Heute geht es um die Themen Krankheit, Teilzeit und Urlaub in der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Hierbei handelt es sich um drei Sondersituationen, bei denen es einiges zu beachten gibt.
Urlaub in der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Klingt es nicht super, am ersten Urlaubstag so richtig mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit durchzustarten, 14 Stunden am Tag Aufträge abzuarbeiten und die Kasse gehörig klingeln zu lassen? Leider verhindert das Bundesurlaubsgesetz, dass du im Urlaub so richtig Kohle machst. Details findest du im § 8 des Bundesurlaubsgesetzes:
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Lass uns diesen Paragraphen genauer anschauen. Was heißt das eigentlich, es darf keine Tätigkeit unternommen werden, die dem Urlaubszweck widerspricht? Hier geht es ausschließlich um Erwerbstätigkeiten, nicht um deine Freizeitgestaltung. In dieser darfst du weiterhin auf dem Amazonas Kanu fahren, ein Überlebenstraining im Himalaya absolvieren und andere gefährliche Sachen unternehmen. Die einzige Bedingung ist, dass du diese Aktivitäten nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit machst, beispielsweise als Reiseveranstalter oder als gebuchter Begleiter.
Tätigkeiten, die dem Urlaubszweck widersprechen, sind insbesondere alle Arbeiten, die mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit zusammenhängen. Dein Arbeitgeber bezahlt dir ja nicht deinen Lohn weiter, damit du im Urlaub woanders Geld verdienen kannst. Ganz im Gegenteil: Seine Intention ist, dass du ausgeruht und mit frischer Energie in die Arbeit zurückkehrst. Deine nebenberufliche Selbstständigkeit sollte im Urlaub zeitlich so gestaltet werden, dass sie den gleichen Charakter hat wie zur normalen Arbeitszeit. Du solltest Tätigkeiten, die deinen Körper stark beanspruchen, unterlassen. Allerdings geht es auch hier nur um eine Erwerbstätigkeit und den zeitlichen Umfang.
Es gibt ein Urteil, das vom Landesgericht Köln getroffen wurde.
Darin ist begründet, dass eine Tätigkeit, die der maximalen finanziellen Ausnutzung der Arbeitskraft dient, dem § 8 des Bundesurlaubsgesetzes widerspricht. Arbeitest du jedoch im Betrieb von deinen direkten Angehörigen mit, wird dies in den meisten Fällen als Familienhilfe qualifiziert und wiederspricht nicht dem Urlaubszweck.
Krankheit in der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Die Formulierung ist zwar ähnlich, dennoch wird Krankheit etwas schärfer beurteilt als Urlaub. Wenn du krank bist, darfst du nichts tun, was der Genesung widerspricht. Das bedeutet, wenn du dir als Bauarbeiter den Zeh brichst, kannst du zwar noch 2 Stunden am Laptop sitzen, aber keine Gartenarbeiten durchführen, wo möglicherweise erneute Verletzungsgefahr besteht. Anders als beim Urlaub spielt es bei der Krankheit keine Rolle, ob die Tätigkeit im Rahmen deiner nebenberuflichen Erwerbstätigkeit oder privat durchgeführt wird. Wird gegen die Genesung verstoßen, kann es zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen. Bei einem gebrochenen Zeh kannst du durchaus noch geistige Arbeiten durchführen, aber was passiert, wenn du beispielsweise Grippe, Kopfschmerzen oder Schnupfen hast? Diese Krankheiten erfordern Ruhe, was auch in deinem eigenen Interesse liegen sollte. Hier solltest du keiner nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Teilzeit in der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Wie baust du dir im optimalen Fall aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit dein Unternehmen auf? Momentan arbeitest du wahrscheinlich Vollzeit, was durchaus positive Seiten hat. Zwar überlässt du jemand anderem eine Menge deiner Lebenszeit, für die du nur einmalig über deinen Lohn vergütet wirst. Dafür kommt dieser stetig und du kannst damit planen. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir deinen Lohn immer zu einem bestimmten Datum zu zahlen.
Auch alle Sozialversicherungen und Steuern führt er treuhänderisch für dich ab. Wenn du dein Geschäftsmodell testest, ist es in Ordnung, wenn es nicht sofort funktioniert, da du höchstwahrscheinlich kein externes Kapital benötigst. Deine Festanstellung macht dich also unabhängig. Diesen Vorteil solltest du solange nutzen, bis du dir die Hälfte deines Lohns über deine nebenberufliche Selbstständigkeit aufgebaut hast. Dann kommt dein erster großer Schritt in die Freiheit und du kannst deinen Hauptjob auf Teilzeit reduzieren.
Dieser Schritt ist notwendig, denn nebenberuflich hast du nicht die nötige zeitliche Power, um ein adäquates Wachstum aufzubauen. Dieses brauchst du aber, wenn du eines Tages davon leben willst. Vielleicht fragst du dich, ob du einfach auf Teilzeit gehen kannst und ob es einen Anspruch darauf gibt. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf eine Teilzeitstelle und die Voraussetzungen dafür sind gar nicht so hoch:
- Der Betrieb muss mehr als 15 Arbeitnehmer haben
- Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen
- Du musst deinen Arbeitgeber 3 Monate vorher schriftlich
informieren
Dein Antrag muss die gewünschte Arbeitsverteilung enthalten. Warum? Weil im Gesetz eindeutig steht, dass sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einigen sollen. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dürfen hier feste Vorschriften machen. Das macht auch Sinn, allerdings trauen sich viele Arbeitnehmer nicht, die Arbeitsverteilung mit ihrem Chef zu besprechen. Ich kann nur daran appellieren, den Mut zu haben.
In § 8 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) wird der Anspruch des Arbeitnehmers geregelt. Auch leitende Angestellte und Personen in Schlüsselpositionen haben das Recht (§ 6 Abs. 1 TzBfG), ihre Stundenanzahl zu reduzieren.
Der Wunsch auf Teilzeit darf dir nicht versagt werden. Dies gilt auch für CEO’s, leitende Angestellte und das mittlere Management. Die Voraussetzungen, dir neben der Arbeit dein eigenes Ding aufzubauen, waren noch nie besser. Im ursprünglichen Gedanken ging es hier um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Doch auch allen zukünftigen Unternehmern wurde mit dieser Regelung ein großer Gefallen getan.
Nur in wenigen Ausnahmen kann dein Antrag verweigert werden, beispielsweise, wenn dem Betrieb dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Nehmen wir an, du bist der einzige Programmierer in der Firma und kein anderer kennt sich mit der Software für die Produktion aus. Wenn sich niemand in angemessener Zeit einarbeiten kann, entstehen hier für den Arbeitgeber hohe Kosten. In diesem Fall kannst du ihn dennoch darauf hinweisen, dass er in angemessener Zeit einen Ersatz schaffen muss.
Die zweite Ausnahme ist, wenn die Organisation, die Sicherheit oder die Prozesse erheblich beeinträchtigt werden. Angenommen, du bist der einzige des Sicherheitspersonals oder alleine für das Qualitätsmanagement verantwortlich und es gelingt deinem Arbeitgeber nicht, innerhalb von drei Monaten adäquaten Ersatz ausfindig zu machen. Auch hier musst du deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er diese Lücke zu angemessener Zeit schließen muss, da er jetzt über deinen Wunsch nach Teilzeit informiert ist.
Wenn der schriftliche Antrag gestellt wurde und dein Arbeitgeber nicht innerhalb von 2 Monaten reagiert hat, dann gilt der Antrag als anerkannt, inklusive der Arbeitszeitverteilung. Wichtig: Wenn du auf Teilzeit gehst, hast du keinen Anspruch mehr auf eine Vollzeitstelle. Dennoch muss dich der Arbeitgeber bei einer Ausschreibung als erstes berücksichtigen, falls du dich auf eine Vollzeit-Stelle bewirbst.
Kann die Teilzeitstelle wiederrufen oder beendet werden? Nur, wenn aussagekräftige Gründe vorliegen, beispielsweise wenn die betrieblichen Interessen überwiegen. Dies könnte der Fall sein, wenn beispielsweise die Produktion hochgefahren werden muss, um die Nachfrage zu decken.
Wenn du arbeitslos wirst und dir deine nebenberufliche Selbstständigkeit im Zeitumfang einer Teilzeitstelle aufgebaut hast, kann das Arbeitsamt verlangen, dass du wieder eine Vollzeitstelle annimmst. Allerdings ist der zeitliche Umfang auf 15 Stunden die Woche begrenzt, wenn du arbeitssuchend bist. Du kannst maximal 450 Euro hinzu verdienen.
Hier kannst du mehr über die nebenberufliche Selbstständigkeit erfahren:
Für das Nebengewerbe Steuern richtig abführen
5 Gründe warum du dich nebenberuflich selbstständig machen solltest!
Nebengewerbe anmelden – was du unbedingt wissen solltest
Hier siehts du den optimalen Weg. Erst den Proof of Concept in der nebenberuflichen Selbstständigkeit, dann auf Teilzeit gehen und die Umsätze hoch fahren. Danach bleibt nur noch eines – Vollzeit Unternehmer.
Vielleicht bist du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit schon mal auf das Arbeitszeitgesetz gestoßen. Du darfst als Arbeitnehmer maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten, mit Ausnahmen sind auch temporär 60 Stunden möglich. Das gilt allerdings nur für Angestellte. Ein Tipp an dieser Stelle: Gerade wenn du einen Minijob auf 450-Euro-Basis hast und zusätzlich noch 10 Stunden in der Woche arbeiten gehst, darfst du maximal 38 Stunden in deiner Haupttätigkeit arbeiten. Dein Arbeitgeber könnte dir also einen Minijob untersagen, wenn du eine Arbeitszeit von mehr als 38 Stunden in seinem Betrieb verrichtest. Hier kommt wieder der Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit zum Tragen. Für dich gilt das Arbeitsgesetz nämlich NICHT!
Sondersituation Geschäftsführer
Wenn du eine UG (Unternehmergesellschaft Haftungsbeschränkt) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gegründet hast, stellst du einen Geschäftsführer ein. Dieser kannst auch du selbst sein. Auch wenn es sich um einen Anstellungsvertrag handelt, wird der Geschäftsführer nicht als klassischer Angestellter gesehen. Auch für ihn gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Eine Ausnahme davon gibt es: Es ist ein Geschäftsführer, der vorher Arbeitnehmer war und sich im Betrieb bis in die Geschäftsführerposition hochgearbeitet hat. Hier gilt es, sich gesondert zu informieren.
Ich hoffe, dass ich dir für deine nebenberufliche Selbstständigkeit die nötige Klarheit verschaffen konnte. Wenn du mehr darüber erfahren willst, empfehle ich dir diese Blogartikel.