Personen, die ein Kleingewerbe anmelden, liegen in Deutschland aktuell voll im Trend. Von den 868.000 Gründungen meldeten 568.000 Personen ein Nebengewerbe an. Ist ein Nebengewerbe automatisch ein Kleingewerbe? Nein, aber die meisten Personen, die ein Nebengewerbe anmelden, sind Kleingewerbetreibende. Du merkst, es gibt einige Begriffe, die oft in einen Topf geworfen werden und die du auseinander halten musst. Oft wird das Kleingewerbe mit dem Kleinunternehmen und der nebenberuflichen Selbstständigkeit verwechselt. Ich werde dir in diesem Blogartikel alle Informationen geben, wie du ein Kleingewerbe anmeldest. Außerdem werde ich dir aufzeigen, worin die Unterschiede zum Hauptgewerbe liegen.
Grundsätzlich herrscht nach § 1 Gewerbeordnung Gewerbefreiheit in Deutschland, sofern nicht Ausnahmen die Gewerbefreiheit beschränken. Kurz gesagt: Jeder kann ein Kleingewerbe anmelden und die Tätigkeit aufnehmen.
Wer muss in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
Auf der einen Seite gibt es die freiberuflich Tätigen nach § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz). Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler und Naturwissenschaftler. Diese Personengruppen müssen grundsätzlich kein Gewerbe anmelden. Sie sind keine Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer und müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Unter diesem Link findest du die freien Berufe.
Gewerbetreibender ist jeder eigenverantwortlich unternehmerisch Tätige. Dazu gehören Industrie- und Handwerksbetriebe, aber auch Händler. Diese Personen müssen beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder je nach Bezirk elektronisch erfolgen und kostet circa 20 Euro. Bei der Gewerbeanmeldung ist die Tätigkeit anzugeben und ob ein Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet werden soll.
Als Gewerbetreibender bist du Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer und musst Beiträge entrichten. Allerdings kannst du dich bei einer Erstgründung befreien lassen. Dazu gibt es hier mehr Informationen. §§ 3 Absatz 3 Satz 4 des IHK-Gesetzes.
Der Beitrag für die IHK beträgt ca. 120 € bis 500 €.
Als Gewerbetreibender bist du Gewerbesteuerpflichtig. Allerdings kannst du als Einzelunternehmer den Freibetrag von 24.500 € Gewinn in Anspruch nehmen. Es handelt sich nicht um Umsatz, sondern um Gewinn. Dieser gilt pro Gewerbe. Wenn du also zwei Gewerbe anmeldest, erhältst du pro Gewerbe 24.500 € Freibetrag. Für Kapitalgesellschaften gilt dieser Freibetrag nicht. Beim Gewerbeamt kannst du nur ein Neben- oder Hauptgewerbe anmelden, kein Kleingewerbe in diesem Sinne.
Haupt- oder Nebengewerbe anmelden
Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, meldest du ein Nebengewerbe an. Das bedeutet, dass du hauptberuflich Student, Angestellter, Beamter oder Arbeitssuchend bist. Der Vorteil: Auf die Einnahmen aus dem Nebengewerbe fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, sofern du folgende Größenordnungen nicht überschreitest:
(1) 18 bis 20 Stunden Zeiteinsatz
(2) Wirtschaftlich darf das Nebengewerbe nicht den Haupterwerb übersteigen.
Ansonsten musst du auf deine Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Weitere Besonderheiten gelten für Beamte, Soldaten und Arbeitslose. Diese habe ich in meinem Blogartikel „Nebenberuflich selbstständig“ beschrieben.
Ein Hauptgewerbetreibender ist jede Person, die ausschließlich selbstständig ist. Diese Person kann trotzdem ein Kleingewerbetreibender sein. Warum das so ist, werde ich jetzt erklären.
Ein Kleingewerbe anmelden ist nicht möglich
Du kannst kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Haupt- oder Nebengewerbe, je nachdem, ob du einen Hauptberuf hast.
Ein Kleingewerbetreibender ist nach §1 HGB (Handelsgesetzbuch) zu definieren. Dieser braucht die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht zu beachten. Das Handelsgesetzbuch regelt dabei nicht nur Handelskaufleute, sondern allgemein Unternehmen, die ein Gewerbe angemeldet haben und einen nach Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb haben.
§ 1 HGB
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuches ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert
Demnach sind Kleingewerbetreibende Gewerbetreibende, die nach §1HGB Abs. (2) einen nicht in Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb haben und im dem Sinne keine Kaufleute sind. Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften sind per se Kaufleute. Nur Einzelunternehmer und GbR Gesellschaften können Kleingewerbetreibende sein. Falls du dich als Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen lässt, bist du automatisch kein Kleingewerbetreibender mehr. Weiterführende Informationen zu den Rechtsformen findest du hier.
Was macht ein Kleingewerbe so interessant?
Es gibt einige steuerliche Vorschriften, die Kleingewerbetreibenden erhebliche Vorteile in administrativer Form einräumen.
Nach §141 Abgabenordnung Befreiung von der doppelten Buchführung:
Sofern du weniger als 50.000 € Gewinn machst und unter 500.000 € Umsatz liegst, brauchst du keine doppelte Buchführung. Diese besteht aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung und muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Zudem wird die Aufstellung eines Inventars benötigt. Für diese Dienstleistungen berechnen Steuerberater und Buchhalter je nach Größe zwischen 1.500 € und 3.000 €.
Wenn du unter diesen Werten liegst, reicht eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die sich aus den Steuervorschriften ergibt. Auf diese gehe ich nachfolgend ein.
Welche Vorschriften musst du als Kleingewerbetreibender beachten?
Personen, die ein Kleingewerbe betreiben (Kleingewerbetreibende), müssen die steuerlichen Vorschriften der Abgabeordnung (AO) beachten. Dazu gehört die Aufstellung eines Jahresabschluss über eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese kann formlos erstellt werden und beinhaltet vereinfacht gesagt sämtliche Einnahmen minus sämtliche Ausgaben und Abschreibungen. Den übrig bleibenden Gewinn musst du dann versteuern. Unter diesem Link kannst du deine Steuer berechnen.
Es gelten die § 147 AO (Abgabeordnung) Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen. Also werfe lieber nichts weg, denn Rechnungen sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren.
Kleingewerbe anmelden – hat das etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun?
Nein. Auch eine juristische Person oder ein Hauptgewerbetreibender kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie ist keine handelsspezifische, sondern eine steuerliche Vorschrift und wird fälschlicherweise oft mit dem Kleingewerbe verwechselt.
Personen, die ein Kleingewerbe anmelden, müssen nach §12 UStG (Umsatzsteuergesetz) Umsatzsteuer abführen. Ausnahme: Sie nehmen die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch. Diese ist auf dem steuerlichen Erfassungsbogen wählbar. Der steuerliche Erfassungsbogen wird dir nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt zugeschickt. In diesem Blogartikel habe ich den steuerlichen Erfassungsbogen beschrieben. Falls du Regelunternehmer gewählt hast, kannst du nicht auf Kleinunternehmer zurück wechseln.
Die Kleinunternehmerregelung kann bei Gründung gewählt werden, sofern der Umsatz im gleichen Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt oder im vergangenen Jahr 17.500 € überschritten hat. Wenn du diese Regelung gewählt hast, brauchst du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Die Buchhaltung wird somit um einiges leichter.
Ein „Kleingewerbe anmelden“ – so gehst du vor:
1. Beim Gewerbeamt ein Haupt- oder Nebengewerbe wählen.
2. Rechtsform wählen. Gründe ein Einzelunternehmen als einzelne Person oder eine GbR mit mehreren. Ein Handelsgewerbe kann nicht mit mehreren Personen gegründet werden, da du automatisch eine OHG hast und ins Handelsregister eingetragen wirst. Handelsgewerbetreibende sind Kaufleute wie Spediteure, Makler
3. Das Gewerbeamt schickt deine Informationen automatisch zur IHK und zum Finanzamt
4. Das Finanzamt schickt dir den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Diesen musst du ausfüllen und ggf. die Kleinunternehmerregelung wählen
5. Die IHK schickt dir einen Erfassungsbogen zur Mitgliedschaft.
Wichtig ist, dass du dir den Blogartikel „Nebenberuflich selbstständig“ durchliest, wenn du nebenberuflich gründest. Es gibt nämlich einige Klippen zu umschiffen, beispielsweise das Thema Scheinselbstständigkeit.
Fazit
Ein Kleingewerbe anmelden geht nicht. Du bist automatisch Kleingewerbetreibender, sofern du die genannten Voraussetzungen wie Rechtsform und Umsatz erfüllst. Die meisten Kleingewerbetreibenden sind nebenberuflich selbstständig. Diese Form halte ich für den sinnvollsten Weg, ein Unternehmen aufzubauen.
Dabei wünsche ich dir viel Erfolg.
Mit den besten Gründer-Grüßen
Erik
16 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Erik, einen Punkt verstehe ich noch nicht. Oben schreibst du, “Personen, die ein Nebengewerbe anmelden (…)”. Das verstehe ich so, dass man ein Nebengewerbe anmelden kann. Im Fazit schreibst du aber dann “Ein Nebengewerbe anmelden geht nicht”.
Ich verstehe es so: In der Gewerbeanmeldung kreuze ich Nebengewerbe an. Ob man das jetzt als “Anmeldung eines Nebengewerbes” versteht, sei mal dahingestellt. Ob man dann ein Kleingewerbe betreibt, entscheidet sich, wenn im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung gewählt wird (und man muss natürlich unter der 50.000 € Gewinn bzw. 500.000 € Umsatz-Grenze bleiben).
Wenn ich stattdessen in der Gewerbeanmeldung Hauptgewerbe ankreuze, kann ich kein Kleingewerbe betreiben, richtig?
Hallo Maurice ,
erstmal vielen Dank für deine Anfrage zum Artikel – Kleingewerbe anmelden.
Ich kann verstehen das man bei so vielen Regelungen durcheinander kommt.
Ein Kleingewerbe kann man auch mit einem Hauptgewerbe betreiben. Wichtig ist das die Rechtsform GbR oder Einzelunternehmer ist und nicht einer in Art und Umfang eingerichteter Kaufmännischer Betrieb besteht. Salopp gesagt ein kleines und überschaubares Unternemen. Indikatoren dafür sind Umsatz, Mitarbeiter, Produktions und Lieferstrukturen.
Die Grenze mit den 50.000€ Gewinn und Umsatz wurde auf 60.000€ Gewinn und 600.000€ Umsatz erhöht und hat nichts mit demKleingewerbe zu tun. Es geht darum ob man von der Finanzverwaltung verpflichtet wird Bücher nach der doppelten Buchführung zu führen. Bedeutet Gewinn und Verlustrechnung und Bilanz. (§141 AO).
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Empfehle den Artikel gerne weiter 🙂
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Erik
Guten Tag,
Ich steig da absolut nicht durch und wende mich deswegen an dich.
Also meine Situation:
Ich bin Hausfrau & Mutter (25Jahre falls das eine Rolle spielen sollte) und bin verheiratet.
Jetzt wollte ich nebenbei ein paar Kinderzimmerwände verschönern (anmalen).
Was muss ich jetzt anmelden? Was muss ich zahlen? Was darf ich verdienen?
Ich hoffe du kannst mir ein bisschen weiter helfen.
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Maries,
erstmal vielen Dank für deine Anfrage zum Artikel – Kleingewerbe anmelden.
Als Hausfrau gibt es grundsätzlich einige Dinge zu beachten. Zum einen die Familienversicherung durch den Hauptversorger bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte haben hier in diesem Punkt nichts zu beachten da Sie nicht Beitragsfrei versichert sind.
Die Einnahmengrenze liegt hier 415€ bei im Monat stand 2016. Eine Information an die gesetzliche Krankenversicherung muss auf jeden Fall erfolgen. Daraufhin wird ein Fragebogen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit verschickt. Verdient man gemittelt aufs Jahr über den Grenzwert hinaus muss man sich selbst versichern. Die Einstiegsbeiträge gehen ab 250€/Monat los. Private Krankenversicherung kosten je nach alter und Gesundheitszustand mehr aber wahrscheinlich nicht weniger.
Für mehr Infos zur nebenberuflichen Selbstständigkeit kannst du diesen Artikel lesen.
Wenn die Tätigkeit auf Dauer ausgelegt ist mit der Absicht Gewinne zu erzielen muss ein Gewerbe angemeldet werden. Rd sei denn es handelt sich um Künstlerische Tätigkeiten die sind freiberuflich. Dort reicht eine Info an das Finanzamt.
Hier findest du weitere Infos zu Freiberufler.
Hier findest du weitere Infos zum Thema Gewerbe anmelden.
Grundsätzlich sind Einkünfte von 256 EUR im Jahr steuerfrei. Sofern sie nicht freiberuflich oder gewerblich erbracht wurden.
Ich hoffe das war hilfreich. Es handelt sich nicht um eine rechtliche oder steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Empfehle den Artikel gerne weiter 🙂
Falls ich noch was für dich tun kann, lass es mich wissen 🙂
Beste Grüße
Erik
Hallo, ich arbeite auf Halbzeitbasis als Homeoffice Eingestellte im Unternehmen meines Mannes (ein GmbH), möchte mich jedoch nebenberuflich selbst verwirklichen und zwar mit eigener Herstellung verschiedener Sachen (Kratzbäume, Kleinmöbel u.Ä. – also Einzelstücke in eigener Garage hergestellt) die ich anschließend in einem online Shop (eBay) verkaufen möchte. In dem Shop sollen außerdem auch noch Gebrauchtwaren veräußert werden. Das ganze im kleinem Rahmen – nicht um groß Geld zu verdienen, sondern um aus meinem Hobby stammende Einzelstücke zu veräußern.
Verstehe ich das richtig, dass ich eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit als Kleingewerbe anmelden muss ? Muss ich 2 Gewerben anmelden, wenn es sich einerseits um Herstellung und anderseits um Verkauf handelt?
Vielen Dank für Ihren Rat
Mit freundlichen Grüßen A.
Hallo,
ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden. Auf der Gewerbeanmeldung kann man nur ankreuzen ob man die Tätigkeit im Haupt oder Nebenerwerb ausführt aber das hat eher statistische Zwecke. Es ist Möglich die Gewerbeanmeldung möglichst weit zu fassen und mehrere Tätigkeiten unter zu bringen wie “Herstellung und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen”. Wenn man zwei Gewerbe anmeldet hat man zwei Steuernummern und zwei Freibeträge zwecks Gewerbesteuer (Anbei ein hilfreicher Artikel zum Thema Steuer), muss allerdings auch zweimal IHK Beitrag zahlen. Die Abwägung sollte mit dem Steuerberater und Gewerbeamt erfolgen.
Mehr zum Thema Gewerbe anmelden erfährst du hier – Gewerbe anmelden.
Beste Grüße,
Erik
Hallo….eine super interessante und lehrreiche Seite. Topp.
Kannst du mir auch etwas zur Umsatzverteilung erzählen wenn man gerade das Kleingewerbe angemeldet hat. Da fragt die Handwerksrolle nach…Euro pro Jahr…
Hallo Anette,
ich verstehe deine Frage nicht. Kannst du sie konkretisieren oder ein Bild hochladen?
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
Erstmal vielen Dank für diese tolle Seite!
Ich habe in den letzten 2 Jahren ein Computerspiel im Alleingang erstellt und bin jetzt fast fertig damit. Ich möchte es auf Steam vertreiben und damit Geld verdienen. Im Moment bin ich Arbeitslos. Ich wäre dann wohl nebenberuflich selbstständig und Einzelunternehmer mit einem Kleingewerbe, richtig? Ich möchte das bald anmelden.
Ich gehe im Moment von relativ geringem Erlös aus, auch da ich mit einem anderen Entwickler von einem einigermaßen vergleichbaren Spiele gesprochen habe. Vielleicht durchschnittlich 100€ Netto im Monat. Kann aber auch ganz anders sein, es ist wirklich schwer zu sagen.
Da Download-Platformen für solche Spiele wie z.B. Steam ihren Anteil prozentual berechnen sehe ich hier eigentlich keine finanziellen Fallstricke. Ich würde gerne deine Meinung hören, ob ich noch etwas beachten muss.
Einen Steuerberater kann ich mir bei entsprechenden Verdiensten leider nicht leisten, das würde ja alles auffressen. Den Jahresabschluss muss ich also selbst übernehmen. Falls hier etwas falsch läuft, können hier Strafzahlungen oder so etwas problematisch werden?
Da Steam einen prozentualen Anteil vom Gewinn verlangt und ich sonst nicht wirklich Ausgaben habe, fallen mir keine besonderen Risiken ein. Brauche ich trotzdem eine Versicherung?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Jürgen,
vielen Dank für dein Kommentar zum Thema Kleingewerbe anmelden.
Leider kann ich auf Kommentare nicht antworten die damit enden ob man noch etwas beachten muss. Das ist einfach zu allgemein gehalten und natürlich muss man vieles beachten. Gerade wenn es sich um den Aufbau eines Unternehmens oder den Launch eines Produktes handelt.
Auf jeden Fall kann ich dir weiterführende Blogartikel empfehlen:
Nebenberuflich selbstständig und arbeitslos. Hier gibt es gleich mehrere Fallstricke die man beachten muss.
Du solltest überprüfen ob du ein Gewerbe anmelden musst.
Hier erfährst du mehr zum Thema Steuern und Einnahmen Überschuss Rechnung.
Falls dann immer noch Fragen offen sind kannst du mir gerne auch eine Mail an erik@einfachstartup.de schicken. Ich werde dir dann meine Telefonnummer senden und wir können über dein Vorhaben sprechen. Die Blogartikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es handelt sich weder um eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung und kann diese auch nicht ersetzen.
Hinterlass uns gerne bei Youtube ein Abo und ein Daumen hoch 😉
Ich freue mich auf dein Feedback,
Beste Grüße,
Erik
Hallo Erik,
ich bin bereits seit 2016 Geschäftsführender Gesellschafter einer UG in Berlin, die auch im dortigen Handelsregister angemeldet ist. Sie war ursprünglich mal als Hauptberuflicher Erwerb gedacht. Allerdings bin ich mit dieser UG nie an den Markt gegangen.
Meine Frage ist kann ich ein bereits bestehendes Gewerbe in ein Nebengewerbe umändern und da ich auch vorerst ohne Angestellte arbeiten möchte die Kleingewerbe Regelung geltend machen?
Hallo Karsten,
eine UG kann kein Nebengewerbe führen, da es sich explizit um eine Gesellschaft mit einem bestimmten Zweck (Handel, Beratung o.ä.) handelt. Die UG kann sich somit nicht wie ein Mensch überlegen, dass sie nebenbei irgendetwas anfangen möchte. Dafür muss der Gesellschaftszweck angepasst werden oder die neue Tätigkeit passt zur aktuellen Formulierung.
Was du vermutlich meinst, ist dass es für dich zunächst als Hauptberuf gelten sollte, nun aber nicht genug Einkommen als Angestellter erwirtschaftet. Dabei bleibt für die UG das Hauptgewerbe und die Handelsregistereintragung weiterhin bestehen.
Falls du die Kleinunternehmerregelung meinst: Diese kann unabhängig von der Rechtsform und Gewerbeanmeldung gewählt werden. Ein Wechsel ist allerdings nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Der Wechsel kann durch ein formloses Schreiben mit Bezug auf die erzielten (< 17.500 EUR) und zu erwartenden Umsätze (< 50.000 EUR) angezeigt werden. Nach dem Wechsel darf natürlich keine Umsatzsteuer mehr in Rechnungen ausgewiesen werden. Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben. Schöne Grüße, Till
Hey hey
Thema kleingewerbe
Ich möchte mich neben meinem Hauptkonkurrenten gerne mit meiner Fotografie selbstständig machen. Jetzt hörte ich das ich das garnicht anmelden muss da ich den Jahres Betrag von 17.000 gar nicht erreichen werde. Das einzige was ich machen muss ist .
Alles auflisten Rechnungen schreiben Fahrten ect.ordnungsgemäß auflisten und bei der Steuererklärung im nächsten Jahr für 2019 alles angeben ! Ist das so richtig
2. frage ich habe neben meinem Hauptjob (Vollzeit) auch eine 450€ stelle . Kommen sich diese 2 Sachen irgendwie in die Quere?
Hallo Maria,
deine Vollzeittätigkeit, deine geringfügige Beschäftigung und dein Nebengewerbe kommen sich nicht in die Quere.
Bei den 17.000 EUR zielst du vermutlich auf die Umsatzsteuer ab. Kommst du nicht über einen Betrag von 17.500 EUR kannst du dich als Kleinunternehmer registrieren lassen und musst keine Umsatzsteuer abführen. Trotzdem musst du eine Gewinnermittlung, in diesem Fall am einfachsten eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anfertigen. Diese wird mit der Steuererklärung elektronisch übermittelt und dient als Nachweis wie sich dein Gewinn zusammensetzt. In die Gewerbesteuerpflicht kommst du unter 24.500 EUR nicht.
Du musst deine Tätigkeit also trotzdem anmelden, Bücher führen und Steuererklärungen abgeben.
Schöne Grüße,
Till
Hallo, beim ersten lesen hat mich eine Sache verwirrt, dann wurde mir aber klar, dass du dich glaube ich bei den Begriffen selbst ein bisschen vertan hast.
Im Fazit schreibst du “Ein Nebengewerbe anmelden geht nicht. Du bist automatisch Kleingewerbetreibender, sofern du die genannten Voraussetzungen wie Rechtsform und Umsatz erfüllst.”
Ich glaube statt Nebengewerbe muss da Kleingewerbe stehen, oder?
(Ein Nebengewerbe kann ich ja schließlich anmelden, ein Kleingewerbe jedoch nicht.)
Hallo Joe,
danke für dein Feedback. Ich habe es geändert 🙂
Die besten Gründergrüße aus Leipzig,
Erik