

In diesem Blogartikel gebe ich dir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du ein Einzelunternehmen gründen kannst. Im Prinzip ist der Gründungsprozess gedanklich, da für die Gründung eines Einzelunternehmens nichts notwendig ist, weder ein Vertrag noch eine Eintragung ins Handelsregister. Aber gehen wir der Reihe nach vor.
Einführung: Einzelunternehmen gründen
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Unternehmensformen und Rechtskonstruktionen. Die juristischen Personen, die Personen(handels)gesellschaften und die natürlichen Personen. Bei den natürlichen Personen wird die unternehmerische Tätigkeit auf die Person abgestellt. Bei den juristischen Personen handelt es sich im eine neu geschaffene Rechtsperson, die durch eine Eintragung ins Handelsregister rechtsfähig wird.
Juristische Personen
Juristische Personen sind die Kapitalgesellschaften. Bei diesen Gesellschaften haftet die juristische Person mit ihrem Vermögen, dem Kapital, aber nicht die Eigner – sofern diese die Einlage auf das Stammkapital geleistet haben. Das ist ein großer Vorteil, denn im Falle einer Insolvenz wird das Vermögen der Eigner nicht herangezogen.
Personengesellschaften
Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse mehrere natürlicher Personen zu einer Gesellschaft. Bei der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) schließen sich mehrere Personen, mindestens aber zwei, mit einem gemeinsam Zweck und einer gemeinsamen Gewinnerzielungsabsicht zu einer Gesellschaft zusammen. Bei der GbR haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Grundsätzlich ist die Gründung formfrei möglich, allerdings ist ein Gesellschaftervertrag sinnvoll, da beim Ableben von Gesellschaftern oder ihrem Ausscheiden die Gesellschaft aufgelöst werden muss. Alle Entscheidungen müssten einstimmig beschlossen werden. Zu den Personengesellschaften gehört noch die OHG (Offene Handelsgesellschaft). Als Handelskaufmann ist es nicht möglich eine GbR zu gründen, sondern zwingend eine OHG. Eine Spedition ist beispielsweise ein Handelsgewerbe (eine OHG), wobei ein Restaurant klassisch als GbR gegründet werden kann. Weitere Gesellschaften sind die KG (Kommanditgesellschaft), Partnergesellschaft und Stille Gesellschaft. Alle diese Rechtsnormen werde ich in den nächsten Teilen beschreiben. Jetzt kommen wir zum Einzelunternehmen. Falls du eine komplette Übersicht brauchst schaue dir diesen Blogartikel an.
Einzelunternehmen gründen
Für die Gründung deines Einzelunternehmens brauchst du niemanden außer dich selbst. Da du alleine startest brauchst du keinen Gesellschaftervertrag. Es gibt keine Formalitäten, da das Einzelunternehmen nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss (bis auf einen Einzelfall der oft falsch beschrieben wird).
Einzelunternehmer sind oft Kleingewerbetreibende. Kleingewerbetreibende sind alle diejenigen Unternehmen, die in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb haben.
§1 HGB
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Kapital- und Personenhandelsgesellschaften sind Handelsgewerbetreibende im Sinne des Handelsgesetzbuches. Als Einzelunternehmen kommt es auf viele Punkte an, wie zum Beispiel den jährlichen Umsatz, die Mitarbeiter, komplexe Produktion- und Vertriebsstrukturen, und ob der Unternehmer seinen Lebensunterhalt aus dem Gewerbebetrieb bestreitet. Wenn du mehr über das Kleingewerbe erfahren willst, kannst du dir diesen Blogartikel anschauen.
Wenn du als Einzelunternehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches bist, musst du dich ins Handelsregister eintragen lassen und die Vorschriften beachten. Den Status Kleingewerbe oder Kaufmann stellt die Industrie- und Handelskammer mit dem Finanzamt gemeinsam fest. Zu den Vorschriften gehört die doppelte Buchführung (Gewinn- und Verlustrechnung, Erstellung einer Bilanz), Inventur und Aufstellung eines Inventars und noch viele andere Regelungen.
Einzelunternehmen gründen – Kleingewerbe
Er ist Unternehmen in Person und keine Firma. Er sollte mit Vor- und Nachnamen firmieren, beispielsweise Friseur Max Muster. Er kann keinen Geschäftsführer einstellen und keine Prokura erteilen (Generalvollmacht). Wird ein Einzelunternehmen übernommen, kann der Name beibehalten werden, aber der Zusatz Inhaber Max Muster muss dabei stehen.
Einzelunternehmen gründen – e.K. eingetragener Kaufmann
Ein Einzelunternehmer kann sich auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Er ist dann ein eingetragener Kaufmann. Dieser muss dann aber alle Vorschriften des Handelsgesetzbuches beachten.
Einzelunternehmen gründen in den freien Berufen
Die meisten Freiberufler sind Einzelunternehmen. Das liegt daran, dass sie in dieser Gesellschaftsform keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Freiberufler, die ihre Tätigkeit in einer Kapitalgesellschaft ausüben, verlieren diesen Status. Die einzigen weiteren Möglichkeiten für sie sind die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft.
Gewerbesteuer
Als Einzelunternehmer hast du einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € pro Gewerbe. Meldest du mehrere Gewerbe an hast du mehrere Gewerbesteuerfreibeträge. Wenn du mehr über das Thema wissen willst, schaue dir den Blogartikel Kleingewerbe Steuern an.
Vorteile bei Gründung eines Einzelunternehmens
Bei Banken genießen Einzelunternehmen hohes Vertrauen, da sie mit ihrem privaten Vermögen für alle Verbindlichkeiten haften. In den ersten drei Jahren ist es als Gründer trotz ihres Einzelunternehmens schwierig eine Finanzierung zu bekommen. Banken finanzieren vor allem Geschäfte, die sie kennen und einschätzen können. Deswegen sind Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte und Notare einfacher zu finanzieren als Internetgeschäftsmodelle oder innovative Dienstleistungen. Oft müssen Gründer gerade in den ersten drei Jahren zusätzliche Sicherheiten stellen, um einen Bankkredit zu bekommen. Diese Zeit gilt bei Banken als besonders risikohaft. Wenn dich das Thema interessiert schaue dir diesen Blogartikel an. Des Weiteren sprechen die wenigen Formalität und der schnelle Start für diese Rechtsform.
Nachteile bei Gründung eines Einzelunternehmens
Der wirklich große Nachteil ist die Haftung samt des gesamten privaten Vermögens. Auch Beteiligungen am Einzelunternehmen sind schwer möglich. Für zukünftige Expansionen und Investoren benötigt man einen Rechtsformwechsel. Bei Übertragung ergeben sich ebenfalls Probleme. Konten und Verträge laufen alle auf die natürliche Person. Dieses müsste dann komplett geändert werden. Bei juristischen Personen kann der Inhaber wechseln, aber die Firma bleibt mit ihren Verträgen und Konten bestehen.
Beteiligung am Einzelunternehmen
An einer GmbH, AG und anderen Gesellschaften kann sich jemand beteiligen. Das ist bei einem Einzelunternehmen nicht möglich. Es wäre damit automatisch eine GbR oder OHG. Die Investoren würden dann mit ihrem privaten Vermögen für alle Verpflichtungen der Gesellschaft haften. Das schreckt ab. Will ein potentieller Investor an dem Gewinn partizipieren und dem Gründer Startkapital ohne Haftung zur Verfügung stellen, muss ein partiarisches Darlehen gewählt werden. Allerdings ist man als Darlehensgeber nicht an dem Vermögen der Firma beteiligt und hat keine Mitspracherechte. Es ist ein Nachrangdarlehen, das keine Zinsen gewährt sondern einen Bonus, der einen Anteil am Gewinn enthält. Viele Crowdfinanzierungen wie Protonet wurde über solche Finanzierungen dargestellt.
Einzelunternehmen gründen – Was ist noch zu tun
Nachdem du den Entschluss gefällt hast ein Einzelunternehmen zu wählen, muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen. In dem Blogartikel Gewerbe anmelden erfährst du, wie du ein Gewerbe anmeldest, und im Blogartikel Freiberufler werden erhältst du alles zum Thema freie Berufe. Das Finanzamt schickt dir einen steuerlichen Erfassungsbogen, in dem du deine Tätigkeit registrierst. Hier erfährst du was ein steuerlicher Erfassungsbogen ist. Für Gründer sehr relevant im steuerlichen Erfassungsbogen ist die Kleinunternehmer-Regelung. Bei dieser Regelung muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Wenn du gewerblich tätig bist, bist du automatisch Pflichtmitglied in der Handels- oder Handwerkskammer. Hier kannst du als Einzelunternehmer einen formlosen Befreiungsantrag stellen. Du bist dann für die ersten zwei Jahre vom Grundbetrag in Höhe von mindesten 35 € befreit und vier Jahre von der Umlage, aktuell 0,22 %, vom Gewinn.
Weiterhin solltest du dich darum kümmern, welche Versicherung du benötigst und wie du deine Buchhaltung gestaltest.
Einzelunternehmen gründen – unnützes Wissen
Laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn 2016 sind 75,4 % aller Gründungen in Deutschland Einzelunternehmen. Es ist mit großen Abstand die häufigste gewählte Rechstform in Deutschland. Mit viel Abstand folgt die GmbH auf Platz zwei mit lediglich 12,3 %.
Kleine Anekdote
Ich habe mit 19 Jahren mit einem Einzelunternehmen gestartet und hatte es bis 2014. Dann habe ich in eine GmbH & Co. KG umfirmiert. Für den Start war es die perfekte Rechtsform für mich. Ich brauchte keine Investoren und konnte erstmal Bootstrappen und den Proof of Concept durchführen. Letztendlich ist die Rechtsfomrwahl immer individuell auf das Vorhaben abzustimmen. Einen individuellen Rat darf in Deutschland dazu nur ein Rechtsanwalt erteilen.