiche tippe,
Ich bin in einer haupt Anstellung bei einer Spedition Firma ( Lager und Fracht Transport ..) , ich will mich gerne Selbständig machen neben meiner Berufe; meiner Idee ist Einen Bus Kaufen dann Aufträge von meiner Firma holen und Fracht transportieren Dazu auch meine eigene Lager Mitarbeiter einstehlen und bei meiner aktuellen Arbeitgeber arbeiten lassen als Subunternehmer . ( natürlich im Kenntnis vom mein Arbeitgeber )
was muss ich hier machen und was muss ich beachten.
Vielen danke
Hallo Eddi,
sorry aber die Frage ist viel zu allgemein gestellt. Da könnte ich ein ganzes Buch darüber schreiben. Ich will dir gerne weiterhelfen. Was ist der nächste Schritt den du machen willst oder wo stehst du genau?
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik
Ich bin momentan in einer Ausbildung und graviere nebenbei, wenn sich mal die Zeit finden lässt, als Hobby Gläser. (mit Motiven die ich schön finde). Diese würde ich dann gerne bei ebay kleinanzeigen verkaufen oder auf flohmärkten, da ich keine 20 Gläser bei mir zu Hause brauche und da ja noch welche dazu kommen werden 😀 und zum wegschmeißen sind die ja auch zu schade.
Da ich nichts verkehrt machen möchte hier meine Frage ob ich dafür ein Gewerbe benötige?
Lg und Danke im Vorraus
Hallo Cindy,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden.
Das lässt sich schwer sagen da eine Gewerbeanmeldung immer eine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt und eine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit. Hier ist die Frage ob sogar eine künstlichere Tätigkeit vorliegt. Künstler dürfen ihre eigene Kunstwerke in einem bestimmten Rahmen verkaufen ohne den Status der Freiberuflichkeit zu verlieren. Letztendlich müsste man sich wirklich zusammen setzen und schauen wo die Reise hingeht und was du genau vorhast. Ich kann das leider nicht leisten (und darf das auch nicht, steuerliche Beratung ist Steuerberater vorbehalten). Mein Tipp ist es einen Steuerberater zu kontaktieren um auch eine schriftliche Aussage zu deinem individuellen Fall zu bekommen.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
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Beste Grüße,
Erik
Muss man wenn man Streamer werden will und nur selten streamt und dadurch sagen wir mal im Monat über 1000€ rein gehen. Muss man dafür ein klein gewerbe anmelden oder eher nicht da ich nicht genau weiß wo runter das fällt
Hallo Marku,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden.
Ein Gewerbeanmeldung hängt von den genanten Punkten hier in diesem Artikel ab ( Gewinnerzielungsabsicht, auf Dauer, nicht freiberuflich usw.)
Nur weil man kein Gewerbe angemeldet hat heißt es nicht das man die Einkünfte nicht versteuern muss. Bei monatlichen Umsätzen von 1000 Euro würde ich auf jeden Fall Beratung beim Steuerberater empfehlen.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
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Erik
Ich bin 18 und will eine Gewerbe anmelden Richtung Sanierung geht das, das ich mit 18 eine Gewerbe anmelden kann und brauche ich besondere Unterlagen?
Hallo Fos,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden.
Wie in dem Beitrag beschrieben kann man mit 18 Jahren ein Gewerbe anmelden. Allerdings gibt es Beschränkungen. Wenn es zum Beispiel um die Sanierung von Häuser geht und jemand für dritte Leistungen erbringt gibt es Voraussetzung (ggf. Eintragung in die Handwerksrolle etc.) die man mit der Handwerkskammer besprechen muss. Hier lohnt es sich einfach mal eine Beratung durchzuführen die in der Regel kostenlos ist.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
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Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik
Es ist wirklich toll, wie du versuchst alle aufzuklären. Ich würde mich sich gern dazu Reihen und eine Frage stellen. Ich bin im Moment als Teilzeitkraft tätig und möchte nun mich bei einem Unternehmen als Partnerin eintragen um die Produkte an Kunden zu bringen. Partnerin ist nicht wirklich Partnerin an dem Unternehmen gemeint sondern eher so Art selbstständiges Verkaufspersonal wo Provision erhält. Muss ich da jetzt ein Gewerbe anmelden oder Kleinbetriebe? Wie genau muss ich vorgehen? Kannst du mir helfen? Mein Ziel ist es natürlich Gewinn zu erzielen und zuzätzlich Geld zu verdienen.
Danke und freundliche Grüsse
Fatma
Hallo Fatma,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Gewerbe anmelden.
Wenn man als Handelsvertreter tätig ist, ist es wichtig ein Gewerbe anzumelden sofern die Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldung erfüllt sind (Dauer, Geweinnerzielungsabsicht usw.)
Um eine freiberufliche Tätigkeit handelt es sich bei Handelsvertretern nicht. Hier gibt es noch unterschiede ob man nur für ein Unternehmen tätig ist oder für mehrere. Bei einem Unternehmen sollte man auf jeden Fall prüfen ob man Rentenversicherungspflichtig ist und ggf. einen Antrag auf Befreiung stellen.
Mehr erfährst du ins diesem Blogartikel.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Hinterlass uns gerne bei Youtube ein Abo und ein Daumen hoch 😉
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
[…] Blogs: z.B. einfachstartup.de […]
Hallo guten Tag,
Ich studiere derzeit und will demnächst mein Praxissemester absolvieren, dieses ist also von der Hochschule vorgeschrieben. Meine Praktikumsstelle ist jedoch eine GbR und keine GmbH, ich würde eine pauschale Vergütung erhalten. Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden oder ist dies nicht nötig, da es über die Uni läuft? Wie sieht es mit den steuerlichen als auch den sozialversicherungsrechtlichen Belangen aus? Nach meinen Infos bin ich über die Uni versichert oder bin ich da falsch informiert?
Mit freundlichen Grüßen
Kimberley
Hallo Kimberley,
vielen Dank für dein Kommentar. Korrekte Empfehlungen geben und steuerlich beraten dürfen nur Steuerbeter oder Anwälte. Grundsätzlich laufen meines Wissens Praktikumsverträge nicht über selbstständige oder gewerbliche Tätigkeiten. Es handelt sich in der Regel um abhängige Beschäftigung (ANGESTELLT).
Beste Grüße,
Erik
Hi, wo finde ich bitte die Beiträge und Infos zu: wenn ich freiberufliche Tätigkeit (Layout/Grafik) mit einer Leistung (kosmetische Tätigkeit auf Gewerbe ) und beides über 17.500€ kombinieren möchte. Auch Infos zu Kassenführung und vorgaben im Umgang mit Bar Einnahmen. Vielen Dank.
Hallo Nora,
ich kann dir diesen Artikel empfehlen 🙂
Einnahme Überschuss Rechnung
Beste Grüße,
Erik
Hi Erik danke für den Artikel.
Frage: ich arbeite als Teilzeitkräft, möchte nebenher aber auf Messen als Hostess ab und zu Geld verdienen. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden oder sollte ich einfach Rechnungen schreiben. Ab der Steuerklasse ändert sich aber nichts oder?
LG janet
Hallo Janet,
ich habe dazu ein Artikel geschrieben der genau das Thema behandelt. Ich hoffe dieser kann dir weiter helfen. Wenn nicht, melde dich gerne nochmal bei mir 🙂
Liebhaberei oder doch Gewerbe
Beste Grüße,
Erik
Hallo,
vielen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Infos. Ich möchte gern zusammen mit meinem Mann ein Gewerbe anmelden. Geht das?
Hallo Claudia,
das hängt von der Rechtsform ab. Wenn ihr eine Personengesellschaft oder eine juristische Person gegründet habt, dann ja. Mehr zu den den Rechtsformen erfährst du hier.
Rechtsformen
Bitte lese dir den Artikel durch und komm gerne auf mich zu wenn dann noch Fragen bestehen.
Es handelt sich weder um rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Beste Grüße,
Erik
Hallo Eric,
gute und informative Seite.
Ich will ein Gewerbe anmelden mit welchem ich nur geringfügige Umsätze machen werden, aber ich möchte sicher sein. Die Umsätze liegen etwa bei 1000,00p.a. Den Gewerbeschein benötige ich hauptsächlich um über das Gewerbe auch in nur Gewerbetreibenden Geschäften vorbehaltenen Unternehmen einkaufen zu können (Privat )
Ist das problemlos machbar.
Hallo Alexander,
grundsätzlich ist dein Vorgehen realisierbar. Dass du dein Gewerbe nur angemeldet hast, um privat am geschäftlichen Rechtsverkehr teilzunehmen, solltest du vielleicht nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Zu beachten ist, dass für Gewerbetreibende nicht der Verbraucherschutz gilt (mögl. rechtlich nachteilig) und einige Händler im B2B-Bereich ausschließlich mit hauptberuflich Gewerbetreibenden handeln. Die Gewichtung dieser Aspekte musst du für dein Vorhaben selbst vornehmen.
Schöne Grüße,
Till
hallo,
ich bin festangestellt, derzeit in Elternzeit und würde gerne ein Gewerbe anmelden.
Ich nähe gerne Babykleidung und würde diese im Internet und auf Flohmärkten verkaufen wollen. Da ich auf der sicheren Seite sein möchte wollte ich anmelden, aber ich weiß ja nicht wie viel Umsatz ich machen werde (mit Kleinkind ist auch nicht immer so viel Zeit wie ich gerne hätte).
Gibt es irgendwelche Probleme wenn ich nicht viel Gewinn erziele? Und was kommt an Kosten für das Gewerbe auf mich zu.
Liebe Grüße,
C.Schlipp
Hallo,
die Herangehensweise ist genau richtig. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind je nach zuständigem Amt unterschiedlich. Du kommst in der Regel mit 20 bis 40 Euro aus. Es handelt sich dabei direkt um Betriebsausgaben.
Probleme wird es nur geben, wenn du über Jahre hinweg Verluste erzielst. Wenn du deine Arbeitsstunden bei der Kalkulation der
Produktpreise berücksichtigst, sollte dies für dich kein Problem darstellen.
Wenn du zum “Selbstkostenpreis” verkaufst, handelt es sich steuerlich um Liebhaberei. Es gibt in diesem Fall für dich auch keine “Probleme”, aber du kannst die entstehenden Verluste nicht steuerlich geltend machen.
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben.
Liebe Grüße,
Till
Hallo Erik
erst einmal vielen Dank für den tollen Artikel. Leider habe ich noch ein paar offene Fragen.
Ich selber habe einen Minijob und verdiene 450€/Monat. Jetzt möchte ich in einem schon bestehenden Geschäft einige Produkte verkaufen (die ich vorher selber einkaufe), es handelt sich hierbei allerdings nur um einen Gewinn von ca. 100-200€ im Monat. Eigentlich rentiert es sich nicht wirklich, aber ich liebe die Produkte und mache das einfach gerne. Hierfür würde ich dann ein Kleingewerbe anmelden.
Jetzt verhält es sich so, dass mein Mann auch Selbständig ist, er hat sowohl Landwirtschaft, als auch Gewerbebetrieb und wir sind zusammen veranlagt. Müssen die Gewinneinkünfte aus meinem Kleingewerbe in der Einkommenssteuer mit angegeben werden? Falls ja, rechnet es sich ja gar nicht mehr, wenn dadurch das zu versteuernde Einkommen höher ausfällt…
Gruß, Christine
Hallo Christine,
den Gewinn aus deinem Gewerbebetrieb (Handel) musst du in der Steuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben und versteuern. Es wird somit auf den Betrag von 1.200 bis 2.400 Euro pro Jahr euer persönlicher Einkommensteuersatz angewendet.
Im Ergebnis musst du beurteilen, ob sich dein Aufwand dann lohnt oder nicht.
Schöne Grüße,
Till
Hi Erik.
Ich bin Angestellter und möchte 2 wochen im Jahr ca. 80-90 Weihnachtsbäume kaufen und verkaufen.muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Schönen Gruß Kim
Hallo Kim,
das hängt von vielen Faktoren ab. In diesem Bezug spielt auch eine auf Dauer angelegte Tätigkeit eine Rolle. Ich würde es an deiner Stelle mit dem Gewerbeamt absprechen.
Wenn man kein Gewerbe anmeldet heißt es noch lange nicht das man auf seine Gewinne keine Steuer zahlen muss.
Hierzu ein Artikel der hilfreich ist:
Ist es Liebhaberei oder musst du ein Gewerbe anmelden?
Es handelt sich weder um rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
Deine Artikel sind sehr hilfreich. Ich habe nun aber folgende Frage: ich möchte hier in Deutschland eine “Einkaufsgesellschaft” gründen, die für meine bereits bestehende Firma in Südamerika Waren kauft und ihr dann eben weiterverkauft. Der Umsatz wird voraussichtlich nicht mehr als 50 Td Euro betragen. Muss ich mein Gewerbe als Kaufmann unbedingt im Handelsregister eintragen? Ich möchte mir nämlich die Kosten der Buchführung gerne sparen ( Bilanzierungspflicht). Muss ich eigentlich auch unbedingt (große) Gewinne erzielen? Für mich wäre das in diesem Sinne uninteressant, da ich lieber die Waren günstig an meine südamerikanische Firma verkaufen möchte und dort Gewinne erzielen und versteuern möchte.
LG
Rainer
Hallo Rainer,
nach deiner Beschreibung handelt es sich nicht um in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs.2 HGB). Hierbei kommt es allerdings auf viele Faktoren, u.a. Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der Geschäftsvorgänge, Höhe des Umsatzes (i.d.R. größer als 100.000 EUR) an.
Da du die wesentlichen Grenzen nicht überschreitest, kannst du dein Gewerbe als Einzelkaufmann ohne Handelsregistereintrag führen.
Die Buchführung per Einnahmeüberschussrechnung kommt bei einem Umsatz unter 600.000 EUR und einem Gewinn unter 60.000 EUR in Frage.
Bei den Preisen solltest du dich an den Aufschlägen anderer vergleichbarer Groß-/Einzelhändler orientieren (Fremdvergleich). Es gibt die Problematik der Verrechnungpreise, welche darauf beruht, dass große Gesellschaften ihre Gewinne gern in Niedrigsteuerländern auflaufen lassen. Um hier nicht in Bedrängnis zu gelangen, solltest du die Preisbildung gut dokumentieren. Der Verkaufspreis muss die Kosten decken und einen fremdüblichen “Unternehmerlohn” abwerfen.
Es handelt sich weder um steuerliche noch rechtliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Schöne Grüße,
Till
Hallo! Ich habe ein paar Fragen und zwar : Ich möchte ein Gewerbe im Beteich Pflege Österreich anmelden, habe aber den Wohnsitz in Deutschland. Daher möchte ich meine Sozialversicherug in Deutschland zahlen. Da ich mich in der Vergangenheit nicht mit so etwas befassen musste, ist mir ni ht bekannt, ob es so geht. Ich möchte auch wissen welche finanziellen Verpflintungen ich gegenüber von dem deutschen Staat habe in diesem Kontext. Danke vielmas im voraus!
Hallo Daniel,
Bei einem solchen Auslandssachverhalt sind sowohl im Steuerrecht (Doppelbesteuerungsabkommen) als auch im Sozialversicherungsrecht diverse Sondervorschriften zu beachten. Dies übersteigt leider den uns möglichen Transfer von allgemein zugänglichen Informationen in diesem Blog.
Ich kann dir somit nur eine individuelle Rechtsberatung für deine Situation empfehlen.
Schöne Grüße,
Till